Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sterni1975 am 01.11.2014, 9:54 Uhr

Der Kampf ums Kind ist eröffnet :-( Paar Fragen

Hallo zusammen,

habe mich von meinem Mann getrennt.
Problem...er will nicht aus unserer Wohnung raus ( er steht im Mietvertrag ) und er will auch nicht, dass unsere 4jährige Tochter aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen wird. Sprich...wir beide wollen unsere Tochter!

Frage: Wenn ich ausziehe,DARF ich sie einfach mitnehmen?

Ich habe mir bisher sehr viele Gedanken gemacht, vieles hin und her überlegt....Wenn ich sie nun bei ihm lassen würde ( es würde MIR das Herz brechen, aber ich will, dass SIE glücklich ist und sie ist Papa-Kind durch und durch ), müsste ich dann Unterhalt zahlen? Ich verdiene netto 750 Euro und bekomme noch Unterhalt für meinen 13jährigen Sohn ( aus früherer Beziehung ) und Kindergeld ( dann ja nur noch für den Sohn )....da würde mir ja nix mehr zum Leben bleiben. Mein Mann verdient 1600 netto.....

Eine weitere Überlegung wäre...wenn wir uns einigen könnten, dass sie die eine Hälfte der Woche bei ihm "wohnt", die andere bei mir. Wobei ich nicht wirklich weiss, ob das generell gut wäre für eine 4jährige....Aber wie würde das ganze dann aussehen mit Unterhalt und Kindergeld? Wer müsste zahlen oder muss dann überhaupt jemand zahlen?

Bitte entschuldigt, wenn es hier den Anschein erweckt, dass ich abgebrüht darüber schreibe oder emotionslos. Mein Kopf ist voller Gedanken, ich weiss gar nicht mehr, was ich überhaupt noch denken, geschweige denn tun soll. Ich liebe meine Tochter über alles und möchte nur ihr bestes - und wenn es mir damit schlecht geht....das wäre egal....

LG

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.