Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Ralph am 13.03.2010, 14:45 Uhr

@Frau Krause: Wegen Zusammenzug, BG usw.

Hallo Ilona,

die Arge ist kein Geheimdienst, aber ich muß nicht meine internen Regelungen hier breittreten, damit Sozialschmarotzer sich darauf besser einstellen können und dann nur noch ungenierter den Sozialstaat ausnehmen können.

Und mal ehrlich, es kommt schon nicht ganz selten vor, daß auf dieser Plattform um Ratschläge nachgefragt wird, wie man den Staat am besten auf's Kreuz legt. Da senfe ich dann mit, muß aber nicht aus dem Nähkästchen plaudern, oder?

Ich werde auch nicht petzen, wie man via H4 eine Menge Kosten einer Hausfinanzierung einspart... auf Kosten der Steuerzahler.

Und es gibt sicherlich eine Beratungspflicht. Ich bin aber NICHT verpflichtet, den Antragstellern zu sagen, wie sie ihr Leben einrichten müssen, damit es dann zum Gesetz paßt. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Antragsteller erklären, wie ihre Lebensumstände sind, und diese werden dann auf Kompatibilität mit dem Gesetz geprüft. Dann kommt ein Anspruch heraus oder eben auch nicht. Alles andere läuft auf Beschiß am Steuerzahler hinaus, und darüber darf man sich als aktiver Steuerzahler ja wohl noch entsprechend äußern.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
28 Antworten:

*maleinmisch*

Antwort von shinead am 13.03.2010, 15:03 Uhr

Ganz ehrlich, wenn es entsprechende Lücken, Möglichkeiten oder Verwinkelungen in Gesetzen gibt, dann sollte jeder davon profitieren dürfen, nicht nur die "wissende Minderheit"!

Die Arge sollte m.E. jeden entsprechend aufklären. Ähnlichem einem Anwalt der seinen Mandanten berät. Der einzelne Sachbearbeiter hat nicht das Recht aufgrund von mangelnder Aufklärung die Bezüge eines Leistungsempfängers negativ zu beeinflussen. Das finde ich persönlich *sorryfürdenausdruck* eine Frechheit!

Gesetze und deren Auslegung sind Allgemeingut und kein "Geheimnis". Auch interne Richtlinien sollten gerade innerhalb der sozialen Leistungen offen gelegt werden.

Nicht falsch verstehen. Ich gehe arbeiten und sponsore damit sozusagen die Leistungsempfänger. Es gibt Gesetze für den Bezug. Die sollen eingehalten werden. Gibt das Gesetz etwas her, soll es gezahlt werden bis das Gesetz geändert wird.

Gruß
Corinna *diejetztganzschnellindeckunggeht*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ shinead

Antwort von spiky73 am 13.03.2010, 16:56 Uhr

corinna,

ich kann dir da nicht recht geben...

auf sozialhilfe bezogen, kenne ich ja die position vor (hilfeempfänger) und hinter (sachbearbeiter) dem schreibtisch, weil ich in beiden schuhen mal gesteckt habe.

was H4 angeht, kenne ich mich nicht aus, das wird dir ralph sicher besser erklären können, zumal er im gegensatz zu mir damals ja auch ein erfahrener sozialhilfe-sachbearbeiter war und jetzt eben auch H4 sachbearbeitet. aber ich wage mal ganz vorsichtig zu behaupten, dass das, was sich bei sozialhilfe damals schon bewährt hat, nicht ganz vom tisch gefegt, sondern in die neue gesetzgebung übernommen wurde... und rechtliche fußangeln, grauzonen und schwammige formulierungen gab es vorher ganz sicher schon - die gibt es vermutlich in ALLEN bereichen, die durch irgendwelche gesetze geregelt sind. das betrifft nicht nur die sozialgesetzgebung.

ich behaupte jetzt auch mal, dass nicht jeder sachbearbeiter ein wandelnder gesetzestext ist - es ist jeder fall anders gelagert und je nach fall muss man dann auch das gesetzbuch bemühen, nachlesen, vergleichen, um das ganze dann ggf. noch vom teamleiter absegnen zu lassen. und wenn es dann ganz blöd läuft, geht der antragsteller, nachdem man alles so schön eruiert und begründet hat, auch noch in widerspruch - und dann hat man gleich nochmal soviel arbeit an der backe.
ich rede jetzt nicht von berechtigten widersprüchen, sondern von widersprüchen, die eben gestellt werden, weil jemand meint, irgendeine "grauzone" ausnutzen zu müssen. zumal zu sozialhilfezeiten sehr viele dinge einfach KANN-entscheidungen waren, die im ermessen des sachbearbeiters liegen. er kann eben dem antrag stattgeben und die hilfen bewilligen - oder auch nicht.

ich kann dir dazu auch ein beispiel nennen - aus einem anderen bereich. es geht um die kostenübernahme von kinderbetreuungskosten durch das jugendamt.
als anna noch ganz klein war, bin ich ja früher aus dem erziehungsurlaub wieder ins berufsleben zurückgekehrt - in frankfurt. eigentlich dachte ich damals, dass die kinderbetreuung in so einer großen stadt einfach bombig sein müsse. ende vom lied war, dass die krippen alle lange wartelisten hatten und es auch kaum tagesmütter in vernünftigem radius zu unserer wohnung gab. da ich zeitarbeit machte und ständig wechselnde einsatzorte hatte, hätte es auch nicht die möglichkeit gegeben, das kind in arbeitsplatznähe anzumelden. kurzzeitig hatten wir ja eine tamu, die dann nach einigen monaten den vertrag kündigte. angeblich war das kind zu anstrengend. ich wage aber mal zu behaupten, dass sie den platz lieber durch ein selbstzahler-kind besetzen wollte, da sie ständig $$ in den augen hatte. also war ich erst mal gezwungen, mit kind daheim zu bleiben - finanziell eine katastrophe. und eine passende lösung war nicht in sicht.
also habe ich nach einem au pair gesucht - wenigstens, um die zeit zu überbrücken, bis anna in den kindergarten gehen würde. es hat auch irgendwie geklappt - wir haben recht schnell ein au pair gefunden und ich auch noch zeitnah eine arbeit. das war schichtdienst (allerdings in einem relativ "humanen" rahmen, zwischen 6 und 20 uhr).
beim jugendamt hatte man mir damals geraten, wegen dem au pair mal eine kostenübernahme zu beantragen. ich habe es getan - und das ganze bewilligt bekommen.

