Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von xHoneySx am 18.09.2012, 16:10 Uhr

Frage Gerichtsverhandlung

Ich hatte mein Ex / den KV angezeigt wegen bedrohung.
Hatte hier mal berichtet das er unsern Sohn nach dem Besuchswochenende nicht mehr rausgeben wollte. Erst mit androhung der Polizei konnte ich mein Sohn bei ihm rausholen.
Hatte dann droh sms bekommen das er sich das Kind schon holen wuerde, mit ihm abhaut und und und
Hab dann kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen und sollte ihm das Kind nicht mehr aushaendigen und ich habe anzeige wegen bedrohung bei der Polizei erstattet. Das war alles im Februar 2012 seitdem auch kein Umgang mehr. Juni 2012 hat er mir wieder gedroht das wenn er sein Sohn nicht kriegt er mich umbringen wuerde ect.
Habe wieder anzeige wegen bedrohung erstattet und ne einstweilige Verfuegung beantragt der auch zugestimmt wurde.
Letzten Monat bekam ich besuch vom Sozialen Dienst des Amtsgerichtes, er wollte wissen wie der derzeitige stand ist.
Heute kam Post vom Amtsgericht. Verhandlung wegen Bedrohung findet naechsten Monat statt.
Nun meine Frage - wie laeuft das? Laut schreiben darf ich nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, erst wenn ich aufgerufen werde. Wird direkt an dem Tag das Urteil bekannt gegeben?
Ist das eine oeffentliche verhandlung? Im schreiben steht dazu nichts.
Mir schwirren so viele sachen im Kopf, mir gehts ueberhaupt nicht gut.
Der gedanke das ich alles erzaehlen muss waerend er da sitzt und mich anstarrt.. oh nee..
Ich hatte ihn anfang 2010 schon mal angezeigt weil er mich in der Schwangerschaft geschlagen hat, mir Leute auf den hals gehetzt hat die mir das Kind ausm Bauch treten sollten ect. Da wurde das verfahren aber eingestellt. Da hat er sich noch schoen ins Faeustchen gelacht weil er mir seinen Luegen durchgekommen ist. Irgendwo bin ich froh das es nun zu ner Verhandlung kommt und er hoffentlich bestraft wird damit er sieht das er nicht damit durch kommt. Aber trotzdem gehts mir ueberhaupt nicht gut gerade.

 
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