Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Marinaelena am 29.01.2017, 12:41 Uhr

fsw und mf4

Ich möchte gerne einen Titel, denn sein Trennungsgrund war, dass er wieder mehr Zeit und mehr von seinem Geld für sich haben will.
Ich wäre ja noch bis März 2018 in Elternzeit und er war der Alleinverdiener. Die 800,- € Unterhalt habe ich mir hart erkämpft und ausdiskutiert, seine Bedingung war, dass ich nach dem 2. Jahr EZ wieder arbeiten gehe. Deshalb hat er die 800,- "freiwillig" bezahlt, also ohne Gericht, Jugendamt oder ähnliches. So gehe ich ab April Teilzeit in Elternzeit arbeiten und er wird nur noch den Kindesunterhalt zahlen. Er ist bereit 360,- zu bezahlen weil ich ihm die DDT gezeigt habe. Allerdings habe ich ihm nicht den Zahlbetrag gezeigt, er ist nicht der Hellste und hat sich auch selber nicht informiert. Er überlies und überlässt es mir, alles zu regeln und in die Wege zu leiten. Deshalb ist es so, dass er 360,- bezahlen wird, solange er nicht weiß, dass er eigentlich nur 264,- bezahlen müsste. Ich weiß aber auch, dass er nicht mit Geld umgehen kann und wirklich ausschweifend lebt (dicke Karre die viel Sprit schluckt, Gepose, teure Klamotten, neues Handy, ständig mit Kumpels Essen und am Wochenende ausgelassen weggehen, usw.).
Daher möchte ich möglichst den höheren Betrag titulieren lassen. Darum war meine Frage, ob nur der entsprechende Mindestunterhalt oder beliebige Summen tituliert werden können.

Wie er sich das leisten kann: er (26) wohnt wieder bei seinen Eltern, teilt sich mit seinem kleinen Bruder (16) wieder ein Zimmer. Er muss nichts zuhause abgeben, hat also das ganze Geld, abzüglich vielleicht 100,- € für eigene Versicherungen, für sich.
Keine Miete, Nebenkosten, GEZ, Lebensmittel, oder ähnliches.


Also zum Verständnis... mf4, ich kann nur den Mindestunterhalt, also in meinem Fall 264 Euro, titulieren lassen? Wenn ja wäre das zwar schade, aber ich würde es machen. Bevor ich in einem Jahr ganz ohne was da stehe.

 
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