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Geschrieben von ms+3 am 19.08.2010, 14:23 Uhr

DRINGEND Frage - Mahnbescheid Exmann...

Ich bekam heut morgen einen Mahnbescheid über 508,70€ der ausgestellt ist vom Amtsgericht. Der Kläger ist der ehemalige Kindergarten meiner Tochter.
Mein Exmann und ich sind April 2007 geschieden worden und seit 01.07.2007 lebt celine bei ihm. am 01.08.07 hat er sie im kiga angemeldet und bis 30.06.2007 keine gebühren bezahlt.
nun soll ich gesamtschuldnerisch mithaften. wenn ich widerspreche geht das ganze soofrt zu gericht.

KANN ich haftbar gemacht werden auch wenn ich die kiga anmeldung nicht unterschrieben habe (habe extra nachgefragt im kiga ob ich unterschrieben hab - hab ich nicht!) und das kind an für sich ohne mein einverständnis den kiga besucht hat??????

wir haben geteiltes sorgerecht. danke

 
27 Antworten:

Re: DRINGEND Frage - Mahnbescheid Exmann...

Antwort von susafi am 19.08.2010, 14:27 Uhr

Warum solltest du haftbar gemacht werden wenn er sie im Kiga anmeldet und nicht zahlt? Wie kommen die überhaupt darauf dich abzumahnen? Ich würde zu einem Anwalt gehen.

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@susafi

Antwort von ms+3 am 19.08.2010, 14:30 Uhr

hab beim anwalt schon angerufen - er ruft zurück - bis jetzt aber noch nicht... ich bin fix und fertig. vor allem besucht celine serit den sofe´s die 3. Klasse Grundschule. Und dann kommen die jetzt damit???? Ich bin schon lange wieder neu verheiratet...
ich habe nie eine rechnung und mahnung bekommen - kiga sagt die gingen mit mein namen an eine adresse die mein ex bewohnte nach der trennung wo ich niemals gemeldet war bzw. mitgewohnt habe. wie kann sowas sein????

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Re: DRINGEND Frage - Mahnbescheid Exmann...

Antwort von Patti1977 am 19.08.2010, 14:30 Uhr

würde mir schnell anwalt besorgen oder schuldnerberatung fragen.

ich denke nicht, da du keinen vertrag eingegangen bist.

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P.S.:

Antwort von ms+3 am 19.08.2010, 14:31 Uhr

Mein Ex behauptet er wisse von alldem nichts - kunststück er öffnet auch seine post seit 3 jahren nicht mehr - und behauptet ich würde automatisch haften wenn es ums gemeinsame kind geht bei geteiltem sorgerecht ob unterschrieben oder nicht!!!!

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Re: DRINGEND Frage - Mahnbescheid Exmann...

Antwort von Dinchen16012009 am 19.08.2010, 14:34 Uhr

Dafür kannst Du nicht Haftbar gemacht werden!
Keine Panik.
Ich denke die wollten nur schauen ob Du so blöd bist und bezahlst.

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Re: DRINGEND Frage - Mahnbescheid Exmann...

Antwort von Fru am 19.08.2010, 14:34 Uhr

Egal was Dir jetzt geraten wird, Du mußt auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da gibt es feste Fristen, an die man sich halten muß, da mußt Du nichts angeben, das kommt später, aber der Widerspruch muß raus. Das müßte hinten drauf stehen!

Der Anwalt wird Dir sicher helfen können! Ich bin der Meinung, das das nicht Dein Problem ist!

LG

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@Fru

Antwort von ms+3 am 19.08.2010, 14:36 Uhr

ich habe 14 Tage Zeit zum widerspruch. da steht aber bei wirksamen widerspruch geht der ganze kram sofort vor gericht. werr zahlt denn die dort entstehenden kosten???? ich???????

