Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.11.2013, 12:02 Uhr

Binnen-Briefe

Meine Anwältin hat in solchen Fällen Binnen-Briefe geschrieben. So etwa:
"Aufgrund unserer betriebsinternen Urlaubsplanung muß ich bis zum 15.12.2013 meinen Urlaub einreichen.
Ich würde gerne meinen Urlaub für den 1.8.2014 bis zum 15.8.2014 einreichen und eine Reise mit dem Kind für diese Zeit verbindlich buchen. Wenn dieser Termin Deinen Planungen entgegensteht, bitte ich darum, daß Du Dich vor dem 10.12.2013 mit einem anderen Vorschlag bei mir meldest. Andernfalls setze ich Dein Einverständnis voraus und plane meinen Urlaub wie oben genannt."

Die Anwältin sagte, daß man damit notfalls auch vor Gericht durchkommt, wenn er das plötzlich dann doch doof findet. Plane ein paar Tage "Puffer" ein.

 
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