Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mucki+Ninchen am 03.08.2011, 13:08 Uhr

ER will Mutterschutz?

Tja, nur soll deshalb der Steuerzahler den Unterhalt für sie und das Kind bezahlen??

Das was du beschreibst, sind ja persönliche Dinge zwischen ihr und ihm - das sollen die bitte auch persönlich klären.

Den bekannten Vater nicht angeben ist Betrug.

P.S. Mutterschutz kriegt er nie. Was soll denn dieser Blödsinn?! Kriegt er das Kind? Man o man ... entweder ist er reich und dumm oder sie kapierts nicht oder jemand anders steht auf der Leitung.

 
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