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Vaterschaftsanerkennung

Thema: Vaterschaftsanerkennung

Hallo ihr lieben. Meine Freundin ist auch Schwanger und hat mal eine Frage an euch. Ich kann ihr die leider auch nicht beantworten, aber vielleicht könnt ihr mir und ihr weiterhelfen. Sie weiss wer der Vater ist und möchte ihn als Vater aber nicht angeben. Also Vater :Unbekannt Wenn der Vater jetzt anerkannt werden möchte und es auch beweisen kann und es gerichtlich ändern lassen will......ist es ihr Recht ihn als unbekannt anzugeben obwohl sie weiss wer der Vater ist???? Oder kann er sie wegen Betrug anzeigen???? Wie kann sie vorgehen? Ich danke euch im vorraus für eure Antworten

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 12:14



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Naja, wenn sie Unterhalt fordern möchte - vom Jugendamt oder von ihm - muss sie ihn schon angeben. Wenn sie vom Jugendamt Unterhalt fordert, die sich das Geld natürlich vom Vater holen wollen, sie ihn kennt aber nicht angibt (also lügt), dann bleibt der Steuerzahler auf den Kosten sitzen. Damit ist es Sozialbetrug und dämlich! Warum will sie ihn nicht angeben, wenn er es doch aber scheinbar möchte? Affäre?

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 12:19



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Na ja, es geht weniger um IHR Recht als vielmehr um das Recht ihres Kindes, und dem steht es zu, zu wissen, wer sein Vater ist. Außerdem geht es um nicht unerheblich viel Geld: UVG gibt es nicht, wenn sie den Vater nicht angibt. Zu Recht, wie ich finde, denn warum soll die Allgemeinheit zahlen, wo es doch einen Vater gibt? Und zuletzt: wenn der Vater sich kümmern WILL, ist sie dumm, wenn sie das unterbinden würde. Ihr Kind ist nicht ihr persönliches Eigentum.

von Erzangie am 03.08.2011, 12:25



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Sie ist total mit ihm verkracht und hat momentan ..wie sagt man....einen Hass auf ihn. Sie will nicht das er das halbe Sorgerecht hat. Sie sagt wenn sie ihn nicht angibt, hat sie mehr rechte. Wenn sie ihn angibt kann er mitbestimmen und das will sie nicht ..... Ich weiss das nicht... bin nicht in der selben Situation :s

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 12:32



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sag Ihr, dass sie als Mutter ein schlechtes Bild abgibt, wenn Sie Ihre eigenen Bedürfnisse (dem Hass nachzugeben) über die Bedürfnisse Ihres Kindes stellt. Wenn es eine vernünftige Person ist, dürfte die Sache damit erledigt sein.

von Keldana am 03.08.2011, 12:54



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also nu muss ich doch mehr sagen als mir lieb ist. Der Vater (ich kenne ihn weil sie meine sehr gute Freundin ist) hat es Faustdick hinter den Ohren. Er ist REICH und hat 2 Jobs mit Selbständigkeit etc. Seine Äusserung damals war (als die beiden gerade mal 2 Wochen zusammen waren) " Wenn ich dich mal erstmal geschwängert habe dann krieg ich das Kind. Ich will den Mutterschutzurlaub damit ich mich in dem Jahr um meine Selbständigkeit kümmern kann und von meinem anderen Job weiterhin Geld bekomme".. Dieser Mensch sitzt auf seinem Geld wie Dagobert. Meiner Freundin ist die Waschmaschine kaputt gegangen und sie wäscht gerade mit der Hand. Schwanger!!!! Er kommt zu ihr nach Hause und sagt " Kauf dir eine auf Abzahlung und such dir n Job damit ich den Mutterschutz kriege" WAS IST DENN DAS BITTE.... kein wunder das sie völlig verzweifelt ist... Seine Familie ist wohlhabend und sie hat furchtbare angst das sie ihr Kind verliert weil sie momentan nur Hartz4 hat. Sie musste ihr Abi abbrechen wegen der Schwangerschaft. Das Kidn ist für ihn doch nur Mittel zum Zweck... So klingt es für MICH als aussenstehende. Und ich kann verstehen das sie da überlegt ihn anzugeben.

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 13:03



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Tja, nur soll deshalb der Steuerzahler den Unterhalt für sie und das Kind bezahlen?? Das was du beschreibst, sind ja persönliche Dinge zwischen ihr und ihm - das sollen die bitte auch persönlich klären. Den bekannten Vater nicht angeben ist Betrug. P.S. Mutterschutz kriegt er nie. Was soll denn dieser Blödsinn?! Kriegt er das Kind? Man o man ... entweder ist er reich und dumm oder sie kapierts nicht oder jemand anders steht auf der Leitung.