in baumholder habe ich dann versucht, eine tagesmutter zu finden, eben wegen schichtarbeit. gefunden habe ich eine, die auch beim jugendamt registriert war. verlangt hätte sie einen stundensatz, der das doppelte von dem war, was das jugendamt zahlte. selbst wenn das jugendamt einen teil übernommen hätte (was sie übrigens taten, ich musste nur einen eigenanteil zahlen), wäre es für mich mit dieser tamu nicht finanzierbar gewesen. und alle anderen waren nicht bereit, kinder über nacht zu betreuen.
übrigens hätte das jugendamt, dass da zuständig war, kein au pair bezuschusst. das wurde pauschal abgelehnt, das ginge ja mal gar nicht.

also bin ich ins saarland zurück gezogen, wo meine kleine dann recht schnell einen krippenplatz bekam. ich bin dann hier beim jugendamt aufgeschlagen und wollte einen antrag auf zuschuss stellen. du musst dir das so vorstellen, dass ich jetzt 100 euro mehr miete als vorher zahle, im monat etwa 250 euro spritkosten habe - belastungen, die ich vorher nicht hatte, sondern eben die kosten für das au pair. und jetzt sollte zu den mehrkosten noch ein krippenbeitrag dazu kommen, der in etwa so hoch ist wie vorher das taschengeld fürs au pair zzgl. essenskosten.
die haben den antrag noch nicht mal angenommen - weil sie kosten, die ich pro monat habe, eben einfach nicht anerkannt haben (wie die kreditrate). die kosten sind aber da und nicht wegzudiskutieren.
es ging dann so weit, dass die sachbearbeiterin ihren teamleiter dazu holte (nee, wir wurden nicht laut, sie wollte sich ihre entscheidung einfach absegnen lassen). und der nette junge mann hat mir dann wirklich nicht nur durch die blumen zu verstehen gegeben, dass es heute wirklich u.u. für alleinerziehende frauen einfacher und lukrativer ist, mit den kindern daheim zu bleiben und sich in der sozialen hängematte auszuruhen. fand er nicht gut, aber es sei eben so.

weisst du, es hiess aus dem bekanntenkreis oft "geh mal zum amt und beantrage dies und jenes. du bist alleinerziehend, die bekommen das doch gezahlt." - äh, jedes mal, wenn ich irgendwas beantragt habe, lag mein einkommen über sämtlichen grenzen... anfangs vielleicht noch gering, später aber deutlich darüber.
trotzdem glaube ich, dass es z.b. auch im hinblick auf die kostenübernahme für kinderbetreuung einen ermessensspielraum gibt, ich glaube auch, dass das bundeseinheitlich irgendwo geregelt ist.
dem stehen dann aber die internen regelungen des betreffenden amts entgegen... die sicher gesetzkonform sind, aber einfach diese einzelfallentscheidungen nicht zulassen. ausserdem wäre das ja ein aufwand für den sachbearbeiter, jeden fall individuell zu behandeln. mir persönlich hat die politik des jeweiligen jugendamtes zumindest nichts genützt.

aber um noch mal auf den fall zurück zu kommen, auf den ralph da geantwortet hat... es handelt sich um ein paar, wobei jeder für sich versorgt ist. eine notwendigkeit für einen umzug der frau mit kind zu ihrem lebensgefährten kann ich nicht erkennen. ausser die hormone halt, die jucken. müsste ich hier die entscheidung als sachbearbeiter treffen, würde ich ganz klar ablehnen.

rein menschlich würde ich sagen - ist meine persönliche meinung - dass ich, wenn ich mit jemandem zusammen ziehe, auch zusehe, wie das finanziell geregelt ist. unter umständen hat die posterin nämlich anspruch auf berufsausbildungsbeihilfe - dann müsste zumindest sie aus dem hilfebezug raus sein. aber bei den beiden ist das berufliche ja noch nicht mal geregelt (dazu hatte ich unten noch was geschrieben). sie ist noch in ausbildung, er in einer weiterbildung. wenn er z.b. nach seiner weiterbildung eine stelle bekommt, die dann am anderen ende der republik liegt, nützt ihn sein schönes, schnuckeliges häuschen auch nichts - er darf es dann verkaufen oder vermieten und der arbeit hinterher ziehen. und ihr blüht u.u. was ähnliches - erst müssen sie mal ihre prüfungen hinter sich bringen und dann zusehen, wie es beruflich weitergeht. erst dann macht es auch sinn, sich über eine gemeinsame wohnung gedanken zu machen..

lg,
martina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Frau Krause: Wegen Zusammenzug, BG usw.

Antwort von taram am 13.03.2010, 17:29 Uhr

Aha, auf den Argen gibt es interne Regelungen?! Die Argen müssen sich demnach nciht an Gesetze halten? Gibt es sie also doch, wer am meisten Sanktionen ausspricht, bekommt ein Bonus?

Taram

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Vielleicht auch passend

Antwort von taram am 13.03.2010, 17:36 Uhr

http://www.sozialticker.com/hartz-iv-sumpf-der-selbstbedienung-system-der-eigenfinanzierung-bei-argen_20100310.html

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ spiky

Antwort von shinead am 13.03.2010, 17:37 Uhr

Hallo erstmal ;o)

Der Fall auf den geantwortet wurde habe ich verfolgt.

Gerade hier ist mir der Kommentar a la "es gibt da Möglichkeiten, aber die verrate ich nicht!" sauer aufgestoßen.
Das bedeutet nämlich, dass jener, der sich auskennt wieder mal mehr Geld bekommt, als derjenige der den Gesetzes- bzw. Leitfadentext nicht auswendig kennt. DAS ist ungerecht!

Ich selbst bin persönlich der Meinung das ab Zusammenzug sofort eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Basta!
Der Gesetzgeber sieht das (aus mir unerfindlichen Gründen) anders.
Diese Möglichkeit (oder Lücke?) sollte aber allen offen stehen. Nicht nur jenen die sich vielleicht (auf Staatskosten?) einen guten Anwalt für Sozialrecht leisten.

Daher finde ich es per se auch nicht richtig Wissen zurück zu halten.

In unserem schicken Kreishaus sitzen die "Gönner" zumindest erwecken sie jederzeit gerne den Eindruck das jeder Leistungsempfänger ein Bittsteller ist. Das netteste ist noch Unfreundlichkeit am Telefon.
Es gibt Menschen, die ihr Recht auf ergänzende Leistungen (z.B. wegen Frührente) gar nicht mehr einfordern. Sie kommen (mangels Wissen und entsprechendem sicheren Auftreten) nicht gegen die Sachbearbeiter an.
Das finde ich einfach schrecklich!

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Hartz IV Empfänger, gelernter Schlosser, keinerlei Computerkenntnisse wird der entsprechende Kurs abgelehnt, weil entsprechende Kenntnisse für den Job nicht notwendig wären.
Ja, blöd nur, dass man eben Bewerbungen auf dem PC schreibt und eventuell sogar im Internet nach Stellen suchen soll *haarerauf*
Der Fall ging (fast) vor das Sozialgericht. Zum Glück hat es vorher schon mit einem Job geklappt.

