Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 14.04.2013, 9:44 Uhr

Ehepartnerunterhalt

Ob er da EU fordern könnte, hängt vom Differenzbetrag ab.

Bei 100/200 Euro netto unterschied wird er nichts bekommen. Wenn der Unterschied bei 5.000 Euro liegt, sieht die Sache schon anders aus.

 
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