Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von ange-nuit am 28.07.2009, 11:13 Uhr

Arge Frage >selbständig > Kindergartenpflicht?

hallo,

hab mal eine Frage, hatte eben ein Berzfsberatungsgespräch.

Ich bin selbständig, alleinerziehned (vater kümmert sich nicht und zahlt auch nicht) bekomme zu meiner selbständigkeit eine aufstockung von der Arge.

Meine Miete bezahle ich aus eigener Tasche.

Habe mich dazu noch arbeitslos gemeldet, damit ich vormittags wenn die kleine im kiga ist noch arbeiten könnte.

Meine kleine ist 5 und ich möchte sie nicht den ganzen Tag in den Kiga stecken, hat nun schon Probleme wenn sie einmal pro Woche ab und an tagsüber im kiga ist, finde wenn sie schon keinen papa mehr hat, sollte sie am Tag auch noch was von ihrer Mutter haben.

Nun meinte meine Berufsberaterin, solang ich von ihnen was bekomme, bin ich verpflichtet die kleine in ganzen Tag in den Kiga zu stecken.

Stimmt das?

LG

 
19 Antworten:

Re: Arge Frage >selbständig > Kindergartenpflicht?

Antwort von Port am 28.07.2009, 11:58 Uhr

Hallo,

Du bist selbständig, aber der Verdienst reicht nicht aus. Kannst Du Dir nicht einen Teilzeitjob suchen, der sich mit den Kindergartenzeiten vereinbaren läßt und Dich finanziell unabhängig macht? Dann hast Du keinen Ärger mehr mit dem Amt und stehst auf eigenen Füßen. Die Jobaussichten hängen natürlich mit Deiner Ausbildung zusammen. Darüber hast Du nichts geschrieben.

Ich denke, ein 5-jähriges Kind kann durchaus einige Stunden im Kindergarten sein und muß nicht ständig die Mutter um sich herum haben. Das hat mit dem fehlenden Vater nichts zu tun. Nächstes Jahr kommt Deine Tochter in die Schule und wird immer selbständiger werden.

Liebe Grüße
Sigrid

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arge Frage >selbständig > Kindergartenpflicht?

Antwort von +emfut+ am 28.07.2009, 12:11 Uhr

Ich nehme mal an, daß "selbstständig" heißt "von zu Hause aus". Aber: Was hat denn Dein Kind von Dir, wenn Du zwar zu Hause bist, aber arbeitest? Ich persönlich finde es dann schlauer, dem Kind noch ein paar Stunden Betreuung zu gönnen, in der Zeit die Arbeit konzentriert und ungestört (und deswegen zügig) hinter sich zu bringen und dann die Zeit mit dem Kind richtig zu genießen und voll für das Kind dazusein.

Du wirst nicht auf Dauer Euren Lebensunterhalt verdienen können, ohne das Kind über den Vormittag hinaus fremdbetreuen zu lassen. Das Ziel der ARGE ist aber, Dich so in Lohn und Brot zu bekommen, daß Du keine Unterstützung mehr brauchst. Was machst Du denn, wenn Dein Kind nächstes Jahr in die Schule kommt und eher weniger Betreuung dort hat als im Kindergarten? Temi geht in die 2. Klasse, und hat trotzdem noch zwei Mal die Woche schon um 11:20 Uhr Schulschluß - da wäre nicht mal ein Halbtagsjob drin.

Du hast zwei Möglichkeiten: Entweder Du verdienst genug, um keine Unterstützung mehr zu benötigen - oder Du beugst Dich den Bedingungen, unter denen Du Unterstützung bekommst.

Meine Kinder haben auch keinen Papa, da mein Ex weder zahlt noch sich kümmert. Trotzdem schadet ihnen die Ganztagsbetreuung nicht. Im Gegenteil: Beiden tut es gut, in der Ganztagsbetreuung auch mit Männern "konfrontiert" zu werden. Und mit vielen Kindern, denn ich habe zwar zwei Kinder, aufgrund des großen Altersabstands sind sie aber fast Einzelkinder - denen tut eine Kindergruppe nur gut.