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@m

Antwort von Dinchen16012009 am 19.08.2010, 14:38 Uhr

Keine Panik
Dein Anwalt braucht nur zu verlangen, das der Kiga den Vertrag zeigt, den Du mit unterschrieben haben müßtest damit Du überhaupt haftbar bist.
Und das wird der Kiga wohl kaum können

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Re: @Fru

Antwort von Patti1977 am 19.08.2010, 14:39 Uhr

wenn du verlierst ja, wenn nicht, dann der kläger.

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Re: P.S.:

Antwort von susafi am 19.08.2010, 14:46 Uhr

mmh, dann erzähle mal was der Anwalt erzählt hat... wäre ja ein leichtes den Ex Partner in dem Ruin zu treiben... wenn die automatisch haften nur weil man ein gemeinsames Kind hat...

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Re tief einatmen!!!!

Antwort von Fru am 19.08.2010, 14:48 Uhr

Bleib ganz locker....Dein Anwalt wird sich gleich melden und der wird Dir dann sagen, was Du zu tun hast...ist alles halb so wild....wer keine Verträge unterschreibt, muß auch nicht zahlen!

LG

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Wenn das Kind bei ihm lebt, dann hafter er allein für die Betreuung

Antwort von Phase1 am 19.08.2010, 14:50 Uhr

Denn zur Betreuung lebt es ja bei ihm. Deshalb bekommt das Kind ja auch keinen Barunterhalt von ihm, denn er leistet ja seinen Unterhalt bereits durch seine Betreuungsleistung ab.
Du bist dem Kind gegenüber nicht betreuungspflichtig, dafür bist du barunterhaltspflichtig.

Wenn er nun die Kinderbetreuung auslagert, dann liegt das also gänzlich innerhalb seiner eigenen Verantwortung und er muss alleine dafür aufkommen.

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Anwalt grad angerufen - Sit. geschildert - macht sich nun schlau meldet sich gleich! owt

Antwort von ms+3 am 19.08.2010, 14:58 Uhr

www

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Re: Anwalt grad angerufen - Sit. geschildert - macht sich nun schlau meldet sich gleich! owt

Antwort von Babsorella am 19.08.2010, 15:05 Uhr

Du musst unbedingt Widerspruch einlegen gegen den Mahnbescheid. Wenn Du das nicht tust, kann aus dem Mahnbescheid ein vollstreckbarer Titel gemacht werden, egal ob der Anspruch begründet ist oder nicht. Dann werden Deine Konten gepfändet oder der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Sobald Du Widerspruch einlegst, geht die Sache zu Gericht und der Antragsteller muss seinen angeblichen Anspruch gegen Dich begründen. Dann hast Du bzw. Dein Anwalt die Gelegenheit, sich dagegen zu verteidigen. Das Gericht entscheidet und je nachdem wer den Prozess verliert/gewinnt, werden die Gerichtskosten verteilt.

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in Deutschland glaube ich bei sowas nicht mehr an Gerechtigkeit!!!

Antwort von HerculePoirot am 19.08.2010, 15:14 Uhr

Unter Garantie bist Du mit dran!

Folgendes Problem bei mir:

Ich habe einen Handyvertrag bei Vodafone, war verheiratet, ging arbeiten.
Mein damals noch GG war arbeitslos Zuhause. Er kam auf die glorreiche Idee, dass er ein schickes neues Handy will. Nimmt meinen Perso aus meinem Portemonnaie, bestellt sich einen Vertrag bei Vodafone, unterschreibt ihn und gibt beim Post-Ident durch die Post dem Postbeamten MEINEN Perso. Unterschrieben hat mein Ex GG den Handyvertrag mit MEINEM Namen, also gefälscht.

Er bezahlte ihn ein paar Monate ( da waren wir noch zusammen ). Als ich mich trennte, zahlte er nicht mehr, bis ich Mahnungen bekam von 1.400 €. Ich fiel aus allen Wolken, rief bei Vf an und hakte nach. Dort berichtete man mir von dem 2. Handyvertrag auf meinen Namen. Ich bestritt, reichte es schriftlich nach. Ich ging zum RA, ich habe Anzeige erstattet. Das Ganze wurde a) von der Polizei bestätigt, dass es NICHT meine Unterschrift sei. B) sagte der Richter, der uns vor Gericht deswegen hatte, dasselbe. Es ist also bestätigt, dass ICH nichts unterschrieben habe. DENNOCH sagt Vf "nö Frau XY, IHR Name steht unter dem Vertrag, SIE haben den Vertrag gekündigt ( nachdem ich davon erfuhr ), SIE sind unsere Vertragsnehmerin. Wir wollen das Geld von IHNEN!"

