Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fenja2003 am 28.09.2010, 13:00 Uhr

Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..???

An den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, ändert sich nichts, nur weil man Kinder bekommt :-)

Wer den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, muß kündigen. Alles andere wäre Arbeitsverweigerung und würde uU eine fristlose arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen.

LG, fenja2003

 
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