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Geschrieben von ichundmeinetochter am 13.03.2010, 21:21 Uhr

Frage zum neuem Gesetz : Vollzeitarbeit mit Kind

Hallo und einen lieben Gruss an euch alle !

Kann mir jemand seine Erfahrung zum neuem Gesetz ( allein erziehend und Vollzeitarbeit) mitteilen ?
Früher gab es das Alter des Kindes an ,ab wann man wieder vollzeit Arbeiten musste.Heute heisste es, man soll schon mit dem Kindesalter von 3 Jahren wieder Vollzeitarbeiten.
Hat deswegen schonmal jemand von euch klagen müssen? Stand jemand deswegen schonmal vor Gericht (weil der Ex-Mann sich darauf beruht und kein Ehegattenunterhalt/Betreuungsunterhalt mehr zahlen wollte) und kann mir erzählen, wie es ausgegangen ist.
Ich selber gehe zur Zeit halbtags Arbeiten und bin nachmittags für meine Tochter da. Ich würde IHR wünschen ,dass es auch so bleibt, der Kindsvater sieht das anders.
Wir werden das wohl vor Gericht beschliessen. Es ist für mich nur sooooo absolut unvorstellbar , dass man sein Kind ganztags Fremdbetreuen lassen muss ,wenn doch die Mutter dasein kann...
Hat da jemand von euch ähnliches erlebt?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit weiter fürs Kind dazusein?
Ich würde mich über eure Erfahrungen und Meinungen freuen!
LG

 
8 Antworten:

Re: Frage zum neuem Gesetz : Vollzeitarbeit mit Kind

Antwort von Savanna2 am 13.03.2010, 21:25 Uhr

Hallo,

ich finds auch nicht ok v.a. gibts so viele Stellen nun nicht wie die Arbeitszeit der Kiga Zeit entspricht.

Würde statt dem vater nicht sonst der Staat aufkommen (zb auch bei denen wo der Vater gar nicht so viel verdient) mit Wohngeld zb?

Was ist wenn man trotz VZ nur 1000 Euro hat?

LG

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Re: Frage zum neuem Gesetz : Vollzeitarbeit mit Kind

Antwort von susafi am 13.03.2010, 21:32 Uhr

würdest du denn ohne den Ehegattenunterhalt finanziell auskommen ?

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Re: Frage zum neuem Gesetz : Vollzeitarbeit mit Kind

Antwort von ichundmeinetochter am 13.03.2010, 21:42 Uhr

hm, ich verdiene leider nicht viel...nicht gut !!! es reicht so,wenn nichts anliegt.damit meine ich keine aussgaben wie zb, kleidung,schulartikel... ich kann mir so nichts weiter erlauben. da bin ich sehr hilflos. gibt es grenzen womit man auskommen sollte? wir nagen nicht am hungerstuch aber wir können uns auch nichts grosses erlauben...aber auch das ist wohl heutzutage schon sowas von "normal" geworden...schnief.....LG

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Re: Frage zum neuem Gesetz : Vollzeitarbeit mit Kind

Antwort von shinead am 13.03.2010, 22:08 Uhr

Die Entscheidung wann eine Mutter wieder Vollzeit arbeiten gehen muss (Anrechnung fiktivem Einkommens) ist immer individuell gefällt.

Vielleicht gibt es bei Dir keine entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten
Eventuell war während der Ehe abgesprochen das Du daheim bei der Tochter bleibst (z.B. Jobkündigung schon während der Elternzeit).

Fremdbetreuung ist nichts schlimmes. Ich gehe VZ arbeiten seit mein Sohn 14 Monte alt ist. ;o)

Gruß
Corinna

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Re: Frage zum neuem Gesetz : Vollzeitarbeit mit Kind

Antwort von Madleen1974 am 13.03.2010, 23:20 Uhr

Hi, ich bekomme Unterhalt für die kinder, was auch ok ist, es wird ja nach Einkommen des Vaters berechnet, aber was ich nicht verstehe, wieso Du Betreunugsunterhalt haben willst.

ich finde persönlich nicht ok, mein Ex muß es nicht bezahlen weil er garnicht so viel hat, ich würde es nicht wollen.