2. Fall, selber Ex: Er hat mit Hilfe seines damaligen Chefs einen Arbeitsvertrag auf meinen Namen gefälscht. Setzt meine Unterschrift drunter und verkauft den Leuten in MEINEM Namen Versicherungen ( Volksfürsorge ). Das ging solange gut, bis ich mich trennte. Da erst bemerkte ich, dass ich von der VoFü angemahnt wurde, weil ich gewisse Summen, mit denen ich nichts anzufangen wusste, nicht bezahlt hätte. Grund: Die Versicherungen, die er abschließen ließ, beinhalteten eine Provision für ihn. Wird eine Versicherung innerhalb der ersten 3 ( oder 5??? ) Jahre wieder gekündigt, ist die Provision futsch und die will die VoFü nun von MIR zurück haben. Ja nee, is' klar...

3. Fall, selber Ex: Ich habe damals eine Wohnzimmergarnitur für uns neu gekauft, allerdings auf Raten. Vertrag unterzeichnet ( dieses Mal sogar ich selbst ;o) ), Raten alle beglichen, plötzlich bekomme ich eine Mahnung von denen. Ich meinen damals noch GG gefragt, er log rum, die letzte Rate sei nicht eingezogen worden, würde er sofort nachholen. 3 Monate später bekam ich wieder eine Mahnung von denen. Ich wurde stutzig und rief an. Was bekam ich zur Antwort???? konto überzogen. Hintergrund: Zeitgleich mit der Ratenzahlung habe ich ein Konto eröffnet, bei dem ich einen Kreditrahmen von 3.000 € hatte. War mir schnuppe, da mir klar war, dass ich davon keinen Cent anfassen würde und das Konto nach der Ratenzahlung wieder schließen würde. Tjahaaa, DA hatte ich die Rechnung nur ohne Ex GG gemacht. Als ich arbeiten war eignete er sich die dazu passende Karte samt PIN-Nummer an ( sorry, ich hatte alle Unterlagen dieser Bank aufgehoben. Wenn man seinem eigenen MANN nicht vertrauen kann, WEM denn dann noch??? ), plünderte das Konto. Das bekam ich erst durch die Mahnungen heraus.

Des weiteren fälschte er ( als damals noch Versicherungsfuzzi ) die Kündigung meiner Riester Rente, ließ es sich auf SEIN Konto auszahlen und fälschte eine weitere Unterschrift um exakt dieselbe Riester Rente zu den gleichen Konditionen wieder auf mich abzuschließen. So kassierte er das, was ich eingezahlt hatte plus die Provision für die neue RR. Klasse, gell?!

Habe alle Fälle angezeigt und wir waren mit allem vor Gericht. Fazit: 11 Monate auf Bewährung ausgesetzt zu 3 Jahren. Dazu Sozialstunden. Auf den Schulden bleibe dennoch ICH sitzen!

Ergo: In Deutschland gibt es nichts, was es nicht gibt.

Gaaanz toll dabei: Ich habe mittlerweile Privatinsolvenz angemeldet und "durfte" heute erfahren, dass zuerst einmal die Ausbildungsversicherung meines Kindes gekündigt werden muss. Tja... Unser Kind hat er ebenfalls beklaut und nun darf unser Kind wieder dran glauben und finanziell einbüßen. Ich könnte gerade HEUTE kotzen, was diesen Typen angeht.
Ich hab nun die Insovenz am Hintern, seine Schulden und muss sehen, wo wir finanziell bleiben. Er hingegen hat sich eine schicke neue DHH gemietet. Und ja, ich gönne es ihm TOTAL, dass er da bald rausfliegt, weil er die Miete im Mai gezahlt hat ( da ist er gerade dort eingezogen ) und seitdem NICHT mehr. So handhabt er es aber immer mit allen Rechnungen.

