Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von dasschweinannalena am 28.09.2010, 13:26 Uhr

Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..???

"Arbeitszeitgesetz § 6 (4)
Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten."

Ist aber eine Gratwanderung.
Ich wäre insgesamt und vor allem bei einem befristetem Vetrag sehr vorsichtig.

Vielleicht findest du für die eine Stunde eine Lösung. Tagesmutter, Freundin, Großeltern...?
Möglicherweise würde es wenigstens an einem Tag gehen, was deinem Arbeitgeber zeigt, daß du interessiert bist.
Oder anstelle Spätdienste mehr Nachtdienste anbieten?

Ich arbeite auch in Schichten. Akzeptiere ich und organisiere mir die Betreuung. Ist manchmal sehr kompliziert und nur über Ecken, aber machbar.

Grüße
vom Schwein

 
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