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Geschrieben von xHoneySx am 18.09.2012, 16:10 Uhr

Frage Gerichtsverhandlung

Ich hatte mein Ex / den KV angezeigt wegen bedrohung.
Hatte hier mal berichtet das er unsern Sohn nach dem Besuchswochenende nicht mehr rausgeben wollte. Erst mit androhung der Polizei konnte ich mein Sohn bei ihm rausholen.
Hatte dann droh sms bekommen das er sich das Kind schon holen wuerde, mit ihm abhaut und und und
Hab dann kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen und sollte ihm das Kind nicht mehr aushaendigen und ich habe anzeige wegen bedrohung bei der Polizei erstattet. Das war alles im Februar 2012 seitdem auch kein Umgang mehr. Juni 2012 hat er mir wieder gedroht das wenn er sein Sohn nicht kriegt er mich umbringen wuerde ect.
Habe wieder anzeige wegen bedrohung erstattet und ne einstweilige Verfuegung beantragt der auch zugestimmt wurde.
Letzten Monat bekam ich besuch vom Sozialen Dienst des Amtsgerichtes, er wollte wissen wie der derzeitige stand ist.
Heute kam Post vom Amtsgericht. Verhandlung wegen Bedrohung findet naechsten Monat statt.
Nun meine Frage - wie laeuft das? Laut schreiben darf ich nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen, erst wenn ich aufgerufen werde. Wird direkt an dem Tag das Urteil bekannt gegeben?
Ist das eine oeffentliche verhandlung? Im schreiben steht dazu nichts.
Mir schwirren so viele sachen im Kopf, mir gehts ueberhaupt nicht gut.
Der gedanke das ich alles erzaehlen muss waerend er da sitzt und mich anstarrt.. oh nee..
Ich hatte ihn anfang 2010 schon mal angezeigt weil er mich in der Schwangerschaft geschlagen hat, mir Leute auf den hals gehetzt hat die mir das Kind ausm Bauch treten sollten ect. Da wurde das verfahren aber eingestellt. Da hat er sich noch schoen ins Faeustchen gelacht weil er mir seinen Luegen durchgekommen ist. Irgendwo bin ich froh das es nun zu ner Verhandlung kommt und er hoffentlich bestraft wird damit er sieht das er nicht damit durch kommt. Aber trotzdem gehts mir ueberhaupt nicht gut gerade.

 
2 Antworten:

Re: Frage Gerichtsverhandlung

Antwort von taram am 18.09.2012, 20:24 Uhr

Zu deinen Fragen kann ich dir jetzt leider keine Antwort geben - ausser dir ne Portion Kraft zu senden. Aber ich gebe dir den Rat, wende dich an den Weißen Ring - die helfen Opfern mit Anwälten und untertützen dich seelisch und bereiten dich auf die Verhandlung vor. Mach bloß keinen Rückzieher - ich bin nie soweit wie du gekommen. Mein Typ hat sogar gegen das Nährerungsverbot geklagt und auf Befangenheit, weil es eine Richterin war und die erzählte mir dann, mehr als 10 Meter Näherungsverbot gäbe es nicht mehr. Das war vor 13 J. und damit hat sie mich definitv belogen. Leider habe ich keine Zeit weiter zu schreiben - wende dich an den Weißen Ring

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Re: Frage Gerichtsverhandlung

Antwort von Keldana am 18.09.2012, 23:01 Uhr

Wenn dort steht, dass Du erst nach Aufrufen an der Verhandlung teilnehmen darfst, dann ist das so. Wirst dann einfach ganz normal Deine Aussage machen und danach natürlich auch alles weitere mitbekommen können. Wenn Du einen Anwalt dabei hast, bekommt der natürlich auch mit, was Du anfangs nicht hörst. Dürfte aber nicht viel sein, weil es ja um Dich geht.

Ob es ein Urteil direkt an diesem Tage geben wird, kann Dir natürlich keiner sagen. Wenn er einen Anwalt dabei hat, der eine Vertagung beantragt (egal aus welchem Grund) und damit durchkommt, dann nicht. Aufgrund der Sache glaube ich aber, dass es ein Urteil direkt geben wird.

Oeffentlich sind die Sachen normalerweise ... es sei denn es sind Kinder involviert. Das trifft aber auf eine Bedrohung gegen eine Erwachsene Person nicht zu. Gäbe natürlich die Möglichkeit, eine "nicht öffentliche Sitzung" zu beantragen. Aber halte ich für wenig wahrscheinlich, dass dem stattgegeben wird.

Ist aber alles halb so wild und denk dran ... die Wahrheit sagen ... dann wird das schon.

Viel Glück !

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