Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mama.frosch am 06.03.2009, 18:06 Uhr

frage

also nochmal konkret,
wenn mein kind und ich alg2 bekommen als bedarfsgemeinschaft und das "einkommen" meines kindes seinen bedarf aus regelsatz + kosten für unterkunft und heizung übersteigt kann ich zusätzlich wohngeld beantragen fürs kind?

das wären ja prima neuigkeiten

 
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