Geschrieben von Keldana am 18.09.2012, 23:01 Uhr |
Frage Gerichtsverhandlung
Wenn dort steht, dass Du erst nach Aufrufen an der Verhandlung teilnehmen darfst, dann ist das so. Wirst dann einfach ganz normal Deine Aussage machen und danach natürlich auch alles weitere mitbekommen können. Wenn Du einen Anwalt dabei hast, bekommt der natürlich auch mit, was Du anfangs nicht hörst. Dürfte aber nicht viel sein, weil es ja um Dich geht.
Ob es ein Urteil direkt an diesem Tage geben wird, kann Dir natürlich keiner sagen. Wenn er einen Anwalt dabei hat, der eine Vertagung beantragt (egal aus welchem Grund) und damit durchkommt, dann nicht. Aufgrund der Sache glaube ich aber, dass es ein Urteil direkt geben wird.
Oeffentlich sind die Sachen normalerweise ... es sei denn es sind Kinder involviert. Das trifft aber auf eine Bedrohung gegen eine Erwachsene Person nicht zu. Gäbe natürlich die Möglichkeit, eine "nicht öffentliche Sitzung" zu beantragen. Aber halte ich für wenig wahrscheinlich, dass dem stattgegeben wird.
Ist aber alles halb so wild und denk dran ... die Wahrheit sagen ... dann wird das schon.
Viel Glück !
- Frage Gerichtsverhandlung - xHoneySx 18.09.12, 16:10
- Re: Frage Gerichtsverhandlung - taram 18.09.12, 20:24
- Re: Frage Gerichtsverhandlung - Keldana 18.09.12, 23:01
Vollmacht für Flugreise...
Mal wieder eine Frage in Sachen Unterhalt ...
Verleumdung beim JA - soll ich sie anzeigen?
Warum sind AEs was besonderes
Wofür ich heute dankbar bin...
?? So viele Fragen??
Ist das nun Anerkennung? Oder eine Unverschämtheit?
Arghhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
Muss sich ein ungewollter Vater um ein kind aus einer Affäre kümmern?