Gruß,
Elisabeth.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arge Frage >selbständig > Kindergartenpflicht?

Antwort von Suka73 am 28.07.2009, 12:37 Uhr

also unabhängig davon, ob Du von der Arge was bekommst oder nicht, finde ich es für ein fünfjähriges Kind wichtig, tagsüber unter anderen Kindern zu sein, zu spielen und zu lernen. Wenn Du sagst, Dein Kind ist ab und an im Kiga, gehe ich davon aus, nicht eine ganze Woche. Wenn es "ab und an" mal da ist, kann sich das Kind auch keine sozialen Kontakte aufbauen, wie auch. Vielleicht solltest Du hier einen Rhytmus finden. Davon abgesehen kommt das Kind mit 6 (oder 7) in die Schule - wann möchtest Du mit der "Abnabelung" beginnen - dann?! Und da besteht Schulpflicht, da kannst das Kind nicht mal ab und an hinschicken...
Was für Probleme hat Dein Kind denn genau?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Arge Frage >selbständig > Kindergartenpflicht?

Antwort von Sabri am 28.07.2009, 15:23 Uhr

Hallo!
Wenn du einen Job angeboten bekommst, oder einer da ist, auf den du dich bewerben könntest, dann musst du dein Kind wohl auch den ganzen Tag in die Kita stecken. Sobald dein Kind drei Jahre alt ist, wird das erwartet.
Bis du allerdings diesen Job hast, kannst du dein Kind doch durchaus an vielen Tagen früher abholen. Das muss die Dame von dem Amt doch nicht interessieren.
Ich kann dich gut verstehen. Ich habe mein erstes Kind auch fast immer um 13 Uhr aus der Kita abgeholt und dafür auf eine volle Arbeitsstelle verzichtet. Trotzdem ist aus ihr ein selbstbewusster und selbstständiger Mensch geworden.
Gruß, Sabri

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @ all

Antwort von ange-nuit am 28.07.2009, 19:07 Uhr

mein Kind ist jeden Tag von morgens 8 Uhr bis 13 Uhr im kiga und somit ist sie auch unter kindern. Ich habe niocht geschrieben das sie ab und an mal im kiga ist sondern ab und an mal tagsüber.

ich möchte sie nicht jeden Tag bis 16 Uhr reinstecken und sie möchte dies auch nicht, was hat sie dann noch von ihrer Mutter?
3 h am Tag....
In der Schule wird sie dann auch nur bis Mittag sein und nicht bis 16 Uhr

Ich suche schon seit einen halben Jahr nach einen Job vormittags, jedoch bis jetzt ohne erfolg.

ich arbeitet zur Zeit vormittags von zuhause und einmal in der Woche nachmittags und dies solang bis ich einen Job vormittags gefunden habe.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ich rabenmutter

Antwort von vallie am 28.07.2009, 21:06 Uhr

meine tochter ist von 7.15 bis 16.00 im kiga, kind1 war sogar bis 17.00 im hort, man stelle sich vor!!!!

solange du das nicht MÖCHTEST, wirst du dich den anweisungen der arge wohl unterwerfen müssen....zurecht in meinen augen.

meine beiden sind übrigens ziemlich wohl geraten, die große hat auch keinen leiblichen vater gehabt.
quantität ist nicht gleich qualität.
aber jede so wie sie mag

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Nein, Vallie, nicht so wie sie mag, sondern...

Antwort von Ralph am 28.07.2009, 21:41 Uhr

... so, wie sie es sich leisten kann!!

Ich finde es immer wieder erstaunlich, was für Ansprüche manche Leute haben auf Kosten anderer Leute, u.a. auf meine Kosten. Gerade Selbständige sind Weltmeister in dieser Disziplin.

Auch meine Kinder waren oft genug von morgens halb 8 bis nachmittags halb 6 im Kindertagesheim/Schule/Hort, denn die Brötchen mußten (selbst) verdient werden. Schlechte Menschen sind auch meine nicht geworden.