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 13:08



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Und zwar Unterhalt - und das nicht zu knapp, wenn er ein so hohes Einkommen hat.

von Petra28 am 03.08.2011, 13:18



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Erm ... wo hat denn hier irgendjemand Deine Freundin beleidigt ??? Also ich jedenfalls nicht ... wenn Du es dennoch so siehst, dann liegst Du falsch. Hinzu kommt, dass Du Dich sehr merkwürdig darüber aufregst, dass man eine Person beleidigt, die das hier nicht einmal mitbekommt. Und danach kommen dann plötzlich "Argumente", die den Vater als bösen Menschen. Das finde ich doch insgesamt sehr verdächtig. Aber sei es drum ... letzlich stimmt weiterhin, was ich vorher schon sagte: "sag Ihr, dass sie als Mutter ein schlechtes Bild abgibt, wenn Sie Ihre eigenen Bedürfnisse (dem Hass nachzugeben) über die Bedürfnisse Ihres Kindes stellt." Das ist immer noch gültig ... egal wie mies der Vater angeblich ist. Die anderen User hier haben Dir deutlich gemacht, dass man Ihr das Kind nicht einfach so wegnehmen kann, daher ist es irrelevant aus welchem Grund Sie den Namen des Vaters nicht angeben will. Sie sollte sich nicht mit ihm auf eine Stufe stellen, damit würde Sie schon einmal sehr viel gewinnen. Und alles andere klappt mit einer Beratung beim JA sicher auch. Viel Glück !!!

von Keldana am 03.08.2011, 20:11



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Ich unterschreibe bei Erzangie! Im übrigen hat er nicht automatisch ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind mit Ihr, wenn sie nicht verheiratet sind. Er bekommt nur mit Ihr gemeinsam das SR, wenn sie dazu zustimmt. Das hat mit der Vaterschaftsanerkennung erst einmal nichts zu tun.

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 12:40



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Und die kriegt er doch nicht weil er will.... Abgesehen,davon, dass es eine komische Geschichte ist, bekommt er ohne die zustimmung der Mutter noch nicht mal geteiltes Sorgerecht, auch wenn Sie "nur" ALG2 bekommt. Geld macht ein Kind nicht glücklich... Sie soll sich doch mal einen Beratungstermin beim Jugendamt holen... VG Jana

von Jana04 am 03.08.2011, 13:09



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Das er das nicht kriegt weiss sie.... es ging nur um die Aussage. Ja er ist dumm. Hat sie leider zu spät erkannt. Aber bitte beleidigt sie nicht. Letztendlich ist sie einfach nur verzweifelt und hat angst.

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 13:18



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sollte sie sich Hilfe vom Jugendamt holen... Da kann sie sich richtig aufklären lassen, was seine Pflichten und Rechte sind Sie muss ja keine Namen nennen, sondern nur ein Gespräch führen und am Besten Du begleitest sie, wenn es geht natürlich. Keiner Mutter wird das Kind weggenommen, nur weil keine Geld da ist. Dann hätten viele keine Kinder mehr... Kopf hoch und rede mal mit ihr, dass sie sich von dem Blödmann nicht einschüchtern lassen soll. Weiss er denn von der Schwangerschaft?

von Jana04 am 03.08.2011, 13:26



Antwort auf Beitrag von Jana04

@ Jana...Ja er weiss das sie Schwanger ist. Und ich danke dir das du sie nicht beleidigst sondern vernünftige Vorschläge machst wie ich ihr helfen kann.... Ich werde ihr das sagen und werde sie zum JA begleiten. Ich kenne den Typen und könnte sie unterstützen. Das habe ich ihr eh angeboten weil das für mich selbstverständlich ist als Freundin.

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 14:18



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Zunächst einmal bekommen Väter eines unehelichen Kindes seit Jahresbeginn (Gesetzesänderung!!) sehr wohl das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie es wollen und beantragen. Da haben die Mütter - gottseidank - kein Mitspracherecht mehr, ggf. entscheidet ein Gericht. Umgangsrecht hat er auch, will er dies wahrnehmen, kann sie das auf Dauer nicht verhindern. Das Kind hat ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Umgang mit dem Vater, auch wenn dies gegenüber dem Vater nicht eingeklagt werden kann. Insofern ist dies ein typischer Fall der Vermengung von Paar- und Elternebene. Desweiteren kann er ihr das Kind nicht so einfach wegnehmen. Sie hat durch die Natur (Stillzeit, damit besondere Bindung usw.) einen Vorsprung, den er so ohne weiteres nicht wird einholen können. Das sollte sie ganz entspannt sehen. Solange sie sich nicht Schwerwiegendes zuschulden kommen läßt wie Vernachlässigung des Kindes aufgrund Drogenkonsums o.ä. wird er ziemlich machtlos sein. Das Kind hat Unterhaltsanspruch, und sie auch. Es gibt keinen Grund, den Vater nicht anzugeben. Beim JA sollte sie sich Hilfe und Informationen holen Ralph

von Ralph am 03.08.2011, 13:47



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zum Sorgerecht: oh, das wusste ich noch nicht....also bitte sorry! @Ralph: schön, dass das Gesetzt da einmal mehr im Sinne für die Väter und vor allem das Kind!!!! geändert wurde... schade allerdings, dass es beim Unterhalt immer mehr hinterherhinkt - oder gibt es da auch etwas Neues zB zur Zahlpflicht (ich meine die Väter (und auch Mütter), die sich absichtlich jahrelang drücken und betrügen) und zur Betreuungspflicht beider Elternteile?

