Geschrieben von kikipt am 22.01.2010, 17:58 Uhr |
doofe frage.....
sagen wir mal
kind bekommt nie unterhalt von seinem Vater,
kind sieht nie seinen Vater weil der kein interesse hat
kind kennt den vater nichtmal
und dann wird vater krank, oder arm oder verschuldet sich, insolvenz etc... oder oder oder... ist ja egal aus welchem grund
muss das kind, dass den mann nie gekannt hat und nie was von ihm bekommen hat, fuer diesen dann gerade stehen? versteht ihr was ich meine?
doofe frage ich weiss, aber sorry, beschaeftigt mich gerade
Re: doofe frage.....
Antwort von nicosmama am 22.01.2010, 18:07 Uhr
eigentlich ja,kind kann aber dagegen klagen meine ich.
Re: doofe frage.....
Antwort von mamafürvier am 22.01.2010, 18:09 Uhr
Ich denke auch... ja. Ich hätte von meinem Vater sehr sehr viele Schulden geerbt, wenn das nicht seine Frau übernommen hätte und wir Kinder das Erbe an sie abgetreten hätten... denke nicht, daß es eien Rolle spielt, ob Kontakt besteht oder nicht.
PS: Bei der Verlesung damals wurde sogar der Notar blaß... es ging bei meinem Papa um eine 7!!!-stellige Zahl
Nein!
Antwort von 32+4 am 22.01.2010, 18:16 Uhr
Ich brauche ganz offiziell meinen Eltern keinen Unterhalt zahlen, werde auch nicht von einem Amt zur Zahlung herangezogen.
Unterhalt aus mehreren Gründen verwirkt
Einzelfallentscheidungen sind das aber..nur weil man den Vater nicht kennt, zählt nicht
ich dachte...
Antwort von mamafürvier am 22.01.2010, 18:19 Uhr
... es geht nicht drum ihn zu unterhalten sondern eher Schulden von ihm zu erben... oder hab ich das mißverstanden?
Re: ich dachte...
Antwort von kikipt am 22.01.2010, 18:28 Uhr
eigentlich um alles
also gerade stehen fuer einen mann der ausser der zeugung nichts fuer das kind geleistet hat
sich nie darum gekuemmert, nie da war und nie interessiert war..
nie fuer das kind 1 euro gezahlt hat..
und dann muss das kind fuer diesen menschen vielleicht gerade stehen wenn es erwachsen ist???
Re: doofe frage.....
Antwort von Leena am 22.01.2010, 18:29 Uhr
...grundsätzlich ist man gegenüber Verwandten in auf- und absteigender Linie unterhaltspflichtig, dass gilt - grundsätzlich - auch dann, wenn der Vater nie Unterhalt gezahlt hat, sich nie gekümmert hat, das Kind gar nicht kennt...
Allerdings kann man dann irgendeine "Einrede" geltend machen, und unter besonderen Umständen muss man als Kind dann doch nicht Unterhalt zahlen.
Und Erbe ausschlagen ist eh eine andere Baustelle und sowieso möglich. :-)
Erbschaft kann man ausschlagen
Antwort von 32+4 am 22.01.2010, 18:59 Uhr
erst Recht bei Kindern, wenn das Erbe mit Schulden belastet ist
bei mir ja Thema....
Antwort von ursel66 am 22.01.2010, 19:01 Uhr
Der KV zahlt nicht, zahlt nicht in Rente oder sonstiges ein (wird meiner Meinung nach später mal auf Sozi angewiesen sein) ....
Ich habe immer dokumentiert, dass er nicht gezahlt hat und mein Sohn bräuchte - nach heutiger Rechtsprechung - wegen Unbilligkeit nicht zahlen.
Dies kann sich natürlich auch mal ändern - wenn der Staat dies auch noch als Geldquelle anzapft.
Ein Vater der sich nicht kümmert und nicht zahlt, hat seinen "Unterhaltsanspruch an das Kind" verwirkt.
Mein Grrund zur laufenden Anzeige wg. Unterhaltspflichtverletzung :-)
Re: doofe frage.....
Antwort von Pamo am 22.01.2010, 19:24 Uhr
Wenn ein Elternteil seiner Unterhalts- und Umgangspflicht nicht nachkommt, dann verwirkt er seinen eigenen Unterhaltsanspruch an das Kind. Der Erbanspruch des Kindes bleibt unberuehrt.
Habe ich bei einer Freundin miterlebt, deren Vater sich in keiner Weise kuemmerte und dann zum Sozialfall wurde. Sie wurde vom Sozialamt zur Zahlung aufgefordert. Es ging ganz flott darzulegen, dass kein Unterhaltsanspruch seitens der erwachsenen Tochter besteht. Als er starb, kriegt sie 500 DM; die Haelfte seines weltlichen Besitzes.