@ange-nuit: Wenn Deine ach so tolle Selbständigkeit nicht genügend Kohle abwirft, mußt Du halt die Schlagzahl erhögen, zu deutsch, mehr arbeiten oder die Selbständigkeit aufgeben (was ist so schlimm dran?) und einer normalen Arbeit nachdgehen. Und das heißt eben auch, daß das Kind länger in den Kindergarten muß. Na und? Das ist für das Kind kein Problem. Wenn es für Dich eines ist, ändere es, aber bitte nicht auf Kosten der Allgemeinheit!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mische mich einfach mal ein, obwohl nicht alleinerziehend...

Antwort von aspira am 28.07.2009, 22:25 Uhr

Hallo!

Ich weiß nicht, ob jemand von euch die Ursprungs-Posterin persönlich kennt - ich nicht!

Daher finde ich es reichlich vermessen, ihr zu unterstellen sich auf Kosten der Allgemeinheit auszuruhen. Vielleicht hat sie jahrelang kräftig eingezahlt und ist nun unverschuldet in finanzielle Not geraten...!??
Weiterhin kennt niemand die Bedürfnisse ihres Kindes. Das eine Kind braucht nach einer Trennung ganz viel Nähe und Zuwendung, ein anderes blüht erst im KiGa voll auf.
Jeder hier sollte doch wissen, wie unterschiedlich die Bedürfnisse von Kindern sind!?

Ich bin ganz sicher kein Gutmensch und gehe mit "Berufsarbeitslosen" die sich mit Anfang 20 und der Einstellung "Kein Bock zu arbeiten, der Staat bezahlt´s ja..." schon zur Ruhe setzen auch sehr hart ins Gericht.
Aber im aktuellen Fall, ist es doch vermutlich ganz anders und wenn man bedenkt, wie sonst mit unseren Steuergeldern umgegangen wird (-nein, ich spreche nicht nur vom aktuellen Mercedes-Klau-), dann ist die vorübergehende Unterstützung einer Mutter, die ihrerseits sicher auch schon eingezahlt hat, wohl nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Nun ja, bevor ich tiefer ins Politische abrutsche, schließe ich mit nachdenklichen Grüßen und wünsche allen eine gute Nacht.

Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

vorübergehend???

Antwort von vallie am 28.07.2009, 22:49 Uhr

ich sehe da nichts vorübergehendes, wenn eine mutter schreibt, daß das arme vaterlose kind auch nur bis mittags in die schule geht...da ist nichts vorübergehendes geplant....

wenn man meint, ein kind bis es 18 ist mit seiner permanenten anwesenheit erfreuen zu müssen ist das das eine. wer es sich nicht leisten kann, ist das andere....und du kannst mir glauben: die gewissen untertöne kann man nach jahren des forums schon ganz gut filtern.
da brauch ich die ap nicht persönlich zu kennen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vorübergehend???

Antwort von aspira am 28.07.2009, 23:05 Uhr

Noch einmal Hallo!

Naja, das Kind ist ja auch schon 5 Jahre alt und da liegt die Schulzeit nun nicht mehr in weiter Ferne... Außerdem wurde das Thema von einer Antwortenden angeschnitten und war meiner Meinung nach nur ein Beispiel dafür, dass das Kind später auch eine gewissen Zeit lang von zu Hause weg ist.

Vielleicht bin ich noch zu neu in den Foren hier, aber es fällt mir immer wieder auf, dass oft nicht auf die Fragen geantwortet, sondern ohne weiteres Hinterfragen verurteilt wird.
In anderen Foren, in denen ich vor der Geburt meiner Tochter ab und an las und schrieb, fiel mir das auch schon auf.

Klar kann man manchmal nicht an sich halten, oder meint, seine Meinung kundtun zu müssen (da bin auch ich sicher nicht ganz frei davon). Nur halte ich das bei manchen Themen oder Fragen einfach für unangebracht.

Nochmals viele Grüße
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: vorübergehend???

Antwort von aspira am 28.07.2009, 23:05 Uhr

Noch einmal Hallo!

