Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lena_1922 am 04.07.2023, 10:42 Uhr

Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Witwen bekommen keine Negativbescheinigung.

Da in der Negativbescheinigung nur beschreiben wird was im Sorgeregister geführt ist und das sind

1. Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben werden,
2.
aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
3.
die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist.

Der Tod des Vaters wird dort nicht vermerkt.

 
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