Geschrieben von Kalle05 am 15.01.2015, 12:47 Uhr |
Antwort von Frau Bader
Gesetzlich haben die Grosseltern Umgangsrecht. Sie müssen aber nachweisen, dass die Enkelin sie benötigt.
Für mich heisst das:
Wie will sie das Aufrechterhalten, wenn sie die meiste Zeit nicht da ist.
Ausserdem die Mutter meiner Frau hat Cristina schon als ihr Enkelkind angenommen und behandelt sie auch so und meine Mutter ist auch noch da.
Ergo werd ich den Kontakt endgültig beenden. Soll sie doch klagen.
- Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - Kalle05 14.01.15, 22:18
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - susafi 14.01.15, 22:58
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - Pamo 15.01.15, 5:59
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - Limayaya 15.01.15, 8:22
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - Kalle05 15.01.15, 12:44
- Antwort von Frau Bader - Kalle05 15.01.15, 12:47
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - kevome* 15.01.15, 13:54
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - Kalle05 15.01.15, 15:31
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - Kalle05 15.01.15, 15:31
- Re: Umgangsrecht der Grossmutter - Sehr kompliziert - Susanne.75 15.01.15, 18:55
Wie sag ich´s ihr? Zeitpunkt verpasst...
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Einfach nur mal Motzen!!
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