Aber ich kriege bei unserer Arge schon als unbeteiligter Dritter die Schnappatmung.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

naja,

Antwort von ursel66 am 13.03.2010, 19:42 Uhr

Ich finde es gut, wenn es noch ein wenig Auslegung durch den Sachbearbeiter gibt. Gesetze können nur einen Rahmen bilden und Urteile ergänzen diese.
Ich habe manchmal hier den Eindruck, dass einige ! nach finanziellen Hilfen vom Staat schreien. Ich will, ich brauche und überhaupt, das steht mir zu.
NEIN, tut mir leid! Aber für mich ist dies die falsche Einstellung.
Ich will mich trennen (weil Liebe weg oder warum auch immer), dann muss ich mir dies leisten können.
Ich rede nicht, von wirklichen Problemfällen oder Notfällen. Ich glaube auch, dass Mütter mit Kindern, Hilfe erhalten sollen. Finde ich toll, dass es dies in Deutschland gibt. Aber es wird vielfach vergessen, der Staat ist kein "Gott" oder so. Der Staat muss finanziert werden. Und mir geht es absolut gegen den Strich, wenn ich z.T. mitbekomme, wer was erhält und wie lange.
Warum hacken alle auf Westerwelle rum? Der spricht nur laut aus, was viele denken.
Ich finde es gut, wenn ein Sachbearbeiter entscheiden kann, ob er z.B. eine Waschmaschine finanziell unterstützt, wenn es erforderlich ist, weil die Frau geflüchtet ist. Und er im anderen Fall, Frau will sie bei Trennung nicht dem Mann nehmen, nein sagt.
Warum werden nicht gemeinnützige Arbeiten gefordert? Wenn die Kinder im Kindergarten/Schule betreut sind und die Mütter zu Hause bleiben, warum können diese Mütter nicht z.B. im anderen Kindergarten als Lesemutter eingesetzt werden? Warum werden die vielen jungen Erwachsenen nicht an tägliche Anwesenheiten herangeführt?
Für mich ist es wichtig zu unterscheiden, warum jemand Hilfe benötigt. Dies fehlt mir in der Gesetzgebung. Die Mutter im Erziehungsurlaub/Elternzeit soll ohne irgendwelche Schikanen unterstützt werden. Wer kranke oder alte Angehörige betreut, braucht Unterstützung.
Derjenige, der nebenbei sucht und evtl. auch arbeitet, soll unterstützt werden. Und derjenige, der gar nicht arbeiten will, soll sanktioniert werden. Von mir aus, die Straßen von Kaugummi und Kippen reinigen bis hin zu Lebensmittelgutscheinen.
Der Staat ist keine Melkkuh! Wir alle kommen dafür auf. Nicht nur die Arbeitenden, auch die anderen Steuern werden erhöht. Irgendwann kommt der Kollaps.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja,

Antwort von shinead am 13.03.2010, 20:41 Uhr

Nein, der Staat ist keine Melkkuh. Da stimmen wir überein.

Aber eine Einzelfallentscheidung macht den Sachbearbeiter "mächtig". Der kann eben dann nach gut dünken entscheiden wer eine neue Waschmaschine bekommt und wer nicht. Eventuell entscheidet dann nicht der Hintergrund, sondern die Nase und das kann und darf meiner Meinung nach nicht sein.

Der Gesetzgeber muss eben dann klar Regeln wer unter welchen Voraussetzungen eine WaMa bekommt und wer nicht.

Vielleicht möchte die Frau die Waschmaschine schon bei der Trennung mitnehmen. Allerdings hat sie der Mann mit in die Ehe gebracht. Eine ungeschickte Erklärung der Situation kann den Sachbearbeiter zu einem falschen Urteil veranlassen.

Klare Spielregeln würden meiner Meinung nach auch die Millionen Klagen vor Sozialgerichten (denen in erschreckendem Maße aufgrund von Fehlentscheidungen statt gegeben wird) verringern. Die Kosten auch einen Haufen Geld!

Mir machen auch eigentlich die paar Sozialschmarotzer (= ich will nicht arbeiten gehen) nicht mal halb soviel aus wie die
a) Schwarzarbeiter
b) Firmen die ihren Angestellten so wenig zahlen das sie selbst als Single auf ergänzendes Hartz IV angewiesen sind
c) Westerwelles die einen (vielleicht) guten Diskussionsansatz durch dämliche Äußerungen (wie z.B. die Sache mit dem Schneeschippen *kreisch*) im Keim ersticken.

;o)

Lieben Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja,

Antwort von ursel66 am 13.03.2010, 21:24 Uhr

Hallo Corinna!
Warum soll kein Schnee geschippt werden?????? Für mich wäre nur wichtig, wen man dazu auffordert.
Nicht die Mutter / der Vater mit kleinen Kindern oder besonders zu betreuenden Kindern. Aber die, die auch noch bei Schulkindern sagen, ich kann nichts machen, muss hier zu Hause bleiben, weil Kind kommt gleich.... usw. oder die, die keinen Bock haben.
Und ich traue dem Sachbearbeiter schon zu, vernünftige Entscheidungen zu treffen.
Es gibt einfach zu viel Missbrauch von finanz. Hilfen. Und dass manche Firmen nur noch Hungerlohn bezahlen, ist auch nicht ok.
Aber ich lese hier öfter: ich will mich von meinem Mann trennen (keine Liebe mehr da), hab kein Einkommen, was steht mir zu. Ich will zu meinem Freund ziehen, was kann ich tun, damit der nicht für mich zahlen muss????
Warum wird nicht erst nach anderen Lösungen gesucht? Warum soll der Steuerzahler für einen privaten Veränderungswunsch aufkommen?
Wenn ich umziehen will, muss ich überlegen, was kann ich mir leisten. Nicht, was zahlt die ARGE!
Und dieses persönliche eigenverantwortliche Denken, fehlt mir meistens.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja,

Antwort von shinead am 13.03.2010, 22:03 Uhr

Hi zurück ;o)

"Warum soll kein Schnee geschippt werden??????"
Weil das "richtige" Jobs sind! Hier müssen ggf. mit befristeten Verträgen richtige Arbeitsplätze entstehen.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dürfen keine Jobs gefährden. Daher ist Schnee schippen als 1-Euro Job oder gar für Lau nicht drin.


"Und ich traue dem Sachbearbeiter schon zu, vernünftige Entscheidungen zu treffen."

