Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.07.2008, 8:58 Uhr

Die Antwort steht in § 12 SGB II... :-)

Hi Susell,

150,- € pro Lebensjahr, mindestens aber 3.100,- € beträgt das sogenannte "Schonvermögen". Hinzu kommen noch 750,- € für Anschaffungen/Reparaturen (Waschmaschine, Kühlschrank etc.). Wenn Du also 25 Jahre alt bis, darfst Du 4.500,- € haben, alles was drüber ist, muß zum Lebensunterhalt eingesetzt und verbraucht werden.

Kinder haben ebenfalls einen Grundfreibetrag von 3.100,- € zzgl. 750,- €.

Das von Oma angelegte Sparbuch muß also in den überewiegenden Fällen nicht angegriffen werden...

Bei Beiträgen wie derjenige von heute früh (weiter oben) schwillt mir allerdings der Kamm, denn da will sich jemand am Gesetz vorbeimogeln.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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