Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 26.11.2010, 18:47 Uhr

Fru

Unterhalt bekommt sie nicht... Sie lebt mit dem Vater das 50/50 Modell...

Da wird das Kind ja auch nur zu 50% für die Berechnung von ALG 2 herangezogen. Den AE-Zuschlag gibt es dann m.E. auch nicht mehr. Das Kind lebt ja nicht über 50% bei ihr...

Je nachdem wo das Kind gemeldet ist, ist das Modell bestimmt auch schwer der ARGE zu erklären... Die sind ja für ihre Flexibiliät bekannt. *ironieoff*

Gruß
Corinna

 
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