Ehm, ich nicht. ;o) Klar gibt es Sachbearbeiter die das können. Das will ich gar nicht ausschließen. Aber: der Mensch menschelt. Fehlentscheidungen können den Ruin bedeuten. Ich persönlich kenne Fälle bei denen "unsere" Arge derart geschlampt hat, dass sich die Betroffenen als Obdachlose wieder fanden.
Mir ist das zuviel Spielraum für den einzelnen. Der kann nach "Nase" entscheiden. Das macht mir Angst... Ein Richter (!) kann das auch nicht.
Nicht umsonst werden so viele Verfahren vor dem Sozialgericht von den Klägern gewonnen...


"Es gibt einfach zu viel Missbrauch von finanz. Hilfen. Und dass manche Firmen nur noch Hungerlohn bezahlen, ist auch nicht ok."

Laut den offiziellen Stellen liegt der Sozialhilfemißbrauch bei ca. 2%. Das ist nicht soo viel und häufig auch selbst gemacht.
Ich persönliche finde es lächerlich, dass arbeitsfähige Hartz IV'ler mit nur 4(!!) Bewerbungen im Monat als engagiert gelten. Das ist für mich wirklich Hohn. Wenn ich einen neuen Job suche, dann schreibe ich mehr Bewerbungen... So 10x mehr. Die Vorgehensweise ist eine Einladung für alle, die sich erfolgreich vor Arbeit drücken wollen!

Gegen Firmen mit Dumpinglöhnen wird im übrigen gar nichts unternommen. Ich persönlich unterstütze lieber einen Schmarotzer als einen Geschäftsmann, der sich von meinem Geld ein dickes Auto, ein großes Haus und Urlaub auf den Malediven leistet!


"Aber ich lese hier öfter: ..."
Ja, Du hast recht. Allerdings kann ich diese Frauen verstehen. Wenn man es zuhause nicht mehr aushält, aber nicht weiß wie man in den nächsten Monaten die Kinder ernähren soll... Das muss grausam sein.

Das die Bedarfsgemeinschaft erst ab einem Jahr gilt... Für mich wirklich unverständlich. Die Frage...nunja... im falschen Forum gestellt. Bei tacheles hätte es andere Antworten gegeben.


"Und dieses persönliche eigenverantwortliche Denken, fehlt mir meistens."
Ja, mir auch. Allerdings hoffe ich auf einen Lerneffekt. Wer auf eigenen Füßen stehen muss, der lernt auch schnell den Wert des selbst verdienten und wer selbst verdient weiß auch was da so an Abzügen lauert... ;o)

Wir sind in unseren Meinungen gar nicht so weit auseinander. ;o)

Lieben Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@taram: Ein Gesetz ohne interen Durchführungsvorschriften gibt es nicht!

Antwort von Ralph am 14.03.2010, 0:31 Uhr

Ein Gesetz kann immer nur einen Rahmen bilden, alle Einzelfälle zu regeln, ist auf Gesetzesebene ein Ding der Unmöglichkeit.
Ob ein Sachverhalt unter einen bestimmten Regelungsfall eines Gesetzes fällt, das zu beurteilen ist ein Sachbearbeiter da. Da im Gesetz nur das Grobe steht, gibt es weitere Vorschriften, die das Ganze dann ausfüllen, vor allem um ein möglicgst ermessensfehlerfreies Verwaltungshandeln zu gewährleisten.

Das jetzt breit zu erklären, warum dies so ist, sprengt den Rahmen und ist Teil der Verwaltungsausbildung.

Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Tacheles lassen wir am besten außen vor...

Antwort von Ralph am 14.03.2010, 0:45 Uhr

Wer diese Plattform nutzt und laufend Ärger auf dem Amt hat, braucht sich nicht wundern. Mehr sage ich zu dieser Seite nicht, die hat schon zu BSHG-Zeiten oftmals Käse erzählt und die Leute auf Krawall gebürstet, und ein kurzer Besuch zu H4-Zeiten hat mir gezeigt, daß die Seite nicht besser geworden ist.

Und natürlich gibt es Gründe, manche interne Vorschrift nicht im Bauchladen zu präsentieren, weil sonst die Lebensumstände gefakt werden. Das bedeutet nicht, daß sich die Ämter nicht an Recht und Gesetz zu halten haben.

Shinead, woher hast Du die Zahl, daß lediglich 2% Sozialhilfemißbrauch betreiben. Wer sind Deine "offiziellen Stellen"? Die Bundesagentur für Arbeit? Die hat keine Ahnung und bis heute "Sozialhilfe" nicht begriffen. Frag mal die Praktiker vor Ort, die nenne Dir andere Zahlen, keine konkreten, denn verläßliche Zahlen gibt es nicht, aber es sind weitaus mehr als 2%. Allein aus meinem alten Sachgebiet könnte ich Dir ohne Umstände locker mindestens 15-20 Fälle benennen, wo vorsätzlich geschummelt wurde. Bei seinerzeit ca. 250 Familien (heute sind es mehr) sind das schon mal 6-8%. Und das nur aus der Hüfte geschossen, ohne wirkliche Prüfung jeder Akte. Und ich rede nicht von 2,54 € Schaden.

Es sind auch auf der anderen Seite sehr viel weniger als der Stammtisch behauptet, keine Frage. Aber die angeblich nur 2% sind ein Märchen, das zu widerlegen JEDER Sachbearbeiter sofort in der Lage ist.

Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Frau Krause: Wegen Zusammenzug, BG usw.

Antwort von Sternspinne am 14.03.2010, 7:04 Uhr

Stimme shinead zu, es gibt zwangsläufig ein Machtgefälle und der Sachbearbeiter sitzt nun mal am längeren Hebel und sei es nur gefühlt. Aber vor dem Tresen zu stehen hat immer mit wenig Macht, mit Bittstellen etc. zu tun.
Und @Ursel: "Und derjenige, der gar nicht arbeiten will, soll sanktioniert werden" . Das gibt es ja schon, nur wer stellt sich hin - ausser bei Talkshows - und sagt, ich will nicht! Das ist ja die Schwierigkeit.

Und in dem Fall geht es ja nicht um eine Trennung, sondern um eine Frau, die gerade in der Ausbildung ist.

Grundsätzlich finde ich aber, gibt es immer irgendwo schwarze Schafe, das muß ein Staat abkönnen! Mißbrauch gibt es überall, seien es Banker, andere Steuerhinterzieher oder ähnliches nur bei den schwächsten Gliedern kochen die Emotionen so dermassen hoch. Weil man da ja auch den grössten Einfluss darauf hat durch besagtes Machtgefälle. Wieviele Millionen nur durch die Androhung die CD zu kaufen zurückgeflossen sind, da könnten aber viele Hartzler von "missbrauchen".

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja, shinead,

Antwort von FrauKrause am 14.03.2010, 8:17 Uhr

ich stimme mit Dir in vielem überein, aber nicht in der Anzahl der verlangten Bewerbungen im Monat. 40 Bewerbungen im Monat? Wo hätte ich (Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte) mich da bewerben sollen?

