Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 25.04.2016, 12:35 Uhr

Behördenfragen rund ums wechselmodell

Wechselmodell heißt nicht zwangsläufig, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss. Wenn ihr also vom Einkommen her in verschiedenen Gehaltsgruppen der Düsseldorfer Tabelle seid, ist der mit dem höheren Verdienst zum Unterhalt verpflichtet.

Das Kind sollte bei dem demjenigen mit Erstwohnsitz gemeldet sein, der sich um den Papierkram (Kindergeld, Kitaanmeldung, Schulanmeldung) kümmert. Ggf. kann hier auch die Schulauswahl eine Rolle spielen, falls die Grundschule nach Bezirken verteilt wird.

Bezüglich der Kranktage würde ich mich direkt bei der Krankenkasse beraten lassen. Grundsätzlich würde ich hier den aktuell betreuenden Elternteil in der Pflicht sehen.

Ich würde euch empfehlen die Regelung schriftlich festzuhalten. Dazu braucht man nicht zwingend das Jugendamt. Die grundlegenden Vereinbarung (gerade Wochen bei Mama, ungerade bei Papa, Urlaubsregelungen, etc. würde ich auf jeden Fall schriftlich zusammenfassen. Das hilft schon vorab Ärger vorzubeugen.

 
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