Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 13.07.2009, 20:57 Uhr

Die rechtliche Seite...

... sieht so aus:

In der Düsseldorfer Tabelle wurde bereits eingearbeitet, dass der KV (oder die Mutter, wer auch immer eben Unterhalt zahlt) während der Umgangszeiten für das Kind aufkommen muss.
Die Kosten des Umgangs hat der KV zu tragen. Das beinhaltet grundsätzlich auch Kleidung, Windeln und Essen.

Ob es Sinn macht im Einzelfall darauf zu bestehen sei dahin gestellt. Bei Speis' und Trank wäre ich äußerst hartnäckig. Bei Kleidung und Windeln würde ich es von der Umgangsfrequenz abhängig machen. Sicherlich macht es bei häufigen Besuchen Sinn, dass im "2. Zuhause" auch alles vorhanden ist, was benötigt wird.

Gruß
Corinna

 
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