Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 06.10.2013, 21:45 Uhr

frag jetzt mal hier...

wenn er das Kind da hat oder etwas vom Kind und er das nur für sich braucht soll er doch einfach einen machen

vor Gericht kann er damit nichts anfangen aber wenn er berechtigten Zweifel hat kann er eine Vaterschaftsfeststellung auch einfordern

kostet einige Euros und ich hätte als Mann Schiss, dass ich das Kind verliere welches ich 2 Jahre liebe... kein Vater, keine Rechte

 
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