Heute saure und angepisste Grüße,
Manuela

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Re: Anwalt grad angerufen - Sit. geschildert - macht sich nun schlau meldet sich gleich! owt

Antwort von HerculePoirot am 19.08.2010, 15:16 Uhr

Ja, ja, ja, Widerspruch einlegen. Bla, bla, bla... Habe ICH auch alles getan. JEDES Mal!!! Ich war ja mehrfach deswegen mit Exi vor Gericht. Was hat's gebracht???

GAR NICHTS!!!

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@Fru

Antwort von HerculePoirot am 19.08.2010, 15:20 Uhr

Hallo,

tja, sollte man so meinen, gell?! Wer keine Verträge unterschreibt ist auch nicht dran, wenn's um Mahnungen geht.

Mein Beispiel ( siehe unten ) zeigt, dass Dich das ÜBERHAUPT nicht davor schützt!!!

Ich habe von meiner Bankkauffrau ein ähnliches Beispiel gehört, wo jemand von seinen Freunden genauso abgezockt wurde wie ich. Und auch er musste seine Schulden selbst zahlen.

Und ich habe gerade heute von meinem Privatinsolvenzverwalter eine Story gehört, wo ein Mann für seine Frau einen Kredit unterschrieben hat. Wortwörtlich mit "i.A. Herr XYZ". Und an wen wandte sich die Bank??? Richtig: An SIE. SIE musste Insolvenz anmelden, da es um knappe 70.000 € geht. Er kam damit durch.

Die Frage, die ich meinem Privatinsolvenzverwalter stellte, war: Wie kann man sich also vor sowas schützen???

Antwort: Gar nicht! Wird immer wieder passieren. Man kann dann wirklich nur in den Prozess gehen und zusehen, dass man den dann gewinnt. Die Prozesskosten musst Du aber selbst tragen, da es für sowas keine PKH gibt. Toller Rechtsstaat, gelle?!

Also nicht so leichtfertig vom Offensichtlichen ( wer nicht unterschreibt, haftet auch nicht ) ausgehen, denn damit flog ich bereits übelst auf die Schnauze...

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Du übersiehst aber eine Tatsache...

Antwort von susafi am 19.08.2010, 15:26 Uhr

überall stand dein Name im Vertrag... oder er war dein Ehemann...

das ist immerhin Betrug... davon mal abgesehen das ich das nicht so alles glaube... denn wenn der Betrug gerichtl. festgestellt und bestätigt wurde, muss du normal nichts mehr zahlen...

ms ist geschieden... und ihr Name steht auch nicht im Vertrag... ich bezweifle das sie belangt werden kann

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Versichtig sein...

Antwort von RainerM am 19.08.2010, 15:32 Uhr

Also egal, was alle anderen da so schreiben, ich hänge fest an der Formulierung "Gesamtschuldnerisch".

Wart ihr zum betreffenden Zeitraum noch verheiratet?
Hattet ihr damals gemeinsames Sorgerecht?

Nicht dass ich dir mit deinen Antworten weiter helfen könnte, aber dem Anwalt gegenüber solltet du möglich detailierte Angaben machen, die sind nämlich in der Regel bequem (wollte FAUL nicht schreiben) und wissen ja, wenn du unvollständige Angaben machst, kann die Beratung auch nur unvollständig sein ;o)

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Liebe Manuela...

