Für alleinerziehende Eltern

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von Nurit  am 14.01.2016, 12:24 Uhr

Ach ja...Sorry!

Das Umgangsrecht solltest Du ihr schon gewähren, sofern sie keine Gefahr für die Kinder darstellt, ansonsten vielleicht begleiteter Umgang.
Ein Umgangsrecht hat natürlich keinen Einfluss auf den Unterhalt, sonst müsste ja kein Mensch, der seine Kind ab und zu sieht, Unterhalt zahlen...

 
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