Mit dem was ich bekomme, gehts auch ganz gut. Ich gehe auch arbeiten dadurch wird mir Harz 4 abgezogen, ist mir aber rille. Weil man einen betsimmten Prozentsatz behalten darf als Mutter, also habe ich nicht nur 100 euro frei , sondern noch 20 dazu.
Nun geht das alles für meine Anschaffung drauf aber ich habs aus eigener Kraft geschafft und fühl mich wohl.
ich will garkein Ehegattenunterhalt.

Es gibt ja Wohngeld und sowas, wenn es nicht mehr reicht. Ich denke Du kannst froh sein, wenn er den Unterhalt bezahlt, (wenn) darauf würde ich auch nicht verzichten.
Es sind ja auch seine Kids.

l.G

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Re: Frage zum neuem Gesetz : Vollzeitarbeit mit Kind

Antwort von spiky73 am 13.03.2010, 23:35 Uhr

hallo,

bezuegl. der rechtlichen seite kann ich dir nichts sagen. ich war nie verheiratet und habe daher auch nie unterhalt fuer mich selbst bekommen.
selbst wenn mir betreuungsunterhalt zugestanden haette, hat es nicht viel sinn gemacht darauf zu bestehen. der vater meiner grossen ist u.s. amerikaner und hat in den usa gelebt. da waere ich mit einer derartigen forderung nicht besonders weit gekommen.

daher bin ich wieder vollzeit arbeiten gegangen, seit die grosse ca. 16 monate alt war. das steht und faellt halt mit den vorhandenen betreuungsmoeglichkeiten. im letzten jahr hatte ich wieder einige schwierigkeiten, es aber immer irgendwie zum glueck so hinbekommen, dass der job nicht drunter gelitten hat.

meine kleine tochter ist jetzt 2 j. und 3 mon. alt. ich bin sofort nach dem mutterschutz wieder in meinen job eingestiegen. seit november geht die kleine in die krippe und ich muss sagen, das war eine der besten entscheidungen ueberhaupt. mein kind geht gerne und es tut ihr sehr gut.

und fuer mich ist ein vz-job in erster linie eine frage des wollens. es geht naemlich. auch mit kind.

lg,
martina.

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kommt auf den Einzelfall an

Antwort von bobcat am 14.03.2010, 6:54 Uhr

Hallo,

der Betreuungsunterhalt wird immer einzeln geprüft. D.h. ist eine angemessene Betreuung des Kindes z.B. in der Kita möglich, ist es dem Kind zuzumuten, gibt es gesundheitliche Gründe ...

Eine Freundin mit einem 4-jährigen Kind arbeite 15h/Woche und ihr Exmann muss zahlen. Ihr wird allerdings vom Gericht angerechnet, dass sie auch Freitags einen halben Tag arbeiten könnte. Bisher hat sie Freitags gar nicht gearbeitet.

Mit der Zeit soll es mehr werden, der Richter hat aber keine genauen Zeiten gesagt. Gibt es im Moment noch Streit drum.

Finde ich jedoch angebracht, da die es so vor der Geburt geplant hatten. Sie hatte den Job schon vorher gekündigt und sind gemäß seinem Wunsch auf das Land gezogen.

Grundsätzlich soll das Gesetz nur die Eigenverantwortung der Alleinerziehenden für Ihren eigenen Unterhalt (nicht Hartz IV) betonen und flexibel und angemessen den Einzelfall betrachten.

Es gab da mal das Urteil mit einer LEhrerin und einem 8-jährigen Sohn, der un der Ganztagsbetreuung war. Trotzdem wurde entschieden, dass ihr keine Vollzeitstelle zugemutete werden darf, da sie noch die Aufwände für die Betreuung des Kindes hat. Ist also nicht "schlechter" als vorher geworden.

Zum Lesen:
http://www.anwalt24.de/fachartikel/unterhalt-bei-betreuung-eines-kindes-betreuungsunterhalt-kann-nicht-befristet-werden-neue-urteile

LG,
bobcat

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Re: kommt auf den Einzelfall an

Antwort von ichundmeinetochter am 14.03.2010, 8:25 Uhr

Super ,habt alle vielen DANK!!!

Mal sehen wie es das Gericht für mich entscheidet...

Ich selber gehe gerne arbeiten, konnte es bis jetzt aber immer so legen,dass ich trotzdem für meine Tochter dasein kann und das würde ich ihr gern weiter ermöglichen.Sicherlich ist eine Fremdbetreuung nichts schlimmes ;-)

LG

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