Für mich kamen wöchentlich nur 1 bis 2 Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen in Frage, die überhaupt passten (übrigens Berlin, was sollen Leute machen, die auf dem Land leben?). Zeitarbeit kam übrigens überhaupt nicht in Frage, ich empfände es als ganz schlimm, würden noch andere an meiner Arbeitsleistung "mitverdienen", und ich selbst, die die Arbeit leistet, gehe fast leer aus. Weiter würde ich mich auch nicht auf Stellen bewerben, die sowieso nicht passen (1. zu wenig Geld, aufstocken zu müssen, wäre die letzte Wahl, es sei denn, ich finde innerhalb bestimmter Zeit nichts, 2. die von den Arbeitszeiten her nicht passen - nicht mehr als 30 Stunden, 3. die fachlich nicht meinen Kenntnissen entsprechen, 4. örtlich zu weit entfernt, da komme ich wieder mit der Zeit in Schwierigkeiten, will nicht mehr als 8- MAX. 9 Stunden außer Haus sein, mein Sohn braucht auch Betreuung - vor allem bei den Hausaufgaben unter der Woche, deshalb 30 Stunden-Stelle).

Ich habe während einer Zeit der Arbeitslosigkeit vor zwei Jahren stetig ca. 1 bis 2 sehr ernst gemeinte Bewerbungen die Woche geschrieben, wurde allerdings auf diese auch zu 50 % eingeladen, was schließlich dazu geführt hat, dass ich relativ schnell eine passende Stelle gefunden habe (fachlich mit meinen Kenntnissen übereinstimmend, nicht zu weit entfernt, 30 Stunden und nicht zuletzt, sondern ZUALLERERST ein Gehalt, von dem man mit einem Kind auch leben kann, denn ich arbeite nicht nur um des Arbeitens willen). Diese musste leider ich allerdings nach einem Jahr wieder aufgeben, es war eine sehr schöne Stelle. Meine heutige Stelle habe ich übrigens (man höre und staune) auf Betreiben eines Arbeitsamtmitarbeiters aus einem anderen Bezirk bekommen, der mich anrief und mir eine absolut begehrte Stelle anbot, von der ich nie dachte (branchenfremd), dass ich sie bekomme. Man mag es kaum glauben.

Und meine Meinung zum einen Jahr, das noch nicht als Bedarfsgemeinschaft gezähtl wird, ist bekannt.

VG I.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja, shinead,

Antwort von shinead am 14.03.2010, 9:11 Uhr

Hi!

Die 40 Bewerbungen waren auf mich gemünzt. Ich habe die Möglichkeit mich wöchentlich bestimmt auf 10 Stellen zu bewerben.
Bei anderen geht das nicht.

Aber 4 Bewerbungen im Monat finde ich mehr als lächerlich! ;o)

Gruß
Corinna

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: naja, shinead,

Antwort von FrauKrause am 14.03.2010, 9:14 Uhr

da fällt mir ein, ich glaube, in Berlin werden monatlich 10 - 15 Bewerbungen verlangt. Da sich das auf alle Arbeitssuchenden ohne Trennung nach Berufen oder nach ausgeschriebenen Stellen bezieht, finde ich das eigentlich legitim und machbar. Vier Bewerbungen im Monat sind vielleicht tatsächlich ein bisschen dünn..

LG I.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Tacheles lassen wir am besten außen vor...

Antwort von shinead am 14.03.2010, 9:17 Uhr

Die zwei Prozent habe ich tatsächlich vom Arbeitsamt. Das sind für mich die "offiziellen" Zahlen.

Wenn es 10% sind, dann muss man etwas dagegen tun. Wie wäre es ggf. mit Hausbesuchen? Wenn man schon anhand einer Akte den Mißbrauch nachvollziehen oder begründeten Verdacht äußern kann...
So what? Dann müssen hier eben noch die Sanktionen härter sein.

Aber wie häufig bekommen Menschen zu wenig?

Mein Freund war ein Jahr obdachlos weil es die Arge hier nicht auf die Reihe brachte seinen Anspruch zu berechnen und das Geld passend zu überweisen. *augenroll*
Das darf nicht passieren. Da geht ein Leben kaputt aufgrund der Engstirnigkeit von "Sachbearbeitern" die häufig noch nicht einmal eine passende Ausbildung haben. Da kann ich persönlich mir nur die Haare raufen. Der Job in der Arge sollte m.E. eine spezielle Ausbildung (3 Jahre - Ausbildungsberuf) sein.

Gruß
Corinna

PS: Dir Deine - mir meine Meinung
Ich kenne zu viele Lebensgeschichten die durch die (Mitarbeiter der) Arge eine schreckliche Wendung bekommen haben.
Da fehlt mir einfach jedes Verständnis....
Im übrigen auch Hamburger Fälle...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von Dreierbande am 14.03.2010, 9:18 Uhr

Was macht ihr aber denn dann, wenns gar nicht so viele Möglichkeiten gibt, an wen man seine Bewerbung schicken könnte? Schreibt ihr dann Monat für Monat die gleichen an? In einem Jahr würden das 120 - 180 Bewerbungen ergeben, an wen schickt man die denn alle????

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re:

Antwort von shinead am 14.03.2010, 9:40 Uhr

Klar gibt es Monate in denen man vielleicht nicht genügend Bewerbungen schicken kann...

Dafür interessiert es die Arge (leider) auch nicht wenn man im Vormonat 50 schreiben kann.
Da muss m.E. eben eine andere Regelung her...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

40 Bewerbungen muß man differenzieren...

Antwort von Ralph am 14.03.2010, 9:48 Uhr

Hallo,

WENN der Arbeitsmarkt es hergibt, daß 80 Arbeitgeber aus der örtlichen Umgebung entsprechende Stellen anbieten, dann kann man (in den ersten paar Monaten) sicherlich 40 Bewerbungen im Monat verlangen, irgendwann auch branchenähnlich. Nur, wann ist das der Fall? Und vor allem, VON WEM sollen solche Massen an Bewerbungen erbracht werden?

Die Faulpelze unter 25 Jahren, die noch nie einen Finger gerührt haben (erschreckend viele übrigens, die sich schon so jung in H4 einrichten), die sollten ruhig 40-50-60 Bewerbungen im Monat herausschicken müssen. Das wären 2-3 Bewerbungen pro Tag, nicht zu viel verlangt. Erstens geht es oftmals um Ausbildungen, nicht nur um "Jobs", zweitens können gerade diese jungen, voll im Saft stehenden, Menschen noch einige Tätigkeiten ausüben, die Ältere wegen diversersen Zipperlein nicht mehr ausüben können (deutlich ausgedrückt: Hilfsarbeiter werden im Hamburger Hafen, bis ein Ausbildungsplatz ergattert ist, halte ich für einen kräftigen jungen Mann nicht für zuviel verlangt, wenn sonst vom Staat gelebt werden müßte), drittens sind diese Menschen ja (noch) nicht branchengebunden. Und was spricht im Ernstfall ggf. gegen 2 Mini-Jobs parallel, um seine eigenen Brötchen zu verdienen? Oftmals reicht das nämlich bereits aus.

