Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.08.2012, 9:38 Uhr

Geht mir auch so

Was sind denn das für Antworten? Neid? Mißgunst?

Sie schreibt doch, daß es auch ohne finanzielle Hilfe des KV geht. Es wäre halt SCHÖNER, wenn er sich beteiligen würde - und das ist nachvollziehbar, denn mehr Geld ist immer besser, auch wenn man nicht am Existenzminimum herumkrepelt. Ihr dann vorzuwerfen, sie könne nicht mit Geld umgehen, oder sie wäre unverschämt, finde ICH wiederum unverschämt.

Sie kann/darf fragen, ob er sich beteiligt. Sie muß nicht, und wenn sie nicht will, dann kann sie es sicher auch bleiben lassen. Mit Stolz hat das IMHO nichts zu tun, eher mit Überwindung und dem Abwägen der potentiellen Folgen. Aber grundsätzlich kostet fragen ja nichts, und wenn man ein "nein" gut wegstecken kann, ohne danach in Depressionen zu fallen, dann sollte man es tun.

Was ich wichtig finde in der Unterscheidung:
Ich glaube nicht (weiß es aber nicht sicher), daß ein Rechtsanspruch auf finanzielle Beteiligung des KV besteht. Bei einer Klage auf Beteiligung müßte sie sich möglicherweise genau diese Vorwürfe ("Warum muß es so etwas teures sein?") gefallen lassen.
Aber nett nachfragen kann man und darf man. Und ich habe ihr Posting auch genau so verstanden. Sie fragt ja nicht nach Rechtsgrundlagen, sondern danach, ob sie ihren Stolz hinunterschlucken soll.

 
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