Für alleinerziehende Eltern

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von Catmu  am 01.03.2013, 19:05 Uhr

an wen muss ich mich wenden

Zunächst ist der leibliche Vater und dessen Eltern die 1. Anlaufstelle im Falle eines Falles.

Wenn er nicht will/ kann und die Großeltern auch nicht, wird eine geeignete pflegefamilie gesucht. Dies KANN dann der Vater des 2. Kindes sein.

Das wird aber geprüft falls der fall eintreten sollte, du kannst dies nicht vorab bestimmen,

 
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