Geschrieben von Sandr@1974 am 14.01.2012, 13:52 Uhr |
Fragen wegen Steuerklassenänderung
Hallo,
ich hab ja schon geschrieben, dass mein Mann und ich uns im Oktober getrennt haben. Seit 01.01.12 lebt er offiziell nicht mehr in meiner Wohnung.
Bisher hatte er die Steuerklasse 3, ich die 5, da ich im Elternjahr war. Nun will ich aber wieder arbeiten (erstmal nur geringfügig, bis ich was anderes finde) und muss doch die Steuerklasse jetzt ändern oder? Sonst wird mir doch von den 400 € noch was abgezogen.
Er meint aber bis zur Scheidung können wir die Steuerklassen behalten (klar ist für ihn ja günstig, für mich aber nicht). Was mache ich, wenn er die Steuerklasse nicht ändern lassen will? Kann ich da auch allein hin (wo macht man das, Finanzamt oder Einwohnermeldeamt?) oder muss er mit und seine wird auch gleich mit geändert?
Was muss ich überhaupt mitnehmen zur Steuerklassenänderung? Gibt ja keine Steuerkarten mehr...
Fragen über Fragen... Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen.
Danke schön und Lg Sandra
Re: Fragen wegen Steuerklassenänderung
Antwort von LillyK am 14.01.2012, 15:01 Uhr
Du kannst ganz allein zum Finanzamt gehen und das ändern lassen. Ich hatte da glaub ich nur meinen Ausweis mit. Und ich denke mal das sie wenn sie Deine Klasse ändern automatisch seine auch ändern. Wenn nicht ist das sein Problem und er muß wenns rauskommt mit 'ner saftigen Nachzahlung rechnen.
LG Anja
Re: Stimmt nicht!
Antwort von Holly Friday am 14.01.2012, 16:26 Uhr
Nein, im Gegenteil, Ihr seid sogar verpflichtet, die Steuerklassen ändern zu lassen, sobald Ihr nicht mehr zusammenlebt.
Um zu vermeiden, was früher gang und gäbe war, nämlich die Scheidung aus finanziellen Gründen jahrelang hinauszuzögern, obwohl man getrennt ist.
Ich würde einfach alleine zum zuständigen Finanzamt gehen und den Fall schildern.
LG
Holly
Vielen Dank für Eure Antworten.
Antwort von Sandr@1974 am 14.01.2012, 17:10 Uhr
LG
@Holly Friday
Antwort von shinead am 15.01.2012, 12:46 Uhr
Man muss nicht sofort bei der Trennung die Lohnsteuerklassen ändern.
Im Kalenderjahr der Trennung darf die Aufteilung noch bestehen bleiben. Erst ab dem 01.01. des Jahres, das auf das Trennungdatum folgt gelten die Eheleute steuerlich als getrennt.
Re: @shinead
Antwort von Holly Friday am 15.01.2012, 13:38 Uhr
Ah, okay, verstehe!
Zufälligerweise habe ich die neue Wohnung für Kind und mich zum 01.01. angemietet und deshalb habe ich das dann falsch verstanden.
LG
Holly
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