Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Spreemädchen am 26.11.2014, 13:35 Uhr

mehrbedraf alleinerziehende

Hallo ihr lieben,
seit mein kleiner 3 monate (jetzt ist 7monate) ist bin ich alleinerziehend. Da mein elterngeld nicht mehr ausreicht, muss ich leider gottes aufstockende alg2 leistung beziehen. :(
nun habe ich gelesen, dass mir möglicherweise ein mehrbedarf für alleinerziehende zusteht.
nun meine fragen:

Wie ist ein solcher antrag zu stellrn? Formlos? Oder gibt es vordrucke?
muss dieser auch rückwirkend gezahlt werden?
Steht mir dieser auch zu, wenn ich mit meinem ex gem. Sorgerecht habe? (Er hat ihn 8std. In der woche)

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Es ist nämlich dringend. Da ich morgen gleich zum amt gehen werde und gern etwas vorbereitet wäre.
Ganz liebe grüße

 
9 Antworten:

Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von trauriger-engel am 26.11.2014, 13:51 Uhr

Hallo da gibt es kein extra antrag für. Du hast doch im hauptantrag angegeben das du alleine mit Kind wohnst. Und ledig bist. Das reicht. Zumindest bei uns. Notfalls könntest du noch eine Meldebescheinigung holen um handfest nachzuweisen das du alleine wohnst. Kann sein das die auch eine verlangen.
Rückwirkend zahlen die das wenn du bereits seit den 4 Monaten ALG 2 beziehst könntest du daraufhin weisen das das anscheinend übersehen wurde bei dir. Dann dürfte es da kein Problem geben.

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Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von jamelek am 26.11.2014, 15:13 Uhr

Als ich unmittelbar vor meiner Trennung vorübergehend Hartz 4 beantragte, auch als Aufstockung zum Elterngeld bekam ich keinen Mehrbedarf für Alleinerziehende, eben wegen dem gemeinsamen Sorgerecht. Ich habe auch extra nachgefragt und erläutert, dass der KV sich zum damaligen Zeitpunkt nichtmal in der Lage sah, mit dem Kind das Haus zu verlassen, wurde mir trotzdem nicht gewährt. Die "nette" Dame, meinte bei gemeinsamen Sorgerecht würde davon ausgegangen, dass man eben nicht AE ist, sondern der Vater sich 50 % kümmert.

Und dies, obwohl ich sogar 2 Kinder habe und nur für eines gemeinsames Sorgerecht existiert.

Das tolle gemeinsame Sorgerecht hat mich schon um eine Menge Geld gebracht. Die 2 zusätzlichen Monate Erziehungsgeld bekam ich auch nicht deswegen. Wobei ich da mittlerweile weiß, dass es dazu nun schon andere Urteile gibt.

Allerdings gab es beim Hartz 4 einen ziemlich hohen Freibetrag zum Elterngeld, ich glaube 300 Eur wurden nicht angerechnet.

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Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von Helena83 am 26.11.2014, 16:01 Uhr

Was hat das gemeinsame Sorgerecht mit dem Mehrbedarf zu tun???? Mein Ex hat auch das Sorgerecht, lebt nicht mit uns zusammen, somit bin ich alleinerziehend. Selbst, wenn der Vater den Umgang wahrnimmt, steht es einem zu. Ich bekomme, lasst mich nicht lügen, 130? Euro. Das Sorgerecht hat damit nun wirklich nichts zu tun. Wenn du alleine mit deinem Kind lebst, bist du alleinerziehend und somit Anspruch aif den Mehrbrdarf. Beantragt werden muss er nicht extra, sobald fest steht, dass du das Kind allein erziehst. Wird automatisch berechnet.

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Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von Spreemädchen am 26.11.2014, 16:33 Uhr

Bei mir wurde leider nichts automatisch berechnet. Seit er sich getrennt hat, ist am selben Tag auch ausgezogen, lebe ich mit dem kleinen allein und musste aufstockende alg2 Leistung beantragen/beziehen.
Habe nun einen formlosen Antrag geschrieben und hoffe, dass es morgen kein trouble gibt auf dem Amt und es vorallem auch rückwirkend gezahlt wird. :o

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Re: mehrbedarf alleinerziehende

Antwort von Franke am 26.11.2014, 16:36 Uhr

Bei der ARGE von jamelek beliebten sie eben, das Gesetz anders auszulegen . . .

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Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von mf4 am 26.11.2014, 16:37 Uhr

Du kreuzt ja an, dass du mit dem Kind allein lebst und dann bekommst du den AE-Zuschlag und einen Zuschlag je nach Alter des Kindes... du hast Glück ein Baby/Kleinkind/Kind bis 7 bekommt so viel wie 2 größeren Kinder 7-16 zusammen (warum auch immer).

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Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von taram am 26.11.2014, 18:20 Uhr

Vielleicht mal den Bescheid richtig ansehen und lesen - da ist bestimmt der Mehrbedarf aufgeführt

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Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von -chOcO- am 26.11.2014, 19:26 Uhr

Ich hab damals dem Jobcenter schriftlich mitgeteilt, das mein Mann ausgezogen ist und das ich nun mit meiner Tochter alleine lebe. Die Miete wurde ab dem Auszug komplett übernommen und ich bekam den Regelbedarf für einen Single. Der Mehrbedarf wurde da ''vergessen''. Hab telefonisch Bescheid gegeben, dass da was fehlt und es wurde korrigiert. Der Änderungsbescheid kam dann ein paar Tage später und der Mehrbedarf wurde für den Monat nachgezahlt.

Am Telefon sagte man mir, das die Bearbeiter das gerne mal vergessen. Viele wissen von dem Mehrbedarf nix und das Jobcenter spart da dann natürlich bei.

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Re: mehrbedraf alleinerziehende

Antwort von Spreemädchen am 27.11.2014, 13:27 Uhr

Also ich war heute da. :)
Und genau wie bei choco war es auch bei mir. Es wurde einfach vergessen... Naja nun mal sehen. Sie haben jetzt wohl wieder 2wochen Zeit und dann hab ich mit viel Glück den gültigen bescheid dazu.

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