Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Semiha am 07.10.2009, 19:50 Uhr

Anrufen?

Birgit, das meisterst du doch auch noch. Kopf hoch...meist folgt auf so eine Phase, in der alles schief geht und die Sorgen sich häufen eine ruhige, angenehme Phase.

Ja, beide Elternteile müssen erscheinen und unterschreiben oder eben eine Vollmacht mit seinem Ausweis.
So wie du es schilderst, wird er dir und Sohnemann den Gefallen nicht tun.

Mamafürvier hat dir ja den Gesetzestext herausgesucht. Versuch morgen dein Glück direkt beim Familiengericht. Ich denke, da brauchst du keinen Anwalt.
Einfach mal anrufen und schildern.

Viel Glück!

 
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