Alleinerziehend, na und?

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Unterhaltsfrage

Thema: Unterhaltsfrage

Vielleicht weiß jemand bescheid, es geht hier um eine Freundin Tocher 17 ist zum Vater gezogen, er hat regelmäßig den Unterhalt bezahlt. Tochter 12 wohnt bei der Mutter, hier wurde auch der Unterhalt bezahlt und ist der gleiche Papa wie bei Tochter 17. Dann gibt es eine Tochter 7 . Mama wohnt mit Mann und Tochter 12 und 7 im Haus. Mama ist selbständig, verdient nicht so viel. Ehemann arbeitet Vollzeit. Weiß jemand wie das nun mit dem Unterhalt ist von Tochter 17 und 12? Muss die Mama Unterhalt für Tochter 17 zahlen obwohl sie bestimmt unter dem Selbstbehalt ist? Kann da ihr Ehemann hinzugezogen werden?

von lilliblue am 17.09.2013, 08:39



Antwort auf Beitrag von lilliblue

Mama hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit gegenüber Tochter 17. Das bedeutet, sie muss alles in ihrer Macht stehende tun, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Dazu gehört auch ein Jobwechsel oder die Annahme eines Nebenjobs! Außerdem kann der Selbstbehalt dadurch gemindert werden, dass Mama mit Ehemann zusammen wohnt. Der Selbstbehalt gilt für einen Single. Zusammenleben ist günstiger. Daher die Minderung. Der Ehemann wird nicht hinzugezogen, darf aber gerne Mama diesbezüglich freiwillig unterstützen. Ich rate Mama trotz geringem Einkommen den Mindestunterhalt zu zahlen.

von shinead am 17.09.2013, 09:01



Antwort auf Beitrag von shinead

Nunja, immerhin ist der Ehemann der Mutter unterhaltsverpflichtet. D. H. er muß ihr (innerfamiliär) Unterhalt zahlen, daraus kann/muss sie den Unterhalt für Tochter17 zahlen. VG Désirée

von desireekk am 17.09.2013, 09:09



Antwort auf Beitrag von desireekk

>>D. H. er muß ihr (innerfamiliär) Unterhalt zahlen, daraus kann/muss sie den Unterhalt für Tochter17 zahlen. Aber nur im Rahmen der Senkung des Selbstbehalts. Meist geht man bei Partner mit Vollzeit Arbeitsplatz dann von einer Senkung von 25% aus. Aus 1000 Euro Selbstbehalt werden so 750 Euro Selbstbehalt.

von shinead am 17.09.2013, 09:20



Antwort auf Beitrag von shinead

Nein, das meine ich nicht. Eheleute sind einander zum Unterhalt verpflichtet. So, wenn Ihr Einkommen nun nicht reicht, muss sie quasi Unterhalt von Ehemann verlangen. Richtig? ... wobei natürlich zu prüfen ist, wieviel er ihr zahlen muss. VG Désirée

von desireekk am 17.09.2013, 09:49



Antwort auf Beitrag von desireekk

Nein. So läuft es nicht. Mutter ist Unterhaltspflichtig gemäß IHREM Einkommen. Da für steht ihr ein Selbstbehalt zu. Dieser Selbstbehalt kann eben verringert werden, wenn sie in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft mit einem Partner lebt. Sie muss aber nicht "ihr letztes Hemd" geben und dann vom Ehemann versorgt werden. Mutter muss ggf. eben einen Nebenjob machen. Dazu ist sie verpflichtet. Der Stiefvater darf auch nicht indirekt zum Kindesunterhalt hinzugezogen werden.

von shinead am 17.09.2013, 11:24



Antwort auf Beitrag von shinead

ok, dann sag ich ihr das mal so, danke

von lilliblue am 17.09.2013, 11:40



Antwort auf Beitrag von lilliblue

Fiktiver Trennungsunterhalt und kann ihr angerechnet werden. Warum auch nicht ? Mann verdient das gute Geld in LSK 3 und sie zückt die Schultern und sagt sie verdient zu wenig?

von Sternenschnuppe am 17.09.2013, 13:50



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Habe ich geschrieben, dass der Mann gut verdient? :-) Und sie zückt nicht die Schultern uns sagt, sie verdient zu wenig, sondern sie tut es auch. (kann aus gesundheitlichen Gründen nicht x-beliebigen Job machen)

von lilliblue am 17.09.2013, 14:17



Antwort auf Beitrag von Sternenschnuppe

Erstmal wäre die erhöhte Erwerbsobliegenheit dran. Erst wenn sie die "sträflich" vernachlässigt, können fiktive Einkünfte angerechnet werden. Ohne Verletzung einer Obliegenheit, kein fiktives Einkommen. Ein FE begrenzt sich im Übrigen nicht auf den Trennungsunterhalt. Hier kann vom Richter z.B. ein durchschnittliches deutsches Nettogehalt zugrunde gelegt werden, obwohl der Unterhaltsschuldner nicht arbeiten geht und dies auch sträflicherweise nicht ändern will. Im Fall ist Mama selbstständig. Die Lohnsteuerklasse ist daher egal. Für den Unterhalt werden ja die Steuervorteile so oder so wieder geteilt. Sprich: Wenn Die KM in eurem Fall das Geld verschenkt und faktisch gleich die Tochter rausekelt, dann hat sie ihre Vermögensobliegenheit verletzt, weil sie sich absichtlich in eine Lage gebracht hat, in der sie keinen Unterhalt zahlen kann. Also kann ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

von shinead am 17.09.2013, 14:44