Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 02.11.2014, 17:52 Uhr

Der Kampf ums Kind ist eröffnet :-( Paar Fragen

Ich denke - neben dem Wechselmodell solltest Du auf jeden Fall noch weitere Möglichkeiten durchspielen.

Zum einen die Möglichkeit, dass eure Tochter beim Vater lebt. Dazu würde auch gehören, dass du ggf. Deine wöchentliche Arbeitszeit erhöhst um Deinen Unterhaltspflichten nachzukommen.
Dazu gehört aber auch die Klärung der Betreuung. Kann Dein Mann diese mit seinen Arbeitszeiten gewährleisten, kann er ggf. seine Stunden herunterfahren um dieses zu tun?

Wenn man eure Einkünfte gegeneinander stellt, bekommt man den Eindruck, dass Du aktuell die hauptsächliche Erziehungsarbeit geleistet hast. Das würde Dir im Fall des Falles positiv "angerechnet", so dass eben auch die Möglichkeit besteht, dass eure Tochter bei Dir lebt.

Aktuell muss ,keiner von euch ausziehen. Eine Trennung kann auch in der ehelichen Wohnung praktiziert werden. Bis zur Scheidung (oder der vorgezogenen Zuteilung der ehelichen Wohnung durch einen Richter) muss keiner von euch ausziehen.
Wenn also die 50/50 Regelung für euch keine Option darstellt, du es nicht übers Herz bringst Ohne Deine Tochter auszuziehen, wäre Aussitzen bis zur richterlichen Entscheidung die letzte Möglichkeit.

Lass Dich beraten. Vom Jugendamt und von Deinem Anwalt.

 
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