Geschrieben von shinead am 14.04.2013, 9:44 Uhr |
Ehepartnerunterhalt
Ob er da EU fordern könnte, hängt vom Differenzbetrag ab.
Bei 100/200 Euro netto unterschied wird er nichts bekommen. Wenn der Unterschied bei 5.000 Euro liegt, sieht die Sache schon anders aus.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Ehepartnerunterhalt - as2000 14.04.13, 6:53
- Re: Ehepartnerunterhalt - carmenm. 14.04.13, 7:00
- Re: Ehepartnerunterhalt - as2000 14.04.13, 7:33
- Re: Ehepartnerunterhalt - shinead 14.04.13, 9:44
- Re: Ehepartnerunterhalt - carmenm. 14.04.13, 7:00
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