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 14:10



Antwort auf Beitrag von Ralph

vielen Dank Ralph ich werde ihr das sagen. Sie hätte ihn jederzeit das Kind sehen lassen. So ist sie nicht. Es ging ihr nur um ihre Angst das er ihr eines Tages das Kind gerichtlich wegnehmen will. Das das nicht so einfach ist habe ich ihr auch schon soooo oft erklärt. Sie wollte halt noch andere Meinungen hören um sich zu beruhigen denke ich.

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 14:21



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...aber man muss von einer erwachsenen Frau auch erwarten können, dass sie nicht panisch durch die Gegend rennt, sondern sich nach dem ersten Schock dann mal hinsetzt und in Ruhe überlegt. Direkt in Abwehr zu gehen bringt nichts. Und sage ihr bitte, dass Angst kein guter Ratgeber ist! Und "Meinungen" sind auch in diesen Bereichen oft nicht das Mittel der Wahl - da sie selbst ja noch keinerlei Vorstellung davon hat, wie es wird oder werden soll. Sie soll bitte einen Anwalt oder das Jugendamt einschalten und sich professionell beraten lassen! Gruß, M

Mitglied inaktiv - 03.08.2011, 14:27



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Hallo, so schnell gehts ja auch nicht. Das ist genauso ein Machtspiel deiner Freundin, ich habe dann mehr Rechte wie er, dabei sollte es doch ums Kind gehen... Und ganz ehrlcih wenn er vor der schwangerchaft so Sätze bringt wie soltle cih dich erstmal geschwängert haben... dann hätte ich mir schon Gedanken darüber gemacht ob ich es überhaupt darauf ankommen lasse. Oder sie dachte vielleicht Mann , viel Geld, gemachte Nest, keine Ahnung... Aber jetzt das Kind dafür als Machtmittel einzusetzen finde ich nicht ok und da apsst der Satz jeder sucht sich den Vater selbst aus denn sie wusste es ja nu schon vorher. Alles gute

von Savanna2 am 03.08.2011, 15:27



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Gerade wenn der KV reich ist, waere es ein unglaublicher Betrug am Kind ihm durch die Nichtnennung des Vaters sein Erbrecht zu nehmen.

von Pamo am 03.08.2011, 15:40



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so Mädels ich habe mit ihr mal ein ernstes Wörtchen geredet und ihr auch alle postings hier vorgelesen... sie sagt ihr habt ja alle recht.... Sie wird ihn angeben. Hab lange mit ihr geredet und ihr gesagt das es wirklich nichts bringt wenn sie nur zu ihrem Vorteil handelt. Ich denke sie hat es verstanden. Danke euch Mehr kann ich auch nicht machen ausser sie zum Jugendamt begleiten. Mal sehen was da alles noch auf sie zukommt. Sie ist ja erst in der 17. Woche... Und bei all dem darf ich auch nicht vergessen an mich zu denken... Bin selber Schwanger und in der 12. Woche.... Den Stress will ich mir nicht zumuten :)

Mitglied inaktiv - 04.08.2011, 11:27



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Warum musste sie das Abi abbrechen? Schwangerschaft ist in erster Linie mal keine Krankheit, und sie hätte ja wenigstens das Schuljahr noch fertig machen können, um ggf., falls sie es nicht schafft, die Schule komplett fertig zu machen, wieder da anzudocken, wo sie aufgehört hat. Es ist nicht gut, sich von einem Mann abhängig zu machen. Und vom Amt auch nicht. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 04.08.2011, 13:49



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es zählte ab der 7. Woche als risikoschwangerschaft. Sie hatte starke Krämpfe und Blutungen. Hat früh eine Hebamme bekommen und soll immernoch möglichst im Bett bleiben. dazu kommt jetzt noch der Stress mit dem KV ... leider. Aber das hat sie jetzt geregelt

Mitglied inaktiv - 04.08.2011, 16:21



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...Nachtigall ick hör Dir trappsen.... ...und was heißt "das hat sie jetzt geregelt" ?!? Was genau hat sie da geregelt?

von angry.me am 04.08.2011, 22:16



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Welcher Gynäkologe bescheinigt bereits in der 7.SW eine Risikoschwangerschaft? Das ist doch für gewöhnlich mal gerade der Zeitpunkt von man höchstens seit einer Woche überhaupt weiß, daß man schwanger ist, oder? Blutungen, ok, Gefahr im Verzuge, gabz klar, aber bereits Risikoschwangerschaft??? Und dann braucht man im Anschluß bereits eine Hebamme?? a) Ich bin ein Mann b) Hab ich in Bio nicht aufgepaßt???? c) Klärt mich bitte auf... ... bevor ich hier noch an eine Fake glaube!!! LG Snoopy

von Ralph am 05.08.2011, 07:49



Antwort auf Beitrag von Ralph

Danke Ralph... das ist mal wieder der klassische Fall von "zwei dumme--- ein Gedanke

von angry.me am 05.08.2011, 09:13