Naja, das Kind ist ja auch schon 5 Jahre alt und da liegt die Schulzeit nun nicht mehr in weiter Ferne... Außerdem wurde das Thema von einer Antwortenden angeschnitten und war meiner Meinung nach nur ein Beispiel dafür, dass das Kind später auch eine gewissen Zeit lang von zu Hause weg ist.

Vielleicht bin ich noch zu neu in den Foren hier, aber es fällt mir immer wieder auf, dass oft nicht auf die Fragen geantwortet, sondern ohne weiteres Hinterfragen verurteilt wird.
In anderen Foren, in denen ich vor der Geburt meiner Tochter ab und an las und schrieb, fiel mir das auch schon auf.

Klar kann man manchmal nicht an sich halten, oder meint, seine Meinung kundtun zu müssen (da bin auch ich sicher nicht ganz frei davon). Nur halte ich das bei manchen Themen oder Fragen einfach für unangebracht.

Nochmals viele Grüße
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@aspira: Man könnte meinen...

Antwort von Ralph am 28.07.2009, 23:36 Uhr

... daß Du das Eröffnungsposting gar nicht gelesen hast.

Ralpßh/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@aspira

Antwort von Ralph am 28.07.2009, 23:42 Uhr

Hallo,

ich lese von Berufs wegen schon anders zwischen den Zeilen. Und da fallen dann schon einige Dinge auf, und wenn man sich das dann auf der Zunge zergehen läßt, dann erklennt man auch die Ansprüche, die dahinter stehen.

Schon allein die Aussage, daß sie die Miete aus eigener Tasche zahlt, stimmt nicht, denn wenn sie aufstockend Leistungen nach dem SGB II bekommt, sind definitiv auf jeden Fall Leistungen für die Miete mit dabei.
Das zu erklären würde hier den Rahmen sprengen.

Und wenn ich den Anspruch habe, möglichst lange bei meinem Kind zu bleiben, dann geht das eben nur in dem Rahmen, den ich SELBST finanzieren kann. Benötige ich andere, sprich die Allgemeinheit, dazu, und sei es nur ergänzend, muß ich die Regeln akzeptieren, die die Allgemeinheit aufstellt. So einfach ist das.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ aspira

Antwort von +emfut+ am 28.07.2009, 23:56 Uhr

Eben, das Kind ist 5 Jahre und nicht 5 Monate. Und wenn das Kind in die Schule kommt, wird sie das Kind auch in die Mittagsbetreuung geben müssen - oder ein Problem mit dem Geldverdienen haben. Denn in den ersten 2 bis 3 Schuljahren reicht die Schulzeit nicht mal für einen Halbtagsjob. Da kann man froh sein, wenn die Zeit für eine 400-Euro-Geschichte reicht.

Außerdem sind meine wichtigsten Rückfragen gar nicht wirklich beantwortet worden - meines Erachtens kommt die UP so oder so nicht aus dem Hartz4-Bezug raus.

Derzeit arbeitet sie vormittags selbstständig und bespaßt nachmittags das Kind. Das Geld reicht aber nicht für den Lebensunterhalt. Jetzt sucht sie einen Halbtagsjob für Vormittags, damit sie weiterhin nachmittags das Kind bespaßen kann. Nur: Wann macht sie dann ihre Selbstständigkeit? Nachmittags? Dann kann sie ja so oder so nachmittags nicht mehr das Kind bespaßen - was sie aber will. Da liegt die Vermutung nahe, daß sie weiterhin auf Vater Staat angewiesen sein wird.

Es ist m.E. auch völlig unerheblich, ob sie vorher lange oder gar nicht "einbezahlt" hat - so funktioniert das Sozialsystem nämlich nicht. Das ist keine Versicherung, wo man irgendwann das rausbekommt, was man vorher einbezahlt hat.

Ich selber habe über 20 Jahre lang "einbezahlt" - und zwar nicht wenig. Bei den Sozialversicherungen lag ich fast 15 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze. Trotzdem gelten für mich jetzt, wo ich Hartz4 bekomme, die gleichen Regeln wie für die, die noch nie eingezahlt haben. So ist es einfach. Wer aus seiner langen Einzahlung (die Du bei der UP ja auch nur vermutest) etwas "raushaben" will, möge eine private Versicherung abschließen.

