Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 03.07.2023, 15:43 Uhr

Das Problem entsteht in Deutschland am Flughafen

Hallo,

Im Gegensatz zu meinen, Vorschreiberinnen sehe ich da durchaus ab und zu eine Hürde auf dich zukommen. Denn niemand sieht einen von außen an, ob man verwitwet ist oder nicht.

Es wird sehr häufig in Deutschland am Flughafen kontrolliert, ob die Person, die mit den Kindern reist, diese auch aus dem Land verbringen darf.
Dazu muss man eben nachweisen, dass man sorgeberechtigter Elternteil ist, und/oder das andere Elternteil (oder eventuell beide) der Verbringung außer Landes zugestimmt haben.

Mein Großer wurde einmal zehn Tage vor seinem 18. Geburtstag gebeten, seine Reisegenehmigung vorzulegen…

Was du brauchst:
Geburtsurkunde von dir und beiden Kindern, sowie die Sterbeurkunde des Vaters, theoretisch sogar eure Heiratsurkunde.

Noch mal: hier geht es um die Ausreise aus Deutschland, der Türkei (wie quasi allen anderen Ländern) ist es herzlich egal was Ausländer machen.

Langfristig könntest du dir überlegen und mal beim Jugendamt nachfragen, ob sie dir eine so genannte Negativbescheinigung ausstellen.

VG

D

 
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