Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 28.11.2014, 10:43 Uhr

@Danyshope@Shinead

Ja, gibt es.

Zitat:
"Kinderbetreuung - Kind unter 3 Jahre
Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein arbeitsloses Elternteil auf die Betreuung dieses Kindes berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II, Weisung der BA ab Rz 10.10). Welcher Elternteil sich darauf beruft, ist - wenn beide Eltern arbeitslos sind - alleinige Entscheidung der Eltern. Ist ein Elternteil in Elternzeit, obliegt diesem die Kinderbetreuung, der andere Elternteil kann sich dann nicht auf die Kinderbetreuung berufen.
Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig. Wird trotzdem eine Betreuung durch Dritte in Anspruch genommen, entfällt der Verweigerungsanspruch dadurch nicht."

Entnommen von dort:
http://hartz.info/index.php?PHPSESSID=ugvbeog0pajgm1h93ejaacg0n6&topic=4908

 
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