von jamelek am 22.03.2015, 0:30 Uhr |
Betreuungsunterhalt...
Theoretisch hast du Anspruch auf dein altes Nettogehalt, abzüglich Einnahmen wie Elterngeld oder später Betreuungsgeld (Herdprämie). Allerdings nur, wenn sein Gehalt ausreicht. Er hat einen Selbstbehalt von ca. 1.200 Euro. Der Rest geht an dich bis zur Höhe deines vorherigen Einkommens.
- Betreuungsunterhalt... - JanoschTraumstunde 20.03.15, 21:13
- Re: Betreuungsunterhalt... - mf4 20.03.15, 21:36
- Re: Betreuungsunterhalt... - jamelek 22.03.15, 0:30
Geburtsurkunde... Vater nicht eintragen lassen -> Konsequenzen?!
Auskotzposting...Ggggggrrrrr :(
Ausbildung.....ich könnte aus der Hose hüpfen
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