Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sandr@1974 am 24.06.2009, 8:12 Uhr

Unterschrift

Hallo,

es gehört vielleicht nicht ganz hier her, aber ich weiss nicht, wo ich sonst fragen soll. Vielleicht ist der eine oder andere in einer ähnlichen Situation / gewesen und kann mir helfen.

Ich habe 2 Kinder aus einer früheren Beziehung. Mit meinem Lebensgefährten hab ich noch ein gemeinsames Kind. Im August werden wir heiraten. Die 2 Älteren werden den Namen meines Zukünftigen annehmen. (Ich habe alleiniges Sorgerecht.)

Nun meine Frage, wie ist das rechtlich? Darf mein Mann dann zb Arbeiten unterschreiben, oder in der Schule unterschreiben für die beiden Grossen? Oder muss ich das weiterhin alleine machen?

LG Sandra

 
7 Antworten:

Re: Unterschrift

Antwort von vallie am 24.06.2009, 8:58 Uhr

ich mache das weiterhin alleine, denn mein mann hat kein sorgerecht. meistens steht ja: unterschrift eines erziehungsberechtigten....
wenn ich mal nicht da bin und eine schlechte note schnell unterschrieben werden muß, würde mein mann evtl schon unterschreiben, aber das kommt nicht vor.

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Re: Unterschrift

Antwort von Sandr@1974 am 24.06.2009, 11:21 Uhr

Also rein rechtlich dürfte er oder nicht?
Das Sorgerecht für die beiden grossen Kinder hab ich ja weiterhin alleine. Er adoptiert sie ja nicht.

LG Sandra

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Re: Unterschrift

Antwort von Möhrchen am 24.06.2009, 11:28 Uhr

Hallo Sandra,

wenn er kein Sorgerecht hat, darf er rein rechtlich nicht - er ist ja kein Erziehungsberechtigter im eigentlichen Sinn - das ist mit dem Sorgerecht verbunden.

lg heike

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Re: Unterschrift

Antwort von Aprilscherz2000 am 24.06.2009, 11:36 Uhr

sehs wie Heike, rein rechtlich darf er nicht. Aber man muß ja auch nicht jedem auf die Nase binden das man alleiniges Sorgerecht hat Von daher würde ich ihn auch Klassenarbeiten und sontiges Unterschreiben lassen

gruss Chrissie

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Re: Unterschrift

Antwort von Sandr@1974 am 24.06.2009, 12:16 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich frag nur, weil zb mein Vater (also eigentlich mein Stiefvater) auch immer auf Zeugnissen und bei Arbeiten unterschrieben hat, er hatte mich aber nicht adoptiert.

LG Sandra

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Re: Unterschrift

Antwort von vallie am 24.06.2009, 13:17 Uhr

wie gesagt:
auf arbeiten steht nicht: unterschrift eines erziehungsberechtigten, insofern würde ich da noch alle augen zudrücken.

versteh aber nicht, warum der neue mann unterschreiben sollte, möcht scho gern selber unterschreiben.....

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@ vallie

Antwort von Sandr@1974 am 24.06.2009, 13:51 Uhr

Es kann ja mal sein, ich bin nicht da (Krankenhaus oder so) und mich hat einfach interessiert,ob mein Mann dann unterschreiben darf. Es ist auch so, dass meistens er zur Elternversammlung geht, da wir noch ein kleines Baby haben und ich abends nicht weg kann (ich stille noch). Bisher war es so, dass er mir alles mitgebracht hat, und ich es dann zu Hause unterschreiben musste (ging zb um eine Badeerlaubnis) und da finde ich schon, dass es genausogut mein Mann unterschreiben kann. Es ist ja nicht so, dass ich davon nicht erfahre. Es geht halt nur schneller, wenn es nicht durch die Gegend gekutscht wird.

LG

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