Die alleinstehende Mutter mit Kind... da steht und fällt die BewerbungsMÖGLICHKEIT überhaupt mit der Kindesbetreuung. Und selbst wenn diese geregelt ist, wird es kaum 40 theoretische Jobs für die Mutter im Monat geben. Hier gilt dann bereits schon Klasse vor Masse, es sei denn, ich als Arbeitsvermittler kann Jobs in dieser Größenordnung nachweisen. Aber selbst die Profis wissen, daß es die Jobs in dieser Menge gar nicht gibt, schon gar nicht in einer Wirtschaftrskrise wie dieser.

Und so ist es im Grunde auch hier wie so oft eine Ermessensentscheidung im Einzelfall. In einem Fall kann ich durchaus 60 Bewerbungen im Monat verlangen, bei dem anderen genügen vielleicht 4 oder vielleicht sogar nur 2, wer weiß?

Ich gestehe allerdings ein, daß es dazu sehr viel Feinfühligkeit braucht, die bei zunehmend mehr Mitarbeitern nicht gegeben ist. Sachbearbeiter mag ich gar nicht mehr sagen, weil ich unter "Sachbearbeiter" keine im Schnellverfahren angelernten "HiWis" verstehe, sondern grundausgebildete Verwaltungskräfte, denen Begriffe wie Ermessen, Einzelfallentscheidung oder die schlichten Auslegungsmethoden in der Gesetzesauslegung nicht fremd sind.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wieviel % an schwarzen Schafen muß ein Staat denn "abkönnen"?

Antwort von Ralph am 14.03.2010, 10:14 Uhr

Nun mal Butter bei die Fische und frisch zugelangt! Keine Sprechblasen, sondern mal frisch und frei von der Leber weg eine Zahl nennen, bis wohin die Toleranzgrenze geht. Anschließend kann man sich über Kosten unterhalten.
Und nur bei den Schwächsten wird sich aufgeregt? Dann muß ich Dir leider unterstellen, daß Du weder Zeitungen liest (nicht mal die BILD-Schlagzeile beim Bäcker) noch Nachrichten schaust, denn es ist eine hochemotional geführte und vielerwähnte Diskussion an Dir vorrübergegangen. Hier reden wir von Hunderten von MILLIONEN Euronen Schaden, die der Staat wiederbekommen wird, und nicht nur das...

2% schwarze Schafe, wenn diese Zahl, die Shinead gelesen hat, stimmen würde, könnte man als Staat damit wohl ganz gut leben. Leider sind es erheblich mehr. Und der Schaden besteht ja nicht nur aus den zu Unrecht ausgezahlten Hilfen nach dem SGB II. Diese Leute binden ohnehin knappe Verwaltungsressourcen, fahren günstiger Bahn, erhalten Hilfen von Dritten... und, und, und. Es ist eine Milchmädchenrechnung, nur die H4-Beträge zu addieren und zu sagen "Das ist der Schaden." Mein Auto kostet mich schließlich auch nicht nur Sprit, Steuer und Versicherung. Man muß dann schon genauer hinschauen und sehen, was diese Menschen noch kosten, auch wenn man das auf den ersten Blick nicht gleich registriert.

Und was die Sanktionen angeht, so kriege ich täglich Sanktionsverfügungen auf den Tisch, wo Menschen wiederholt und ununterbrochen nicht auf Termine beim Arbeitsvermittler reagiert haben. Vor zwei Tagen habe ich die Leistung zu April schlicht und einfach gestoppt. Der Mann reagiert seit über einem Jahr nicht auf seine Arbeitsvermittlerin. Fragen? Allerdings, DAS kommt in der Tat nicht so häufig vor.

Zum Schluß noch ein Satz zum angeblcihen "Machtgefälle". Daß der Mitarbeiter, gang gleichgültig in welchem Amt, seinen Job versteht und deshalb in der Regel besser bescheid weiß, ist eine Selbstverständlichkeit, die Standard sein sollte.
Wer sich dabei als Bittsteller vorkommt, hat eine falsche Sicht der Dinge. Wenn mich jemand fragt, gerade zu Hilfebeginn, welche Leistungen es gibt, dann werde ich ganz sicherlich vernünftig und fallorientiert antworten. Dem alleinstehenden Herren brauche ich wohl nicht zu sagen, daß Klassenreisen übernommen werden, daß es für ein Neugeborenes meistens Hilfen gibt. Beide, Mutter und Alleinstehender, wird es aber interessieren, daß sie sich von der GEZ-Gebühr befreien lassen können und das Heizkostennachzahlungen bei mir einzureichen sind, weil die Kosten vom Amt übernommen werden. Das gehört zur Beratungspflicht.

Aber, nochmal @Shinead, es gehört eben NICHT zur Beratungspflicht, einer jungen Bedarfsgemeinschaft zu verklickern, was sie tun müssen, um NICHT als Bedarfsgemeinschaft zu gelten, nur damit sie ihre zuvor frei getroffenen Entscheidungen revidieren und dann anpassen. Ich hoffe, daß ich den Unterschied herausstreichen konnte.

Noch einen schönen Sonntag, ich muß jetzt langsam den Brunch für Port und mich vorbereiten. Traditionell gibt es bei uns bei einigen Formel1-Rennen Brunch mit Sekt, Orangensaft, Baguette, Lachs mit Sauce, Nordseekrabbensalat, diversen Käsesorten und ganz vielen anderen leckeren Dingen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: 40 Bewerbungen muß man differenzieren...

Antwort von shinead am 14.03.2010, 11:15 Uhr

Genau daran krankt das System! An zu wenig Feinfühligkeit!

Wer engagiert ist, wir eben am Anfang mehr Bewerbungen schreiben können als später. Ich habe auch Monate erlebt in denen nicht eine neue Stelle ausgeschrieben war. Darauf nimmt die Arge aber keine Rücksicht. Die Blöden 4 Bewerbungen mussten sein. Also habe ich (mein Freund hat keinerlei PC-Kenntnisse) für ihn 4 Bewerbungen bei Zeitarbeitsfirmen gesetzt. Dort hatte er allerdings schon mal einen befristeten Job. Die hätten ihn also niemals wieder eingestellt...
Sinnlos... aber notwendig *kopfschüttel*

Dann sollen sie doch einen Hiwi abstellen der die Jobanzeigen kreisweit zusammenstellt und kategorisiert. So hat man einen Überblick was möglich gewesen wäre.
Im Dezember war in Metallberufen (inklusive Hausmeister, Hilfsarbieter und Lagerist) nichts zu holen.

