Geschrieben von shinead am 01.03.2013, 9:55 Uhr |
an wen muss ich mich wenden
Du kannst die Sorgerechtsverfügung auch mit dem Jugendamt besprechen und dort in die Akte legen lassen.
So habe ich es gemacht.
Es wurde ein Protokoll über das Gespräch verfasst, in dem auch der Sachbearbeiter meinen Gedanken zustimmte. Mein Bruder (der als Betreuungsperson dann eingesetzt wird) war bei dem Gespräch dabei.
Insgesamt ging ich aus dem Jugendamt mit einem Wisch heraus, der eine eventuelle Unterbringung bei meinem Bruder zustimmen würde, da zwischen biologischem Vater und Kind, auf Wusch des Vaters keine Bindung besteht.
- an wen muss ich mich wenden - Bine88 01.03.13, 9:12
- Re: an wen muss ich mich wenden - kravallie 01.03.13, 9:20
- Re: an wen muss ich mich wenden - mf4 01.03.13, 9:23
- Re: an wen muss ich mich wenden - shinead 01.03.13, 9:55
- Re: an wen muss ich mich wenden - Sternenschnuppe 01.03.13, 16:49
Druckmittel kind
Erkläre man mir dieses Verhalten...
War das jetzt richtig oder doof...?
Wow, öfter mal was Neues...
Wie finden Behörden einen Obdachlosen?
Beistandschaft ist eingerichtet
Bin durcheinander
Scheidung überstanden
Auf (wie viel) Unterhalt verzichten?