Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von babydancer am 02.07.2023, 22:06 Uhr

Verwitwet in Urlaub

Hallo,

mein Mann und Vater meiner Kinder ist vor fast 2 Jahren verstorben.
Nun möchte ich mit meinen Kindern dieses Jahr in die Türkei in den Urlaub fliegen.

Was brauche ich an Unterlagen die ich mitführen muss um nachzuweisen dass ich alleinerziehend bin.

Gruß Miriam

 
16 Antworten:

Re: Verwitwet in Urlaub

Antwort von Lena_1922 am 03.07.2023, 14:11 Uhr

Grundsätzlich muss man nichts nachweisen, wenn man alleine unterwegs ist - das kommt ja auch in den besten Familien mal vor nicht nur bei verwitwet oder alleinerziehend.
Dir Türkei hat da auch keine besonderen Hinweise erlassen.
Ich würde an deiner Stelle Geburtsurkunde und Sterbeurkunde als Kopie mitnehmen.

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Re: Verwitwet in Urlaub

Antwort von Zwergenalarm am 03.07.2023, 15:35 Uhr

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich war dauernd allein mit meinen Kindern auf Urlaub.
Das einzige Problem wäre vielleicht, wenn du anders, als deine Kinder heißt. Dann einfach eine Kopie der Geburtsurkunden mitnehmen. Aber wer sollte da denn einen Nachweis verlangen. Man kann ja auch mit nicht eigenen Kindern verreisen.

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Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von desireekk am 03.07.2023, 15:43 Uhr

Hallo,

Im Gegensatz zu meinen, Vorschreiberinnen sehe ich da durchaus ab und zu eine Hürde auf dich zukommen. Denn niemand sieht einen von außen an, ob man verwitwet ist oder nicht.

Es wird sehr häufig in Deutschland am Flughafen kontrolliert, ob die Person, die mit den Kindern reist, diese auch aus dem Land verbringen darf.
Dazu muss man eben nachweisen, dass man sorgeberechtigter Elternteil ist, und/oder das andere Elternteil (oder eventuell beide) der Verbringung außer Landes zugestimmt haben.

Mein Großer wurde einmal zehn Tage vor seinem 18. Geburtstag gebeten, seine Reisegenehmigung vorzulegen…

Was du brauchst:
Geburtsurkunde von dir und beiden Kindern, sowie die Sterbeurkunde des Vaters, theoretisch sogar eure Heiratsurkunde.

Noch mal: hier geht es um die Ausreise aus Deutschland, der Türkei (wie quasi allen anderen Ländern) ist es herzlich egal was Ausländer machen.

Langfristig könntest du dir überlegen und mal beim Jugendamt nachfragen, ob sie dir eine so genannte Negativbescheinigung ausstellen.

VG

D

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von babydancer am 04.07.2023, 7:03 Uhr

Vielen Dank für deine Antwort, das werde ich alles mitnehmen.

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von Lena_1922 am 04.07.2023, 10:42 Uhr

Witwen bekommen keine Negativbescheinigung.

Da in der Negativbescheinigung nur beschreiben wird was im Sorgeregister geführt ist und das sind

1. Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben werden,
2.
aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge den Eltern ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist oder
3.
die elterliche Sorge aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden ist.

Der Tod des Vaters wird dort nicht vermerkt.

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Re: Verwitwet in Urlaub

Antwort von Pamo am 06.07.2023, 17:36 Uhr

Der Name kann doch gar keine Rolle spielen. Wenn Frau Schmidt ein Kind namens Schmidt im Schlepptau hat, dann heißt das gar nichts. Sie muss weder verwandt noch erziehungsberechtigt sein.

Ich habe eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes mitgenommen. Damit konnte ich im Zweifelsfall wenigstens die Verwandtschaft nachweisen.

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Re: Verwitwet in Urlaub

Antwort von Zwergenalarm am 06.07.2023, 22:17 Uhr

Ja aber es ist ja schließlich nicht verboten mit fremden Kindern zu verreisen.
Also wüsste ich auch nicht warum man eine Verwandtschaft nachweisen sollte.

Außer ich habe am Urlaubsort etwas vor, was die nachweisliche und beglaubigte Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erfordert.

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von Zwergenalarm am 06.07.2023, 22:21 Uhr

Das ist mir in der Tat noch auf keinem Flughafen passiert. Meine Kinder heißen allerdings auch gleich, wie ich. Hat vielleicht was damit zu tun, wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat?