Anruf im "Service-Center" der Arge: Hintergrund: Mahnung des Vermieters. Miete seit zwei Monaten nicht eingegangen. Wird aber direkt von der Arge überwiesen.
Ich habe angerufen. Freund lag mit Grippe und Fieber im Bett.
Auskunft wollte ich nicht. Nur eine Überprüfung der Überweisungen anstoßen mit schriftlicher Bestätigung an den Freund.
Ich wurde angepamt! (Hallo? Ich bezahle deren Job!) Die ganze Geschichte konnte erst geklärt werden nach dem ich mich über den Teamleiter zum Abteilungsleiter zum Leiter der Arge "hochbeschwert" habe.
Das kann es nun wirklich nicht sein.

Die Arge sollte sich als Dienstleister verstehen. Die Menschen die auf die Leistungen angewiesen sind haben eine menschenwürdige Behandlung verdient...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wieviel % an schwarzen Schafen muß ein Staat denn "abkönnen"?

Antwort von Sternspinne am 14.03.2010, 11:22 Uhr

Das Machtgefälle besteht hauptsächlich darin, daß der ARGE-Mensch in den "Fall" nicht persönlich und emotional verwickelt ist, aber trotzdem in vielen Punkten über Wohl und Wehe entscheiden kann und muß. Der Empfänger ist einfach abhängig von finanziellen Mitteln und somit auch emotional betroffen. Ich persönlich kenne keinen, der da völlig distanziert überlegt, wenn ich mehr bekomme, dann mache ich Urlaub in Mallorca oder so. Sondern es ist eine echte Abhängigkeit vorhanden. Zwar verhungert man nicht, aber ich habe oft genug gebangt, wie ich die ganzen Rechnungen begleichen soll. Diese Abhängigkeit besteht nun mal gar nicht auf der Mitarbeiter-Seite.


Und nein, natürlich ist diese Diskussion nicht an mir vorübergegangen. Aber diese Art Steuerhinterziehung ist aber doch eher ein Kavaliersdelikt, sozusagen auf hohem Niveau. Die Erregung ist auch schon wieder abgeebt, obwohl das ja wohl nur die Spitze des Eisbergs war. Wo gab es z.B. hier im RUB eine auch nur annähernd so heftig verlaufende Diskussion über solche Dinge?

Und du hast natürlich Recht, daß der Schaden nicht nur das zuviel bezahlte Geld ist, sondern darüber hinaus geht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wieviel % an schwarzen Schafen muß ein Staat denn "abkönnen"?

Antwort von shinead am 14.03.2010, 11:26 Uhr

"Aber, nochmal @Shinead, es gehört eben NICHT zur Beratungspflicht, einer jungen Bedarfsgemeinschaft zu verklickern, was sie tun müssen, um NICHT als Bedarfsgemeinschaft zu gelten, nur damit sie ihre zuvor frei getroffenen Entscheidungen revidieren und dann anpassen. Ich hoffe, daß ich den Unterschied herausstreichen konnte. "

Genau, der geschickte Hartz IV'ler, der sich nur etwas umgehört hat wird bezüglich seines neuen Bescheides dann einen Anwalt konsultieren und so wahrscheinlich über ein Verfahren beim Sozialgericht recht bekommen.
Neben den Hartz IV Leistungen zahlt die Arge dann noch Gerichts- und Anwaltskosten - Ist das nicht eine größere Milchmädchenrechnung?

Die "Ich sage das mal lieber nicht Mentalität" führt doch gerade zu zum Gericht. Dort sind Tausende von Verfahren anhängig. Die entsprechenden Richter sind vollkommen überarbeitet und entscheiden teilweise im Minutentakt.
Das kostet auch! Und zwar vollkommen sinnlos. Im Gegensatz zu einem aufgedeckten Betrug kriegt man hier noch nicht einmal sein Geld wieder...

Und: Wie soll ich der Arge (ohne handfeste Beweise, die habe ich nicht. Ich weiß es nur vom Schwarzarbeiter persönlich) klar machen, dass der H4ler nachts Zeitungen im großen Stil ausfährt. Vom Verdienst können er und seine Tochter locker leben (wir reden von 2000 Euro auf die Hand). Er bezieht aber Leistungen für sich und die Tochter und haut nebenbei noch Geld raus.
Ehrlich gesagt interessiert es hier auf der Arge keinen. Antwort die jemand nach einer Meldung bekam: Wir können ihm ja schlecht nachts nachspionieren. OK, wieder ein Sozialschmarotzer der durchkommt...

Gruß
Shinead

PS: Viel Spaß bei der Formel 1! ;o)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@shinead

Antwort von Ralph am 14.03.2010, 12:52 Uhr

Nochmal: Es gibt einen Umstand A, der für jeden normal denkenden Mensch wie Du und Ich ein klassischer Beweis für das Vorliegen einer bedarfsgemeinschaft ist. Auch für die Arge. Das gleiche gilt für Umstand B. Wer zusammenzieht, wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle Umstand A und B so einrichten.
Wenn diejenigen jetzt vorher von diesen Dingen wissen, werden sie darauf hinarbeiten, daß alle merkmale einer BG vorliegen, nur eben A und B nicht.

Die vielen Verfahren bei den Sozialgerichten haben damit nichts zu tun, sondern weil, auch aus Schmarotzergründen, wegen jedem Scheiß ´(sorry!) zu gericht gegangen wird und man diese Kosten als ALG II-Empfänger ja nicht zahlen muß.

Beispiel vom letzten Jahr: Eine streitbare Frau wollte einfach nicht einsehen, daß sie nun einmal im Knast keinen Anspruch auf den Regelsatz hat, weil sie dem Arbeitsmarkt verständlicherweise nicht zur verfügung steht, sondern daß wir nur ihre laufenden Kosten der Eigentumswohnung übernehmen können.
Diese Frau hat

1. dieses Anliegen in drei Schreiben vorgebracht
2. jeweils nach 3 Tagen nachgefragt, warum ich unverschämterweise "immer noch nicht" geantwortet habe (warum auch, eine Antwort auf das 1.Schreiben muß genühgen)
3. Gegen meinen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt, der absolut und für jeden erkennbar keine Aussicht auf Erfolg hat.
4. Soweit ich weiß, liegt das GAnze inzwischen beim Sozialgericht, ohne auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg.

Diesselbe Frau hat einen (!!!!!!!) Tag nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Übernahme ihrer Prozeßkosten gegen den Staat verlangt. Ich war sogar sehr schnell, den Ablehnungsbescheid habe ich noch am selben Tag kurz aber wohl begründet abgeschickt.
Widerrum einen Tag später ging der Widerspruch ein. Tenor: Der bedarf sei unabwendbar, weil ihr Antrag auf Prozeßkostenbeihilfe abgelehnt wurde...

