Geschrieben von Sternenschnuppe am 01.03.2013, 16:49 Uhr |
an wen muss ich mich wenden
Wenn Vater 1 eh keine Bindung hat und kein Interesse, dann werden sie die Bindung zu vater 2 prüfen und dem auch stattgeben, wenn nichts dagegen spricht.
In erster Linie sind Kinder aber nicht vererbbar und Vater 1 ist der nächste Angehörige.
Je älter die Kinder sind, desto besser ist es, da sie dann auch gehört werden.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein Ableben in frühestens 18 Jahren.
- an wen muss ich mich wenden - Bine88 01.03.13, 9:12
- Re: an wen muss ich mich wenden - kravallie 01.03.13, 9:20
- Re: an wen muss ich mich wenden - mf4 01.03.13, 9:23
- Re: an wen muss ich mich wenden - shinead 01.03.13, 9:55
- Re: an wen muss ich mich wenden - Sternenschnuppe 01.03.13, 16:49
Druckmittel kind
Erkläre man mir dieses Verhalten...
War das jetzt richtig oder doof...?
Wow, öfter mal was Neues...
Wie finden Behörden einen Obdachlosen?
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Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?