Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Kalle05 am 15.01.2015, 12:47 Uhr

Antwort von Frau Bader

Gesetzlich haben die Grosseltern Umgangsrecht. Sie müssen aber nachweisen, dass die Enkelin sie benötigt.

Für mich heisst das:

Wie will sie das Aufrechterhalten, wenn sie die meiste Zeit nicht da ist.
Ausserdem die Mutter meiner Frau hat Cristina schon als ihr Enkelkind angenommen und behandelt sie auch so und meine Mutter ist auch noch da.

Ergo werd ich den Kontakt endgültig beenden. Soll sie doch klagen.

 
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