Diese Frau wird damit das Sozialgericht ebenfalls belasten, obwohl klar ist, daß das aussichtslos ist, das lex specialis, die Prozeßkostenbeihilfe, konnte schon nicht angewandt werden.

Die Leute prozessieren, was das zeug hält, weil es sie kein geld kostet.

In meinen Augen sollte bei klarer Aussichtslosigkeit beim Sozialgericht eine Kaution von 200 oder 300,- € hinterlegt werden, die verfällt, wenn der Prozeß verloren geht, Rücknahme des Prozesses bei Prozeßbeginn ausgeschlossen! Dann hätten wir garantiert einen Rückgang dieser Lawine, und es würden endlich die Fälle verhandelt, die WIRKLICH strittig sind. Und davon gibt es auch noch genug.

Zau Deinem Zeitungsverkäufer-Fall: Dazu kann ich generell nichts sagen, weil ich nicht weiß, wie die Organisationsstruktur in jeder einzelnen Arge aussieht.
Würde man mir solch einen Fall melden, würde ich das sofort an den Zoll weiterleiten, der bei uns die Schwarzarbeit bekämpft. Und soviel ich weiß gehen die notfalls auch nachts raus. Leider ist auch dort die Personaldecke äußerst dünn. Das beklage ich auch sehr.

So, und nun muß ich zur Formel1.
Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

umständehalber....

Antwort von FrauKrause am 14.03.2010, 13:15 Uhr

Zitat Ralph:

"Nochmal: Es gibt einen Umstand A, der für jeden normal denkenden Mensch wie Du und Ich ein klassischer Beweis für das Vorliegen einer bedarfsgemeinschaft ist. Auch für die Arge. Das gleiche gilt für Umstand B. Wer zusammenzieht, wird in der überwiegenden Anzahl der Fälle Umstand A und B so einrichten.
Wenn diejenigen jetzt vorher von diesen Dingen wissen, werden sie darauf hinarbeiten, daß alle merkmale einer BG vorliegen, nur eben A und B nicht.

..."

Ich folgere:

Umstand A: ZWEI Zahnbürsten im Badezimmer aufgefunden....
Umstand B: ZWEI Liegekuhlen im Schlafzimmer im Bett vorgefunden... (Kein Witz: DAMIT wurden bereits von deutschen Argen Bedarfsgemeinschaften "nachgewiesen"...)






Aber ernsthaft: Es würde mich tatsächlich irrsinnig interessieren, was das für "Umstände" sein sollen, die zweifelsfrei eine BG nachweisen würden.

LG I.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: umständehalber....

Antwort von kikipt am 14.03.2010, 14:13 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26518/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Bedarfsgemeinschaft/Bedarfsgemeinschaft-Nav.html

http://arbeitslosengeld-verstehen.de/bedarfsgemeinschaft.htm

und vieles mehr
wer pc hat und google hat der wird finden was er braucht und sucht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Ralph

Antwort von shinead am 14.03.2010, 14:46 Uhr

Klar gibt es Streitwütige...
Aber:
... Und die Erfolgsquote gibt den Klägern recht: Vor dem Berliner Sozialgericht erringt fast die Hälfte von ihnen (46 Prozent) zumindest einen Teilerfolg. Im übrigen Sozialrecht liegt diese Quote nur bei einem Drittel... (Quelle:http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~ECD249BD02B064EEEB710CF29C6E2E14F~ATpl~Ecommon~Scontent.html)

Bei fast 50% reden wir von fast 50.000 Fehlentscheidungen der Sachbearbeitern allein in Berlin. Das sind 50.000 Schicksale die mehr oder weniger lange auf ihr Recht warten mussten.
Ich finde DAS eine Frechheit!

Unsere Arge kennt den Zoll anscheinend nicht.
Mag an den HiWis liegen. Ich habe zumindest dort nur solche gesehen. Die letzte Sachbearbeiterin meines Freundes war Psychologin. Angelernt in einem 6 Wochen Kurs. *augenroll*

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@shinead: Stimme Dir in diesem Beitrag...

Antwort von Ralph am 14.03.2010, 17:01 Uhr

... in allen Punkten uneingeschränkt zu.

Es ist ein Dilemma. Situation Januar 2005: Während die Stadt Hamburg als Kommune ihre Besten in die Arge hat einfließen lassen, habe ich das Gefühl, daß von der Bundesagentur z.T. wirklich allerhöchstens Mittelmaß kam. Die städtischen Mitarbeiter haben in der Folge das dringend benötigte Know-how aus der Sozialhilfe (um nichts anderes geht es auch bei H4, es heißt jetzt nur netter) den Kollegen von der Bundesagentur versucht zu vermitteln.

Dann wurde sehr schnell klar, daß man sich in der Personalbemessung um katastrophale 70% (!!) verrechnet hatte, d.h. die Arbeit von 170 Mitarbeitern mußten von Beginn von H4 an 100 Kräfte schaffen, und das bei einem völlig neuem Gesetz, zudem für die Mitarbeiter der Agentur in einer völlig neuen Denkstruktur (weg von tabellarischen Beträgen der Arbeitslosenhilfe hin zu individuellen Ergebnissen aus Bedarf und Einkommen der bisherigen Sozialhilfesachbearbeitung).
Irgendwann dämmerte es auch in Berlin, aber anstatt fachlich qualifizierte Profis einzustellen, meinetwegen auch Quereinsteiger aus ähnlichen Branchen, wurde alles eingestellt, vom Lokführer über Telekom-Mitarbeiter, die dort nicht mehr gebraucht werden bis zur Krankenschwester, die in aAmburg nicht mehr benötigt wurden, weil Hamburg seine krankenhäuser an Private veräußert hat.

Keine Mißverständnisse, diese Kollegen tun ihr bestes! Nur KÖNNEN Sie doch gar nicht die Qualität erbringen, weil ihnen einfach das Fundament fehlt, und das können sie sich auch nicht aneignen. Das merkt man besonders am Tresen im Eingangsbereich, wo z.B. bei uns nicht eine einzige verwaltungsfachkraft arbeitet (abgesehen davon will da auch niemand von uns hin, weil man da nur verheizt wird).

Ich könnte noch weiter ausholen, es ist intern viel katastrophaler als es nach außen den Anschein hat. Immer mehr qualifizierte Kollegen der Kommune verlassen die Arge, sind dauerkrank oder halten sich nur deshalb noch aufrecht, weil ein Ende dieses Irrsinns in Sicht ist und das Ganze (für uns) freiwillig nur noch bis Ende dieses Jahres gehen wird (zumindest wenn es bei der Organisationsform Arge bleibt, und danach sieht es ja aus).

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.