Für alleinerziehende Eltern

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von jamelek  am 22.03.2015, 0:30 Uhr

Betreuungsunterhalt...

Theoretisch hast du Anspruch auf dein altes Nettogehalt, abzüglich Einnahmen wie Elterngeld oder später Betreuungsgeld (Herdprämie). Allerdings nur, wenn sein Gehalt ausreicht. Er hat einen Selbstbehalt von ca. 1.200 Euro. Der Rest geht an dich bis zur Höhe deines vorherigen Einkommens.

 
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