Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kirs am 08.02.2006, 21:02 Uhr

Beistandschaft?

Ist vielleicht eine etwas blöde Frage.

Was ist diese Beistandschaft beim Jugendamt genau? Also wo/wie hilft einem das Jugendamt da genau?

Liebe Grüße
Kirs

 
4 Antworten:

Re: Beistandschaft?

Antwort von fiore 1 am 08.02.2006, 22:24 Uhr

wenn ich mich nicht irre , gehts da vor allen Dingen um das Geld(Unterhalt)..Fiorchen

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Beistandschaft, Erklärung (kopiert)

Antwort von Papi-Ralf am 09.02.2006, 7:22 Uhr

Wer kann eine Beistandschaft erhalten?

Die Beistandschaft kann jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind allein zusteht. Auch bei gemeinsamer elterlichen Sorge kann der Eltern-
teil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, eine Beistandschaft beantragen.

Die elterliche Sorge für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind,
hat die Mutter allein. Erklären die Eltern, die Sorge gemeinsam ausüben zu wollen, so
steht ihnen die Sorge gemeinsam zu. Solche Erklärungen müssen öffentlich beurkun-
det werden, was zum Beispiel beim Jugendamt erfolgen kann.

Sind die Eltern miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu.

Die Beistandschaft tritt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Kindes ein. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhn-
lichen Aufenthalt im Inland hat.


Wie erhalte ich einen Beistand für mein Kind?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.


Wozu brauche ich einen Beistand?
Der Beistand hat zwei Aufgaben:

die Feststellung der Vaterschaft und

die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

In den meisten Fällen ist die Vaterschaftsfeststellung auch dann kein Problem, wenn
die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Vaterschaft besteht in
diesen Fällen allerdings erst, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Der
Vater kann seine Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkennen. Die An-
erkennung muss öffentlich beurkundet werden; dies ist auch beim Jugendamt kosten-
frei möglich. Mit der Anerkennung und der in der Regel allein notwendigen Zustim-
mung der Mutter zur Anerkennung ist die Vaterschaftsfeststellung abgeschlossen.
Das Jugendamt bietet seine Hilfe aber auch zur Geltendmachung von Unterhaltsan-
sprüchen des Kindes an.

Der Beistand prüft das Einkommen Unterhalltspflichtiger und errechnet die häufig
schwer zu ermittelnde Höhe des Unterhalts. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflich-
tung kann vom Jugendamt beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt
der Beistand das Kind im gerichtlichen Unterhaltsverfahren. Der Inhaber der elter-
lichen Sorge ist dadurch von der häufig auch psychisch belastenden Unterhaltsklage entbunden. Wenn Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kümmert sich der Beistand auch
um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche (z. B. durch Lohnpfändung).


Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Tätigkeiten des Jugendamtes sind kos-
tenlos.


Wann kann die Beistandschaft beantragt werden?
Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.


Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt?
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.


Wann endet die Beistandschaft?
Die Beistandschaft endet, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt.

Die Beistandschaft endet auch, wenn der die Beistandschaft beantragende Elternteil
die elterliche Sorge verliert, etwa durch Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, durch
Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug des Kindes ins Ausland.

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Re: Beistandschaft - eine feine Sache.

Antwort von Allly am 09.02.2006, 7:59 Uhr

Wenn ich so meine Probleme mit dem Vater meiner Tochter jhabe, rufe ich den netten Herrn vom Jugendamt an, bei dem ich die Beistandschaft eingerichtet habe. Der kümmert sich dann darum. Er erinnert meinen Ex daran, den Unterhalt zu erhöhen und zeigt ihm Konsequenzen auf, die es haben kann, wenn man den Partner der Ex verprügeln möchte.

LG Ally.

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Re: Beistandschaft - eine feine Sache.

Antwort von Kirs am 10.02.2006, 21:54 Uhr

Hallo,

vielen Dank für die super Erklärung. Habe schon oft davon gehört, aber nicht genau gewußt, welche Aufgaben das Jugendamt da genau übernimmt.

Die Variante mit Prügel und Ex ist klasse...

Liebe Grüße
Kirs

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