Geschrieben von fenja2003 am 28.09.2010, 13:00 Uhr |
Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..???
An den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, ändert sich nichts, nur weil man Kinder bekommt :-)
Wer den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, muß kündigen. Alles andere wäre Arbeitsverweigerung und würde uU eine fristlose arbeitgeberseitige Kündigung rechtfertigen.
LG, fenja2003
- Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - Keks10 28.09.10, 12:11
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - safrarja 28.09.10, 12:37
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - fenja2003 28.09.10, 13:00
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - susafi 28.09.10, 15:15
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - fenja2003 28.09.10, 13:00
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - dasschweinannalena 28.09.10, 13:26
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - safrarja 28.09.10, 12:37
Auch ein Sorgerechtsproblem
Ich freu mich...!
UVG vs. Unterhalt
Kann ein Arbeitgeber eine Mutter-Kind-Kur ablehnen?
Wegen diesem 50:50 Wechselmodell
Gemeinsame elterliche Sorge und ABR
Kein Unterhaltsvorschuss mehr...und nun ???
Neulich auf einer Feier so dämlich das schon wieder gut
Golfer