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Geschrieben von carisma21 am 22.01.2009, 17:53 Uhr

das gibt's nicht

Mein Ex schuldet mir noch so ungefähr 10 000 Euro. Seit Jahren laufe ich dem Gekd hinterher. Unterhaltsnachzahlung, Entbindungskosten, Erstlingsausstattung anteilig, Krankenversicherungsnachzahlung etc. Fordere ihn schriftlich zur Zahlzng auf per Einschreiben-Rückschein. Das hat er aber nie bekommen. Ich sage: "Entschuldige, ist doch hier Deine Unterschrift, oder?" Er: " Ja, aber das Schreiben, was Du hier behauptest war da´nicht drin!" Ich: " Was war denn drin?! Ein leeres Blatt?" Er grinst nur und sein Anwalt dann: " Na egal, Ansprüche sind halt jetzt VERJÄHRT!" Und bekommt damit RECHT! Ich fasse es nicht! Ich war so wütend, dass ich der Richterin gesagt habe, sie sei auf dem Holzweg und dass ich bis zum BGH damit gehe. Oder Zu RTL oder der BILD Zeitung...
Unglaublich! Der Typ fährt Prosche, hat FÜNF ( ich schreib's mal aus, wirkt besser!) Ferraris in der Garage und für seinen Sohn ist nix drin... Ich soll gucken wir ich klar komme und habe noch die Gerichtskosten am Hals?! Gibbet nich, oder? Bin so wütend!!! Kommt mir vor wie Muppet-Show für arme...


LG

 
5 Antworten:

die crux

Antwort von vallie am 22.01.2009, 17:57 Uhr

mit dem einschreiben-rückschein....
das ist leider richtig so, wie er es sagt, denn es gibt nur einen beweis, daß er einen brief von dir erhalten hat, was drin war wissen die götter.
per boten, offen und der bote muß kenntnis vom inhalt haben.
wußte ich bis vor 7 jahren auch nicht.....

ich fühle trotzdem mit dir, gib alles!!!

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Re: die crux

Antwort von Port am 22.01.2009, 18:00 Uhr

Hallo,

da stimme ich Vallie schon wieder zu. Meine Anwältin schickt fast nichts per Einschreiben los, weil das tatsächlich lediglich beweist, daß was verschickt wurde bzw. angekommen ist. Was drin ist, weiß kein Mensch!

Andere Frage: Ich dachte, Unterhaltsschulden verjähren nicht? Irre ich mich da?

Grüße
Sigrid

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Re: die crux

Antwort von Aprilscherz2000 am 22.01.2009, 18:00 Uhr

Dachte nicht das es sowas gibt.Ist er dann nicht in der Beweispflicht was drin war??Und vorallem wann verjährt sowas den??

gruss Chrissie

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Re: die crux

Antwort von Cat74 am 22.01.2009, 18:14 Uhr

Das wußte ich auch nicht, wie ist das denn dann beim PZA? Ok, der kommt ja meißt von Ämtern oder Behörden, da wird das nicht so sein. Ansonsten hätte ich da jetzt endlich eine Erklärung, warum der Vater meines Kindes nie zu einem offiziellen Termin erscheint, er weiß nicht wann und wohin, weil er immer leere Blätter geschickt bekommt!

Ansonsten finde ich die ganze Sache auch höchst dubios, war auch immer der Meinung Unterhaltsschulden verjähren nicht (ist Dein Kind nicht auch noch recht jung?) und würde da auf jeden Fall nicht aufgeben und wenn ich damit wirklich zur Bild oder gar RTL müßte! Unglaublich...!

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Re: das gibt's nicht - leider doch

Antwort von ursel66 am 22.01.2009, 18:22 Uhr

Hallo,
also so weit ich weiß, müssen Schulden tituliert sein, damit eine verlängerte Verjährung von 30 Jahren eintritt. Unterhaltsansprüche werden ja meist im Gerichtsverfahren festgelegt, sind somit tituliert.
Die sonstigen Kosten müssen - glaube ich nach neuester Rechtssprechung - nach 4 Jahren geltend gemacht werden.
Kosten, die außerhalb der Düsseld. Tabelle als Sonderbedarf gelten, müssen innerhalb von 1 Jahr nach Auftreten eingefordert werden. Sonst sind sie verjährt....
Beim Einschreiben gibt es noch die Möglichkeit, dass jemand anders den Inhalt bezeugen kann. D.H. vom Eintüten in Umschlag und abgeben bei der Post gab es keine Chance, etwas zu vertauschen.
Ist aber schwierig zu beweisen.
Viel Glück
Ursel

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