Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von ungewohnt am 02.05.2014, 16:29 Uhr

Das KIND!

Der Unterhalt und das Kindergeld steht rechtlich dem Kind zu.
Unterhalt wird dann auch anders berechtigt! Einkommen beider Eltern zusammen gerechnet, Welcher Bedarf für das Kind kommt lt. Düsseldorfer Tabelle heraus. Davon wird sein Einkommen (ob auch Kindergeld abgezogen wird, weiß ich nicht) abgezogen und der Restbedarf wird dann einkommensmäßig unter beiden Eltern verteilt.
Ob der "Unterkunft-Bietende-Elternteil" dann Kostgeld verlangt, bleibt davon unberührt.
Kindergeld wird seit 2012 oder 2011 unabhängig vom Ausbildungsgeld bezahlt. Die ca. 8.000 € gibt es nicht mehr.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.