von Nurit am 14.01.2016, 12:24 Uhr |
Ach ja...Sorry!
Das Umgangsrecht solltest Du ihr schon gewähren, sofern sie keine Gefahr für die Kinder darstellt, ansonsten vielleicht begleiteter Umgang.
Ein Umgangsrecht hat natürlich keinen Einfluss auf den Unterhalt, sonst müsste ja kein Mensch, der seine Kind ab und zu sieht, Unterhalt zahlen...
- Sorgerecht und Umgangsrecht während der Ehe - Unkreativ 14.01.16, 11:18
- Re: Sorgerecht und Umgangsrecht während der Ehe - fsw 14.01.16, 11:40
- Re: Sorgerecht und Umgangsrecht während der Ehe - Unkreativ 14.01.16, 14:19
- Re: Sorgerecht und Umgangsrecht während der Ehe - fsw 14.01.16, 11:51
- Re: Ach ja...Sorry! - fsw 14.01.16, 12:05
- Re: Ach ja...Sorry! - Nurit 14.01.16, 12:24
- Re: Sorgerecht und Umgangsrecht während der Ehe - mf4 15.01.16, 19:07
- Re: Sorgerecht und Umgangsrecht während der Ehe - fsw 14.01.16, 11:40
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