Antwort von ms+3 am 19.08.2010, 15:35 Uhr

...es tut mir richtig richtig leid. Das was Dir wiederfahren ist dazu fehlen mir die Worte. Ich finde es schrecklich so von der Justiz im Stich gelassen zu werden. Generell finde ich hagelt es an allen Ecken und Enden im Deutschen Gesetz.
Ich habe seit 06.07 eine neue Familie, mein jetziger Mann ist mit meinem Ex auf Kriegsfuß und ich habe mit vielem gerechnet und seit der Trennung auch schon erlebt aber das was er sich da nun geleistet hat ist der Hit schlechthin. Der einzige Vorteil den ich gegenüber Dir habe ist, daß meine Unterschrift (selbst gefälschte) niergends auftauchen gsd.
was nun auf mich zukommt weiß ich nciht (warte noch auf antwort) und was auf mein ex zukommt (wenn mein mann heut abend heim kommt) weiß ich ebenfalls nicht. Fakt ist - das Maß ist voll - selbst nach 3 Jahren kommen solche Schläge ins Gesicht und der ar.... scheinheilig wie immer weiß von nichts.Ich bin es so leid. Auch wenn es sich blöd anhört - so wie ich nun mitbekommen hab bin ich ja nicht allein die gearschte mit solchen GötterGatten-Ex-Ratten´...

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@RainerM

Antwort von ms+3 am 19.08.2010, 15:36 Uhr

ja wir waren damals schon geschieden (seit 6 Wochen) und wir haben bis heute gemeinsames sorgerecht

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Re: Du übersiehst aber eine Tatsache...

Antwort von HerculePoirot am 19.08.2010, 15:38 Uhr

Ja, korrekt. Wir waren verheiratet. Zumindest bei dem Vodafone Vertrag.

Bei der Kontoplünderung und dem Mist mit der Vofü waren wir es noch nicht.

ER fälscht MEINE Unterschrift, alles ist gerichtlich bewiesen und er bekommt die 11 Monate Bewährung, ich dafür die Schulden. Nun könnte ich zivilrechtlich dagegen angehen, mir die Kosten für Anwalt und Gerichtskosten auch noch an den Arsch hängen und dagegen klagen. Aber ganz ehrlich??? Ich habe KEINE Kraft und Nerven mehr dafür und gehe den Weg der Privatinsolvenz. Seine Gläubiger können mich echt mal kreuzweise. Von MIR bekommen sie dafür keinen Cent. Nichts. Nada. Ich habe genug damit zu kämpfen, dass ich mit meinem Kind hin komme.

Also: Steht Dein Name drunter, kannst Du sehr wohl belangt werden, egal ob Du verheiratet warst / bist oder nicht. Mein RA meinte auch ganz großkotzig vorher, dass das selbstverständlich ( ! ) NICHT von mir zu zahlen sei. Tja... Pustekuchen. Alle 3 schicken weiterhin MIR die Mahnbescheide und die netten gelben Briefchen zu. Interessiert die nicht die Bohne.

Aber ich gebe Dir absolut recht: Es KLINGT nicht nur krank, es IST krank und einem gesunden Menschenverstand kann sowas nicht einleuchten, richtig?! Geht mir zumindest nach wie vor so, dass ich echt fassungslos bin, dass ich auf dem Scheiß sitzen bleibe.

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Antwort vom Anwalt!

Antwort von ms+3 am 19.08.2010, 15:45 Uhr

So er sagt: 1. Widerspruch einlegen, 2. Brief an Gläubiger senden, meine Situation kurz darstellen und dann um Kopie des Aufnahmevertrages mit meiner Unterschrift bitten. Eine Randbemerkung mit "ohne Unterschrift kein gültiger Vertrag mit mir" sollte reichen damit der Gläubiger den Bescheid gegen mich zurück zieht. Bei weiteren Schritten und Einreichung der Klage kommen wir um eine Verhandlung nicht drum rum. Allerdings stehen da denen ihre Chancen schlecht denn man haftet als Elternteil mit geteiltem sorgerecht nicht für Dinge wenn der andre Elternteil nicht bezahlt wenn es das Kind betrifft. Ich bin mal gespannt wie es da weitergeht...

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Re: Liebe Manuela...