Es gibt Jobs, wo eine Halbtagsstelle reicht, um zwei Personen zu ernähren. Wenn sie so einen Job findet, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. Aber im Moment findet sie ja gar keinen Halbtagsjob vormittags - wie soll es dann einer sein, der sie aus dem Hartz4-Bezug rausholt?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @aspira: Man könnte meinen...

Antwort von ange-nuit am 29.07.2009, 9:01 Uhr

finde es echt schön, wie man hier verurteilt wird.

ich bin seit jahren selbsständig und bekomme nun seit einen halben Jahr unterstützung, sozusagen eine aufstockung, dies ist nicht mal die hälfte vom gesamtsatz der leistung, da ich sie nicht möchte.

aber naja, es ist sinnlos hier eine etwas zu posten und eine normale antwort zu bekommen, da ihr eh eure meinung habt und keine Frage beantworten könnt sondern nur menschen nieder macht.

Wünsche noch einen wunderschönen Tag.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ange-nuit

Antwort von vallie am 29.07.2009, 9:20 Uhr

du hast doch antworten bekommen...!!!?????

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ja, es war schon immer schmerzhaft...

Antwort von Ralph am 29.07.2009, 11:32 Uhr

... Wahrheiten ins Gesicht zu schauen, vor allem, wenn man eigentlich ganz viel Bestätigung für die eigene Position erwartet hat...

Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Meine Sicht...

Antwort von Petra28 am 29.07.2009, 12:07 Uhr

- Kindergarten ist für mich das, was früher mal die "Straße" war. Wo also die Kinder draußen oder sonstwo miteinander spielen/toben konnten. Und das halte ich für ganz wichtig, viel wichtiger, als dass die Mutter als Spielpartner da ist. Außerdem gibt es ja noch die Wochenenden.

- Wenn man auf Hilfe angewiesen ist, muss man die Regeln akzeptieren. Diese Hilfe ist für Notfälle gedacht. Ich bin nicht bereit, für jemanden aufzukommen, der es gar nicht nötig hätte.

Viele Grüße
Petra

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ja, es war schon immer schmerzhaft...

Antwort von aspira am 29.07.2009, 21:40 Uhr

Hallo!

Doch, ich habe das Ursprungsposting gelesen und meine, herausgelesen zu haben, dass sie ALG1 bekommt und nicht Hartz4 und das "erst" seit einem halben Jahr. Wie das mit der Miete aussieht, kann ich nicht beurteilen, da ich glücklicherweise noch nie in einer solchen Situation war.

Weiterhin hat sie doch geschrieben, dass sie sich für vormittags einen Halbtagsjob suchen möchte und ihre Selbständigkeit kann sie evtl. abends, wenn das Kind schläft ausüben. Gibt ja Jobs, bei denen man viel im Home-Office arbeiten kann, vielleicht gehört ihrer ja dazu!?

Ich habe nie behauptet, dass eine langjährige Einzahlung in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung automatisch ein Freibrief ist, um Bezüge zu erhalten. Lediglich wollte ich betonen, dass es doch einen Unterschied zwischen gewolltem, "berufsmäßigen" Bezug von ALG1 o. 2 und zwischen Notsituationen - oder jenen, die für die Betroffenen eine solche darstellen - gibt.

Wenn die UP sich auf Staatskosten ausruhen wollte, warum gibt sie die Selbständigkeit nicht vollständig auf und sucht zusätzlich sogar noch einen Job?

Wie dem auch sei....
Ich wollte keine Endlosdiskussion entfachen oder Partei ergreifen, sondern lediglich darauf hinweisen, dass in oft unfreundlichem Tonfall und ohne vorheriges weiteres Hinterfragen, verurteilt wird.
Für mich klang es jedenfalls nicht wie die Abzocke von Steuergeldern, das ist alles.

Viele Grüße
Andrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.