Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 17.09.2013, 14:44 Uhr

Doch, gibt es, nennt sich

Erstmal wäre die erhöhte Erwerbsobliegenheit dran. Erst wenn sie die "sträflich" vernachlässigt, können fiktive Einkünfte angerechnet werden.

Ohne Verletzung einer Obliegenheit, kein fiktives Einkommen.

Ein FE begrenzt sich im Übrigen nicht auf den Trennungsunterhalt. Hier kann vom Richter z.B. ein durchschnittliches deutsches Nettogehalt zugrunde gelegt werden, obwohl der Unterhaltsschuldner nicht arbeiten geht und dies auch sträflicherweise nicht ändern will.

Im Fall ist Mama selbstständig. Die Lohnsteuerklasse ist daher egal. Für den Unterhalt werden ja die Steuervorteile so oder so wieder geteilt.

Sprich: Wenn Die KM in eurem Fall das Geld verschenkt und faktisch gleich die Tochter rausekelt, dann hat sie ihre Vermögensobliegenheit verletzt, weil sie sich absichtlich in eine Lage gebracht hat, in der sie keinen Unterhalt zahlen kann. Also kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

 
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