Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 20.07.2017, 23:14 Uhr

Du bist wirklich ahnungslos...

"Heute habe ich die 268 Euro von der Stadtkasse erhalten und verstehe überhaupt nicht warum die anderen Kassen das nicht hinkriegen."

Andere Kassen handeln halt nach gültiger Rechtslage. Deine Kasse bewegt sich da auf sehr dünnem Eis, und wenn das Gesetz aus welchen Gründen auch immer beim BP nicht durchgeht und deshalb vielleicht erst ab 01.10. in Kraft tritt, ja, dann hat diese Dienststelle ein Problem. Da würde ich als Steuerzahler dann doch sehr drum bitten, daß diese Mitarbeiter in Regreß genommen werden, sofern sie vorher zumindest als Beamte nicht remonstriert haben. Denn eine Rückforderung an Dich ginge ins Leere. Warum das so ist, darfst Du gerne selbst herausfinden. Nur so als Tip: Es steht im SGB X!

Warum ich da so heftig reagiere? Weil das Gesetz schon einmal "fast fertig" zur Unterschrift reif war, und zwar zum 01.01.2017. Es kam dann aber doch nicht dazu, und wir beim Jobcenter wurden umgehend gebeten, um Himmels wiillen die Alleinerziehenden nicht zur Antragstellung aufzufordern. Alle im vorauseilendem Gehorsam bewilligten UHV-Gelder an Kinder über 12 Jahre oder länger als 72 Monate wären ohne Rechtsgrund geleistet. Brillante Leistung, alle Achtung!

Ralph

 
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