Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 01.03.2013, 9:55 Uhr

an wen muss ich mich wenden

Du kannst die Sorgerechtsverfügung auch mit dem Jugendamt besprechen und dort in die Akte legen lassen.

So habe ich es gemacht.

Es wurde ein Protokoll über das Gespräch verfasst, in dem auch der Sachbearbeiter meinen Gedanken zustimmte. Mein Bruder (der als Betreuungsperson dann eingesetzt wird) war bei dem Gespräch dabei.
Insgesamt ging ich aus dem Jugendamt mit einem Wisch heraus, der eine eventuelle Unterbringung bei meinem Bruder zustimmen würde, da zwischen biologischem Vater und Kind, auf Wusch des Vaters keine Bindung besteht.

 
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