Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 19.03.2015, 16:38 Uhr

Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen - Konsequenzen?!

Es hat so seine Vor- und Nachteile, wenn man den Vater nicht angibt, obwohl man ihn angeben könnte - man sollte sich halt darüber im Klaren sein, was für Folgen was haben kann.

Wenn man den Vater angibt und der die Vaterschaft anerkannt (bzw. die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird), wird der Vater in die Geburtsurkunde eingetragen - sonst nicht (bei nichtverheirateten Müttern).

Der Vater kann selbstverständlich auf Feststellung der Vaterschaft klagen, wenn die Mutter eine Klärung verweigert, der Vater diese aber will (wie gesagt, bei unverheirateten Müttern - sonst wird es potentiell komplizierter).

Wenn man juristisch nicht der Vater ist, hat man - grundsätzlich und zunächst - auch kein Umgangsrecht - kann aber auf Feststellung der Vaterschaft und Umgang etc. klagen... s.o.

Was für "Hilfe vom Staat" sollte man bekommen oder nicht, wenn man den Vater nicht angibt?

Wenn man ihn absichtlich nicht angibt, hat man keinen Anspruch auf UHV, das stimmt. Bzw. bekommt u.U. fiktiven Unterhalt gegengerechnet. Der Staat ist schließlich finanziell nicht dafür verantwortlich, wenn man Ansprüche nicht geltend machen, obwohl man sich das finanziell gar nicht leisten kann. ;-)

Ich wurde seinerzeit zweimal vom Jugendamt angeschrieben, die mir Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft angeboten haben, ich habe zweimal freundlich gedankt... und das war's dann, danach habe ich davon nichts mehr gehört.

Ich fand, in meiner konkreten Situation überwogen die Vorteile, ihn nicht anzugeben, daher habe ich die entsprechenden Nachteile billigend in Kauf genommen. Ist aber für viele ein sehr emotionales Thema, das weiß ich!

Ach so - das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen... das sollte man auch noch in seine Erwägungen einbeziehen und dem möglichst irgendwie gerecht werden.

 
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