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Geschrieben von Giulia02 am 07.02.2006, 13:40 Uhr

Besuchs-/Mitnahmerecht

Hallo ihr lieben,

mein Mann und ich haben uns letzte Woche getrennt. Wir haben einen 18 Monaten alten Sohn zusammen. Aus finanziellen Gründen und wegen der Kündigungsfrist werden wir noch bis 01.06.2006 zusammen wohnen.

Wollte mal fragen, wie ihr es so handhabt mit den Besucherzeiten.

Wir dachten an alle 2 Wochen am Wochenende und eine festen Tag in der Woche. Allerdings arbeitet mein Mann bis 19 Uhr also ich meine da wäre er dann da. Und um 20 Uhr geht der kleine ja schon wieder ins Bett.

Eine Freundin meinte diese Regelung wäre nicht so dolle für den Kleinen . Ich solle es bei dem Wochenende belassen. Aber ich will dem Vater ja nicht seinen Sohn vorenthalten und anderesrum.

Viellicht habt ihr ja ein paar Tipps für mich.Wäre Euch sehr dankbar.

Liebe Grüße
Angela

 
3 Antworten:

Re: Besuchs-/Mitnahmerecht

Antwort von berita am 07.02.2006, 16:06 Uhr

Hallo,

probieren koennt ihr es ja, aber ich glaube, das ist wirklich nicht so dolle. Eine Stunde ist kurz und das Bettgehen wird vielleicht zum Drama, weil dein Sohn laenger aufbleiben und mit seinem Papa zusammensein moechte. Laesst man das dagegen zu, ist er wahrscheinlich bald uebermuedet und noergelig.

Wie wichtig ist denn fuer dich das WE mit deinem Sohn? Arbeitest du? Ansonsten koennten sie sich vielleicht jedes Wochenende sehen, an einem kuerzer, einen Nachmittag oder so.

Wenn das nicht geht, wuerde ich das Besuchs-WE moeglichst lang gestalten, vielleicht FR abend abholen und MO zurueck oder so.

Aber wie gesagt, probiert es aus, ihr werdet ja merken wie es laeuft.

LG
Berit

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Ich kann dazu ...

Antwort von shadow70 am 07.02.2006, 20:04 Uhr

... nur sagen, daß mir bei meiner Maus (sie ist zwei Jahre und 4 Monate alt) ein zweiwöchentlicher Abstand zu lange war.

Sie sieht ihren Vater einen Tag jedes WE und wenn irgendwas Besonderes ist, auch mal spontan unter der Woche.

Ich finde das einfach in dem Alter besser als alle zwei Wochen.

LG Andrea

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Re: Ich kann dazu ...

Antwort von geiz_ist_geil am 07.02.2006, 22:04 Uhr

Hallo,

wir haben grade eine Beratung beim JA durch wegen dem Umgangsrecht, mein Zwerg ist 26 monate.

die 14 tägige Wochenendbesuchsregelung ist laut JA für Kinder in dem Alter nicht sehr sinnvoll, lieber in kürzeren Abständen und dann nicht so lange. Also 1 - 2 Nachmittage pro Woche.

Wir haben nun wieder unsere selbst erstellte Regelung jeden Mittwoch und einmal im Monat übers Wochenende.

Vielleicht kann der KV sich einen Tag in der Woche frei nehmen? Ansonsten würde ich das so handhaben wie meine Bekannte, da holt der KV die gemeinsame Tochter (mittlerweile 4 jahre) jeden Samstag morgens um 9 ab und bringt sie um 18 uhr wieder. Das klappt eigentlich auch ganz gut. Dann kann man sich ja immer noch drauf einigen das es vielleicht ein bis zweimal im monat auch über nacht (also von samstag auf sonntag) geht, je nachdem ob du vielleicht dann auch mal was am Samstagabend unternehmen möchtest und vor allem wie das Kind das mit macht. In dem Alter ist das ja nicht unbedingt einfach, das erste Übernachtungswochende hat bei uns auch nicht geklappt, der kleine war nur am weinen, so das der KV ihn wieder nach hause gebracht hat.

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