Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 19.07.2017, 16:08 Uhr

Was Du da schreibst, ist ziemlich gewagt!

"Ich denke, dass der Spruch "Gesetz ist noch nicht richtig durch" etc. nur ne Hinauszögerung darstellen soll weil die werten Herren beim Amt wahrscheinlich nicht mit der ganzen Antragsflut fertig werden. So weit ich weiß wurden bei uns einige neue Mitarbeiter eingestellt"

1. Es wird nach Gesetz gehandelt, und das bedeutet, daß solange nichts geschehen DARF, solange das Gesetz nicht in Kraft ist. Dies ist erst und ausschließlich der Fall, wenn es vom Bundespräsidenten unterschrieben UND im Bundesgesetzblatt verkündet ist!.Es handelt sich als nicht um eine "Hinauszögerung", wie Du meinst.

2. Ja, man wird der Antragsflut oft nicht Herr. Dein Posting kommt bei mir so an, als ob Du meinst, daß "die [Damen und] Herren beim Amt" mit ihrem Allerwertesten nicht hochkommen.
Ich komme gerade aus dem Urlaub und finde eine Liste mit 30 (Dreißig!!!) Familien vor, die bitte danke bis 31.07.2017 mit den Anträgen auf das neue UHV versorgt werden sollen. Das Ganze wird uns beim Jobcenter sowieso wieder Arbeit ohne Ende bereiten aufgrund der rückwirkenden Gesetzeslage. Seeeelbstverständlich gibt es bis dahin keine Weiterbewilligungsanträge ab 01.08.2017 zu bearbeiten, keine Publikumsvorsprachen, keine anderen Notlagen etc.pp., wir haben seeeelbstverständlich nur die Angelegenheit des UHV zu regeln.
Hast Du eigentlich eine Vorstellung davon, was es bedeutet, wenn Politiker schnell noch kurz vor Weihnachten am 22.12. eine Kindergelderhöhung verabschieden, die am 23.12. in Kraft tritt (Verkündung im Bundesgesetzblatt) und ab 01.01. gilt? Meinst Du, man hat sämtliche Familien seines 270-Fälle-Sachgebietes im Kopf und kriegt das bis 23.12. Dienstschluß noch mal so eben hingerotzt und geregelt? Folge: Jede Menge Überzahlungen ab 01.01., die man eigentlich förmlich nach Gesetz (Anhörung und Rückforderungsbescheid in jedem einzelnen Fall) sich zurückholen muß. Nein, davon hast Du natürlich keine Vorstellung, wie auch?

3. In Hamburg ist die Software, mit der der Unterhaltsvorschuß bearbeitet und ausgezahlt wird, völlig unbrauchbar. Ich kenne einen Teamleiter, der, selbst IT-affin, der fast täglich an die IT-Abteilung Meldungen über Fehlfunktionen schreibt. Die Software, seit bald 2 Jahren im Einsatz, läuft immer noch nicht vernünftig, weshalb Bewilligungen oft zusätzlich verzögert laufen. In der für uns zuständigen UHV-Abteilung haben die meisten Mitarbeiter gekündigt/sich versetzen lassen, weil mit dieser Software eine vernünftige Sachbearbeitung aus deren Sicht nicht möglich ist.

Nichts für ungut!

Ralph

 
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