Antwort von HerculePoirot am 19.08.2010, 15:45 Uhr

STOP!!! Solche Menschen sind es NICHT wert, dass man sich die Finger an ihnen schmutzig macht. Ich gebe Dir Brief und Siegel darauf, dass wenn ihr ihm nun an die Karre fahrt ( Beispiel Ohrfeige ), er es anzeigt und den Prozess auch noch gewinnt. Lasst es besser sein. Führt zu nichts.

Mir ist mein Ex eigentlich egal. Echt jetzt. Heute nur gerade kocht es richtig in mir, da ich heute erst erfahren habe, dass die Ausbildungsversicherung meines Kindes, für die ICH gezahlt habe, aufgelöst werden muss und das Geld in die Gerichtskosten fließen wird, die ich durch die Privatinsolvenz habe. Danke Vater Staat, dass es die Möglichkeit einer Privatinsolvenz überhaupt gibt, sonst wäre ich noch jahrelang am Arsch!!!

Und ja, mein werter Ex genießt das Leben mit Next ( die er aktuell genauso verarscht wie mich damals ) in einer schicken 160 qm DHH, Neubau. Warmmiete 1100 € ( Standard sind hierzulande ca. 600 € warm für ca. 100 qm ). Er hat selbst noch eigene Schulden von über 100.000 €, aber das wird Mrs. Next auch nicht wissen. Mir latte. Mich regt nur auf, dass unser Kind nach wie vor finanziell leiden muss. Und dass er finanziell weiterhin auf großkotzigem Fuß lebt ( aber natürlich nichts!!! an Unterhalt zahlt ).

Also: Widerspruch einlegen, abwarten, guten RA nehmen ( hoffe, Du musst den nicht bezahlen??? ) und dann wirklich schauen, was bei raus kommt. SICHER ist hier in Deutschland diesbezüglich nicht sooo viel, auch dann nciht, wenn es für Otto Normalverbraucher ja sooo offensichtlich erscheint, dass die geschädigte Person nicht auch noch auf dem Schaden sitzen bleibt.

Ich drücke Dir die Daumen, dass es bei Dir gut geht. Und hey, meld Dich, wenn Du Näheres weißt, würde mich sehr interessieren!

Alles Gute für Euch :o)

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Gebührensatzung?

Antwort von desireekk am 19.08.2010, 17:33 Uhr

Hallo,

durch Zufall habe ich heute bei uns in der Zeitung die Gebührensatzung für die städt. Kindergärten gelesen.
Da haften die personensorgeberechtigten Personen eines KiGa-Kindes.
Wenn es mehrere sind eben gesamtschuldnerisch.

Welche Art Kindergarten ist es denn?
Wohntest Du in der selben Stadt?

Zur Not würde ich aber nur die reinen KiGa-Gebühren bezahlen und keine weiteren Mahnungs-und Vollzugskosten da Du ja keine Rechnung etc. erhalten hast.

Zahlst Du Unterhalt an deinen Ex?
Dann würde von diesem 50% der Kosten abziehen.

jaja... der Unterhalt ist für das Kind, ich weiß, aber: KiGa-Kosten sind auch vom Kind!

Viele Grüße

Désirée

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Re: Gebührensatzung?

Antwort von shinead am 19.08.2010, 19:02 Uhr

Ja, die sorgeberechtigten haften gesamtschuldnerisch.
Aber nur, wenn auch beide unterschrieben haben! Eine Anmeldung im KiGa ist ohne alleiniges SR nur mit zwei Unterschriften (regulär) möglich.

Wenn die KiGa-Leitung dort eine Ausnahme gemacht hat, zieht die gesamtschuldnerische Haftung nicht mehr.

Dumm gelaufen für den KiGa...

Gruß
Corinna

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Danke

Antwort von ms+3 am 20.08.2010, 8:40 Uhr

für eure schnellen Antworten. Ihr wart mir sehr hilfreich. Ich bin nun ruhiger (Nacht drüber geschlafen) und werde definitiv widerspruch einlegen und meinen Anwalt konsultieren.

Ich werd mich melden wenn es überstanden ist und euch den Ausgang mitteien.

Vielen Dank nochmals,

Gruss ms+3

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