Für alleinerziehende Eltern

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von Leena  am 06.04.2015, 18:59 Uhr

Ausbildung.... jetzt wieder alles anders

Ich gehe davon aus, dass Du noch von der anderen Stelle als angehender Anwärter zurücktreten kannst - ist gar nicht so selten, dass sich jemand bei einem Amt beworben hat und später dann eine andere, aus diversen Gründen attraktive Stelle angeboten bekommt und dann von der ersten wieder zurücktritt.

Ist ja auch nicht so, dass man einen Arbeitsvertrag mit Kündigungsfristen etc. unterschrieben hätte - man bekommt eine verbindliche Einstellungszusage und zum Stichtag bekommt man dann seine Urkunde und wird zum Beamten auf Widerruf ernannt.

Allerdings - stünde bei der anderen Stelle noch mal die Untersuchung beim Gesundheitsamt etc.pp. an, und wie "fest" wäre denn die Einstellungszusage?

 
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