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Geschrieben von Tachpost am 07.10.2009, 13:38 Uhr

Unterschrift

Ich brauche für meinen Sohn einen Reisepass/Kinderausweiss,und dazu benötige ich die Unterschrift des KV´s.
Momentan herrscht Funkstille,und ich befürchte das er mir die Unterschrift verweigern wird.
Was dann ?
Ich habe mal gehört,man könne die Unterschrift durch das Gericht ersetzen lassen ?!?!
Hat das schon jemand hier gemacht ?
Wie läuft sowas ab ?
Wie lange dauert das ?
Und wer trägt die Kosten dafür ?

Den Ausweiss bräuchte ich bis zum 30.10.....ist das überhaupt bis dahin zu schaffen ?

LG
Birgit

 
10 Antworten:

Re: Unterschrift

Antwort von mamafürvier am 07.10.2009, 13:44 Uhr

Im Netz gefunden:

...
der Vater darf seine Unterschrift nicht verweigern, denn im Rahmen der elterlichen Sorge (§ 1626 Abs. 1 BGB) ist er verpflichtet, an der für das Kind erforderlichen Beantragung von Ausweispapieren mitzuwirken.

Wenn aufgrund der Weigerung des Vaters unmittelbar die Gefahr besteht, dass Sie als Aufenthaltsbestimmungsberechtigte den geplanten Urlaub mit Ihrem Kind nicht wahrnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag bei dem örtlichen Familiengericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen. Den Antrag können Sie auch bei der Rechtsantragsstelle zu Protokoll geben. Der Richter hat die Möglichkeit, die fehlende Zustimmung des Vaters zu ersetzen, so dass bei Eilbedürftigkeit auf diesem Wege der Reisepass noch rechtzeitig bei der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden kann.

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Re: Unterschrift

Antwort von +emfut+ am 07.10.2009, 15:16 Uhr

Wird eng, aber müßte noch klappen.

SOFORT das Formular für die Unterschrift besorgen - hier für München gibt es das sogar im Internet zum herunterladen. Ausfüllen und mit "Gebrauchsanweisung" UND Fristsetzung (wenn Du das heute wegschickst, ist eine Frist bis Mitte nächster Woche angemessen) an den KV schicken - auf die Nachweisbarkeit achten, also per Einschreiben und/oder mit Zeugen in den Briefkasten werfen.

Nach Ablauf der Frist eine KURZE Nachfrist setzen, dann vielleicht bis Ende der Woche. Auch das nachweisbar, wobei eine Mail in dem Fall reichen dürfte, wenn Du von dieser Mailadresse schon mal was von ihm bekommen hast.

Und wenn die Frist auch abgelaufen ist, mit allen Nachweisen zum Jugendamt oder direkt zum Gericht. Ich habe das über das JA gemacht, weil ich da eine Ansprechpartnerin hatte. Die haben auch direkten Draht zu den entsprechenden Richtern. Meine JA-SB hätte für Temis Operation innerhalb von 24 Stunden eine Zustimmung vom Richter gehabt - aber dann kam doch noch die Zustimmung vom KV.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Unterschrift

Antwort von faya am 07.10.2009, 15:40 Uhr

Versteh das nicht ganz. Meine Kinder haben auch Kinderreiseausweise. Die habe ich auf der Gemeinde alleine beantragt und abgeholt. Da war nie die Rede von einer Unterschrift des Kindsvaters.

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Re: Anrufen?

Antwort von bobfahrer500 am 07.10.2009, 15:54 Uhr

"Momentan herrscht Funkstille,und ich befürchte das er mir die Unterschrift verweigern wird."


Lese ich das richtig, du hast ihn noch gar nicht gefragt und vermutest das nur? Wie wäre es mit anrufen, smsen oder e-mailen und ihm mitteilen das du ihm die Formulare zur Unterschrift vorlegst, kannst das auch beim JA hinterlegen das er dort voebeikommt - wie es dir taugt - aber ich versteh nicht das du von vorneherein das über das Gericht machen möchtest obwohl du noch gar nicht weißt wie er reagiert?

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faya

Antwort von mamafürvier am 07.10.2009, 16:58 Uhr

Ich habe alleiniges SR aber mußte das nachweisen mit eienm Schreiben vom JA. Erst dann durfte ich allein die Kinderpässe beantragen.
lG Kerstin

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Re: Anrufen?

Antwort von Tachpost am 07.10.2009, 18:31 Uhr

@bob
In der Tat rechne ich bei DEM KV inzwiischen mit allem.
Wer mir das Leben seit nunmehr 10 Jahren derart zur Hölle macht,dem traue ich alles zu.
Ausserdem war das eine Frage für den Fall der Fälle,damit ich schon mal vorab weiss,was ich tun müsste um an einen Pass zu kommen.
Immerhin brauche ich den Pass bis zum Ende des Monats.

Und nun war ich heute Nachmittag bei der Gemeinde und habe mich informiert.
Persönliches Erscheinen beider Elternteile mit Kind ist Pflicht.
Ansonsten....Kein Pass.

Irgendwie hab ich das Gefühl hier prasselt gerade alles auf mich nieder *seufz*

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Re: Anrufen?

Antwort von Semiha am 07.10.2009, 19:50 Uhr

Birgit, das meisterst du doch auch noch. Kopf hoch...meist folgt auf so eine Phase, in der alles schief geht und die Sorgen sich häufen eine ruhige, angenehme Phase.

Ja, beide Elternteile müssen erscheinen und unterschreiben oder eben eine Vollmacht mit seinem Ausweis.
So wie du es schilderst, wird er dir und Sohnemann den Gefallen nicht tun.

Mamafürvier hat dir ja den Gesetzestext herausgesucht. Versuch morgen dein Glück direkt beim Familiengericht. Ich denke, da brauchst du keinen Anwalt.
Einfach mal anrufen und schildern.

Viel Glück!

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Re: Anrufen?

Antwort von susafi am 07.10.2009, 21:13 Uhr

Fragen musst aber vorher trotzdem, sonst kannst beim Gericht ja keine Unterschrift aufgrund von Verweigerung erwirken...

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Re: Anrufen?

Antwort von Mrs. Chocolate am 07.10.2009, 21:18 Uhr

Schade dass es so schwer ist, das alleinige Sorgerecht im nach hinein zu bekommen. Ist schon allerhand was einem als erziehender Elternteil so alles zugemutet wird, um an wichtige Unterschriften für Ausweise, Klassenfahrten, Konten, OPs usw. zu gelangen.

Kopfschüttelndende Grüße

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Re: Anrufen?

Antwort von bobfahrer500 am 07.10.2009, 22:12 Uhr

Eben!

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