Aber @AP: Nimm die genannten Dokumente sicherheitshalber in Kopie mit. Besser man hat‘s und braucht‘s nicht, als umgekehrt.

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von kevome* am 07.07.2023, 8:34 Uhr

Mir auch nicht. Meines Wissens passiert das auch nur, wenn das Zielland das vorschreibt, dann macht auch D Stichproben bei Ausreise. Da steht es dann auch bei den Reise- und Sicherheitshinweisen, die das auswärtige Amt raus gibt. Solange da nichts steht, wüsste ich auch nicht auf welcher Grundlage das passieren sollte. Ich unterstelle mal, dass das irgendwo von offizieller Stelle mal veröffentlicht würde, wenn es Pflicht wäre derartige Unterlagen mitzuführen und man sonst Problem kriegt

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von Leena am 07.07.2023, 13:15 Uhr

Mir ist ist so eine Kontrolle mal passiert, als ich mit Kind von einem Flughafen in NRW geflogen bin, als in NRW die Ferien schon vorbei waren (bei uns in Hessen waren aber noch Ferien). Mein Mann stand allerdings mit anderem Kind an der Schlange einen Schalter weiter, wir waren aufgeteilt worden - das ließ sich dann unkompliziert klären.

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von Pamo am 07.07.2023, 13:36 Uhr

Ich wurde auch mal auf die Schulpflicht angesprochen und zwar von der Polizei am Flughafen in einem anderen Bundesland. Ein Blick auf den Perso hätte gezeigt, dass wir aus einem Bundesland kamen, wo Schulferien waren.

Und das alles hatte nichts mit den Nachnamen oder mit einem Halbwaisenstatus zu tun, nur mit einem Blick auf das Alter und die damit einher gehende Schulpflicht.

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von desireekk am 09.07.2023, 2:21 Uhr

Es wird nur teilweise mit dem Zielland zu tun haben, wobei USA das nicht vorschreibt.

Ich heiße komplett anders als meine Kinder, bin mit meinen Kindern alleine wirklich schon ein paarmal um die ganze Welt geflogen (auch USA, arabische Länder, etc.) als wir noch I. d gewohnt haben.
Und niemals wurde irgendwann die Reisegenehmigung abgefragt.
Ich hatte sie immer dabei, habe sie aber nie vorgelegt.
Zudem kontrolliert das ja der Zoll bei Abflug, und er weiß ja gar nicht wo du hinfliegst, da wird ja nur der Pass geprüft, nicht die Bordkarte.
Aber meinen Sohn haben sie wirklich kurz vor seinem 18. Geburtstag nach der Reisegenehmigung gefragt als er von Deutschland wieder zurück in die USA fliegen wollte.
Und sein Reisepass ist in Deutschland ausgestellt, nichts weist darauf hin, dass er einen Wohnsitz in den USA hat.

Die USA, übrigens, kontrollieren das tendenziell etwas strenger. Die Chance ist in den USA bedeutend höher, dass beim Abflug die Reisegenehmigung abgefragt wird. Ich würde mal sagen liegt so bei 40 %.
Allerdings werden hier auch nur die US – Bürger überprüft, so wie in Deutschland eben deutsche Bundesbürger.

VG

D

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Re: Verwitwet in Urlaub

Antwort von minnie_74 am 09.07.2023, 11:17 Uhr

Ich würde auf jeden Fall die Sterbeurkunde mitnehmen oder eine Bescheinigung über die alleinige Sorge organisieren.

Dass an den meisten Flughäfen in der BRD nicht kontrollliert wird, bedeutet nicht, dass es eigentlich erfordert wird.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308

Ich musste es schon vorweisen, trotz gleicher Name aber Ausreise aus Schengen-Raum.

Viele Grüße

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von minnie_74 am 09.07.2023, 11:17 Uhr

Auswärtigen Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/11-kindohneeltern/606308

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von kevome* am 09.07.2023, 14:28 Uhr

Das betrifft alleinreisende Kinder und Jugendliche. Darüber reden wir hier aber nicht

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Re: Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Antwort von minnie_74 am 10.07.2023, 8:30 Uhr

"Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.

Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten."

Es geht im alleinreisende Kinder und um Kinder, die nur mit einem Elternteil reisen.
Darum geht es hier.


Viele Grüße

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