Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von TanjaYP am 25.05.2009, 17:26 Uhr

Gehts um die Fahrtkosten??

Falls ja, da werden in der Spalte Entfernungspauschale nur 230 Tage anerkannt, den Rest kann man bei den Werbungskosten angeben.
Ich bin letztes Jahr in meinen Rufdiensten zusätzlich noch ca. 160 mal gefahren , hab mir das bescheinigen lassen vom Arbeitgeber und habs dann ausgerechnet und angegeben.
Wurde anstandslos akzeptiert.
Genau wie meine Grundgebühr vom Handy dass ich wegen des Rufdienstes abgesetzt habe.
LG Tanja

 
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